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Die Ärztekammer Nordrhein stellt sich vor


Die Ärztekammer Nordrhein (ÄkNo) ist die berufliche Vertretung der rund 70.000 Ärztinnen und Ärzte im Landesteil Nordrhein des deutschen Bundeslandes Nordrhein-Westfalen. In Nordrhein leben rund 9,6 Millionen Menschen.

Die Ärztekammer Nordrhein nimmt in Selbstverwaltung öffentliche Aufgaben im Gesundheitswesen wahr und erfüllt weisungsgebunden staatliche Aufgaben.

Rechtsstatuts

Die Kammer arbeitet auf der Grundlage des Heilberufsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen und ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Selbstverwaltungsorgane werden durch Wahlen demokratisch legitimiert. Alle Ärztinnen und Ärzte, die im Kammerbereich ihren Beruf ausüben, sind Pflichtmitglieder. Ärzte, die ihren Beruf nicht oder nicht mehr ausüben und in Nordrhein wohnen, sind ebenfalls Kammermitglieder.

Ärztliche Selbstverwaltung

Die rheinischen Ärztinnen und Ärzte wählen alle fünf Jahre 121 Mitglieder der Kammerversammlung. Die Kammversammlung ist das höchste Gremium der Ärztekammer, eine Art Parlament der rheinischen Ärztinnen und Ärzte. Es wählt für eine Amtszeit von ebenfalls fünf Jahren den Präsidenten und dessen Stellvertreter, den Vizepräsidenten. Der Präsident vertritt die Kammer nach außen. Präsident und Vizepräsident bilden mit 16 Beisitzern den Vorstand der Ärztekammer Nordrhein, der die Geschäfte führt. Die Kammerversammlung, der Vorstand und der Präsident treffen alle wesentlichen Entscheidungen der Selbstverwaltungsorgane der Kammer.

Direkter Ansprechpartner für die Ärztinnen und Ärzte in den Regionen sind die 27 Kreisstellen. Sie sind für die Mitglieder da, wenn es zum Beispiel um die Ausgabe des Arztausweises geht, um eine An- oder Ummeldung oder um Fragen der Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten.

In Zahlen

Die Ärztekammer Nordrhein ist die drittgrößte der insgesamt 17 Landes-Ärztekammern in Deutschland. Im Jahr 2022 beschäftigte die Ärztekammer Nordrhein 264 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie 6 Auszubildende. 228 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in der Hauptstelle in Düsseldorf und weitere 36 in den Untergliederungen beschäftigt. Daneben ist eine Vielzahl von ehrenamtlichen Ärztinnen und Ärzten in Fach-Ausschüssen und Kommissionen tätig.

Hauptaufgaben der Ärztekammer

Gesundheits- und Sozialpolitik

Alle Ärztekammern in Deutschland haben die gesetzliche Pflicht, die Belange ihrer Mitglieder zu wahren. Dazu sind Kontakte zu den Parlamenten, zu politischen Parteien, Ministerien und Medien unerlässlich. Vor allem ihre Kompetenz in medizinischen und gesundheitspolitischen Fragen macht die Ärztekammern zu einem wertvollen Berater der Bundes- und Landesregierungen. Entsprechendes Gewicht besitzen ihre Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen, Verordnungen und Ministerialerlassen auf dem Gebiet der Sozial- und Gesundheitspolitik.

Berufsrecht

Die Berufsaufsicht ist eines der tragenden Elemente der ärztlichen Selbstverwaltung. Hier haben die Ärztekammern die gesetzliche Pflicht, dafür zu sorgen, dass berufliche Grundsätze eingehalten werden. Die Grundsätze sind in der ärztlichen Berufsordnung als verbindliche Regeln für das Verhalten gegenüber den Patienten sowie zwischen den Ärzten festgelegt.

Weiterbildung

Die universitäre Ausbildung der Ärzte ist Aufgabe des Staates. Die Weiterbildung zum Spezialisten (z.B. Augenarzt oder Chirurg) ist Sache der Ärztekammern. Der Erlass einer Weiterbildungsordnung gehört wie die Abnahme von Weiterbildungsprüfungen zu den wichtigsten Aufgaben der Ärztekammern.

Fortbildung

Der medizinische Fortschritt verlangt von jedem Arzt, sich ständig auf dem neuesten Wissensstand zu halten. Berufliche Fortbildung hat für die Ärztekammer Nordrhein hohe Priorität. Kurse, Seminare und Workshops zu allen wichtigen Themen bietet die Ärztliche Akademie für medizinische Fort- und Weiterbildung in Nordrhein an.

Bürger und Patienten

Die Ärztekammer Nordrhein hat Servicestellen zur Kooperation zwischen Ärzteschaft und Lehrern sowie zwischen Selbsthilfegruppen und Ärzten eingerichtet.

Als Wegweiser in Gesundheitsfragen versteht sich die Bürgerberatung, die zum Beispiel Informationen und Beratung zu Krankheitsbildern und Behandlungsverfahren bereithält.

Die aus fachkompetenten und unabhängigen Juristen und Medizinern zusammengesetzte Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler erstellt kostenfrei Gutachten bei Behandlungsfehlervorwürfen.

Auch das Gebührenordnungsreferat schlichtet bei Streitigkeiten zwischen Patient und Arzt.

Versorgungswerk

Die Nordrheinische Ärzteversorgung garantiert Ärztinnen und Ärzten im Alter sowie bei Berufsunfähigkeit finanzielle Sicherheit und sorgt zudem für deren Hinterbliebene. Ihr Vermögen legt die obligatorische Versicherungseinrichtung der Ärztekammer Nordrhein nach den Grundsätzen höchstmöglicher Sicherheit und Rendite an. Die so erzielten Überschüsse kommen ausschließlich den Mitgliedern zugute.