Bisherige Weiterbildungsordnung
seit 30.September 2005 außer Kraft
Diese Weiterbildungsordnung ist am 1. Oktober 2005 außer Kraft getreten.
Die in dieser WBO enthaltenen Qualifikationen: Facharzt- und Schwerpunktbezeichnungen, Fakultative Weiterbildungen, Zusatzbezeichnungen und Fachkunden können nur noch im Rahmen der Übergangsbestimmungen abgeschlossen werden. Es gelten dafür noch die entsprechenden Weiterbildungszeiten und Inhalte der Weiterbildung.
Dafür muss die Weiterbildung vor dem 1.10.05 begonnen worden sein. Alle Qualifikationen sind ab diesem Datum nur noch mit Prüfung erwerbbar.
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Inhaltsverzeichnis
Allgemeiner Teil (außer Kraft)
I. Abschnitt GEBIETE, FACHKUNDEN, FAKULTATIVE WEITERBILDUNGEN, SCHWERPUNKTE
II. Abschnitt BEREICHE (ZUSATZBEZEICHNUNGEN)
> Hinweise über die Anwendung der Richtlinien
Abschnitt I
GEBIETE, FACHKUNDEN, FAKULTATIVE WEITERBILDUNGEN, SCHWERPUNKTE
Abschnitt II
BEREICHE (ZUSATZBEZEICHNUNGEN)
letzte Änderung am: 08.06.2009
Rheinisches Ärzteblatt
Heft 09/2010

Titelthema
Medizinische Fachangestellte: Ausbilden heißt Zukunft sichern
Vertrauen auf Vertraulichkeit ?!
Patientenschutz und Datenschutz im Gesundheitswesen

Kolloquium der Ärztekammer Nordrhein
Samstag, 2. Oktober 2010, 9:00 bis 14:00 Uhr
Düsseldorf, Haus der Ärzteschaft, Tersteegenstraße 9
Begrüßungsveranstaltung im Video
Ab sofort sind Ausschnitte der Begrüßungsveranstaltung neuer Kammermitglieder als Videostream online.



