Weiterbildungsordnung für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte
gemäß den Beschlüssen der Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein vom 20. März und 20. November 2004, 12. Februar 2005 sowie vom 18. Juni 2005 in Düsseldorf, geändert am 19. April 2008, genehmigt durch Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 30. Juni 2008 - C2 - 0810.47 - in Kraft getreten am 1. Oktober 2008
— gültig in dieser Fassung bis 31.12.2011 —
Inhaltsübersicht
Abschnitt A: Paragraphenteil (nicht mehr aktuell)
Abschnitt B: Gebiete, Facharzt- und Schwerpunktkompetenzen (nicht mehr aktuell)
(mit Richtlinien und Dokumentationsbögen)
Abschnitt C: Zusatz-Weiterbildungen (nicht mehr aktuell)
(mit Richtlinien und Dokumentationsbögen)
Ärztliche Weiterbildung beinhaltet das Erlernen ärztlicher Fähigkeiten und Fertigkeiten nach abgeschlossener ärztlicher Ausbildung und Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung der ärztlichen Tätigkeit. Kennzeichnend für die Weiterbildung ist die praktische Anwendung ärztlicher Kenntnisse in der ambulanten, stationären und rehabilitativen Versorgung der Patienten.
Die Weiterbildung erfolgt in strukturierter Form, um in Gebieten die Qualifikation als Facharzt, darauf aufbauend eine Spezialisierung in Schwerpunkten oder in einer Zusatz-Weiterbildung zu erhalten.
Die vorgeschriebenen Weiterbildungsinhalte und Weiterbildungszeiten sind Mindestanforderungen. Die Weiterbildungszeiten verlängern sich individuell, wenn Weiterbildungsinhalte in der Mindestzeit nicht erlernt werden können.
Die Weiterbildung wird in angemessen vergüteter hauptberuflicher Ausübung der ärztlichen Tätigkeit an zugelassenen Weiterbildungsstätten durchgeführt. Sie erfolgt unter Anleitung befugter Ärzte in praktischer Tätigkeit und theoretischer Unterweisung sowie teilweise durch die erfolgreiche Teilnahme an anerkannten Kursen.
Der Abschluss der zu dokumentierenden Weiterbildung wird auf Grund der von den Weiterbildungsbefugten erstellten Zeugnisse und einer Prüfung beurteilt. Der erfolgreiche Abschluss der Weiterbildung wird durch eine Anerkennungsurkunde bestätigt.
Die Weiterbildungsbezeichnung ist der Nachweis für erworbene Kompetenz. Sie dient der Qualitätssicherung der Patientenversorgung und der Bürgerorientierung.
Im nachstehenden Text wird die Berufsbezeichnung "Arzt" ("Ärzte") einheitlich und neutral für Ärztinnen und Ärzte verwendet.
letzte Änderung am: 09.01.2012
Kontakt zur Weiterbildung
eArztausweis light
Merkblatt zur Freischaltung
von PIN und PUK (387,70 KB)
Merkblatt über Kartenlesegeräte
für den eA-light (673,73 KB)
Rheinisches Ärzteblatt
Heft 3/2013
Titelthema
Bewegung als Medizin: Startschuss für Modellprojekt in Köln
Fachtagung: Weibliche Genitalbeschneidung

Am Samstag, 15. Juni 2013 findet zwischen 9 und 17.00 Uhr die Fachtagung zum Thema Weibliche Genitalbeschneidung - Medizinische Versorgung und Prävention im Gesundheitsbereich im Düsseldorfer Haus der Ärzteschaft statt.
Aktuelle Infektionskrankheiten
psdesign1 - Fotolia.com
Am Samstag, 22. Juni 2013 veranstaltet die Ärztekammer Nordrhein ein Symposium zum Thema "Aktuelle Infektionskrankheiten" im Düsseldorfer Haus der Ärzteschaft. Die Veranstaltung beginnt um 10.30 Uhr und endet um 14.30 Uhr.
3. Kammerkolloquium Kindergesundheit

Am Samstag, 29. Juni 2013 veranstaltet die Ärztekammer Nordrhein das 3. Kammerkolloquium zum Thema "Kindergesundheit". Die Veranstaltung beginnt um 10.00 Uhr im Düsseldorfer Haus der Ärzteschaft.
Begrüßung neuer Kammermitglieder im Frühjahr 2013
Rund 100 junge Ärztinnen und Ärzte folgten der Einladung ins Düsseldorfer Haus der Ärzteschaft. Die Ärztekammer Nordrhein hat zum fünften Mal neue Mitglieder mit einer eigenen Veranstaltung begrüßt.
Critical Incident Reporting System NRW. Melde- und Lernsystem für medizinische Beinahe-Fehler für NRW.
Image-Video der ÄkNo
Ab sofort steht ein rund siebenminütiges Video bereit, das die Aufgabengebiete und Services der Ärztekammer Nordrhein erklärt.




