Verkehrsmediziner
Fachärzte mit verkehrsmedizinischer Qualifikation nach § 11(2) 1. der Fahrerlaubnisverordnung

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männlich weiblich

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Gebiet/Schwerpunkt

und / oder

Zusatzweiterbildung

Hinweis: Es werden nur Ärzte mit der entsprechenden Qualifikation aufgeführt, die einer Veröffentlichung ihrer Daten im Internet zugestimmt haben.

Gutachten nach § 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung können erstellt werden von:

  • Ärztinnen und Ärzten mit verkehrsmedizinischer Qualifikation,
  • Ärztinnen und Ärzten des Gesundheitsamtes oder anderen Ärzten der öffentlichen Verwaltung,
  • allen Ärztinnen und Ärzten mit der Gebietsbezeichnung Arbeitsmedizin oder der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin,
  • Fachärztinnen und -ärzte für Rechtsmedizin und
  • Ärztinnen und Ärzte in einer Begutachtungsstelle für Fahreignung, die die Anforderungen nach Anlage 14 der Fahrerlaubnis-Verordnung erfüllen.

Augenärztliche Gutachten nach § 12 Abs. 8 der Fahrerlaubnis-Verordnung können von jedem Facharzt für Augenheilkunde erstellt werden.

Die Fahrerlaubnis-Verordnung finden Sie im Internet zum Beispiel bei www.verkehrsportal.de.


Ärztehaus Nordrhein, Tersteegenstraße 9, 40474 Düsseldorf
Postfächer 30 01 42 und 30 01 61, 40401 Düsseldorf
Kernarbeitszeit: Montag bis Donnerstag 9 Uhr bis 15 Uhr, Freitag 9 Uhr bis 14 Uhr
Telefon (0211) 4302 1521, Telefax (0211) 4302 1505, E-Mail: wbbefug@aekno.de
 

 

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letzte Änderung am: 06.09.2010



Rheinisches Ärzteblatt
Heft 09/2010

Titel 9/2010

Titelthema

Medizinische Fachangestellte: Ausbilden heißt Zukunft sichern

aktuelle Ausgabe

Vertrauen auf Vertraulichkeit ?!

Patientenschutz und Datenschutz im Gesundheitswesen

Kolloquium der Ärztekammer Nordrhein
Samstag, 2. Oktober 2010, 9:00 bis 14:00 Uhr
Düsseldorf, Haus der Ärzteschaft, Tersteegenstraße 9

Programm und Anmeldung

Begrüßungsveranstaltung im Video
Gelöbnis-Verlesung

Ab sofort sind Ausschnitte der Begrüßungsveranstaltung neuer Kammermitglieder als Videostream online.

Interner Link Begrüßungsveranstaltung