Gebührenordnung für Ärzte
Inhaltsübersicht
Aktuelles
- Abrechnung ärztlicher Atteste für Schule und Kindergarten
- Empfehlung zur Abrechnung ärztlicher umweltmedizinischer Leistungen nach der GOÄ
GOÄ-Abteilung
- Auftrag
- Problem GOÄ
- Veränderte Rahmenbedingungen
- Verfahrensschwerpunkte
- Verfahrensablauf
- Außergerichtlichkeit
- Befriedungsfunktion
Aktuelles
Abrechnung ärztlicher Atteste für Schulen und Kindergarten
Die Ärztekammer Nordrhein hat ein Informationsblatt erarbeitet, das über die Gebühren informiert, die bei der Abrechnung ärztlicher Atteste für Schul- oder Kindergartenkinder angesetzt werden können und wer die Kosten zu tragen hat.
Informationen zur Abrechnung ärztlicher Atteste für Schule und Kindergarten (30,59 KB)
Empfehlung zur Abrechnung ärztlicher umweltmedizinischer Leistungen nach der GOÄ
Grundlage für die Vergütung von ärztlichen umweltmedizinischen Leistungen ist die GOÄ, soweit keine anderen gesetzlichen Vereinbarungen bestehen. Die Ärztekammer Nordrhein hat dazu eine Empfehlung erarbeitet.
Empfehlung zur Abrechnung ärztlicher umweltmedizinischer Leistungen nach der GOÄ (38,83 KB)
Anlage: Empfohlener umweltmedizinischer Patientenfragebogen (2,18 MB)
GOÄ-Abteilung

Auftrag
Die Ärztekammer Nordrhein hat nach dem Heilberufsgesetz NRW unter anderem die Aufgabe, gebührenrechtliche Streitigkeiten zwischen Kammerangehörigen und Patienten zu schlichten, soweit keine anderen Instanzen zuständig sind. Gemäß der Berufsordnung für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte gibt die Ärztekammer auf Antrag eines Beteiligten eine gutachterliche Äußerung über die Angemessenheit einer ärztlichen Honorarforderung ab.
Problem GOÄ
Die amtliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist, bis auf einige kleinere Teilnovellierungen, seit über 20 Jahren nicht mehr weiterentwickelt worden. Daraus ergeben sich zunehmend Probleme und Fragestellungen nach der „richtigen“ gebührenrechtlichen Beurteilung ärztlicher Leistungen auf der Grundlage dieser derzeit gültigen GOÄ.
Veränderte Rahmenbedingungen
Ein unter sich ändernden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zunehmend kritisches Verhalten der Kostenträger bei der Prüfung privatärztlicher Liquidationen veranlasst verstärkt die Patienten, aber die auch von einer Rechnungskritik betroffenen Ärzte, die Schlichtungsfunktion der Ärztekammer in Anspruch zu nehmen.
Verfahrensschwerpunkte
Thematische Schwerpunkte bei den Schlichtungsverfahren sind die medizinische Notwendigkeit ärztlicher Leistungen (§ 1 Absatz 2 GOÄ), die Frage des Zielleistungsprinzips (§ 4 Absatz 2a GOÄ) und der Analogbewertung neuerer Verfahren (§ 6 Absatz 2 GOÄ).
Verfahrensablauf
Das Schlichtungsverfahren ist freiwillig. Es kann von beiden Parteien beantragt werden und wird schriftlich durchgeführt. Grundsätzlich ist von Seiten des Patienten eine Entbindung des Arztes von seiner Schweigepflicht gegenüber der Ärztekammer erforderlich.
Außergerichtlichkeit
Beurteilungen der Ärztekammer sind für die Beteiligten nicht rechtsverbindlich, so dass in einem möglichen weiteren Streitverfahren nur das zuständige Gericht über die Rechtmäßigkeit der ärztlichen Honorarforderung entscheiden kann. Wird eine Rechnungsstreitigkeit gerichtsanhängig, kann die Ärztekammer Nordrhein das außergerichtliche Schlichtungsverfahren nicht mehr durchführen.
Befriedungsfunktion
Durch die auf den Einzelfall bezogene Schlichtung / Rechnungsbegutachtung mit Erarbeitung konsensfähiger Lösungen leistet die Ärztekammer Nordrhein einen wichtigen Beitrag zur Befriedung des Arzt-Patienten-Verhältnisses sowie zur Patienten- und Arztinformation.
Informationen zur GOÄ-Streitschlichtung der Ärztekammer Nordrhein (156 KB)
Gebührenordnung für Ärzte
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) regelt die Vergütungen für die beruflichen Leistungen der Ärzte, soweit nicht durch Bundesgesetz etwas anderes bestimmt ist (§ 1 GOÄ). Damit ist die GOÄ die Abrechnungsgrundlage beispielsweise für die privatärztlichen Leistungen, für die wahlärztlichen Leistungen und die sogenannten IGeL-Leistungen.
Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)
Leistungen von Ärzten im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung werden hingegen nicht nach der GOÄ vergütet. Zuständig für den Leistungsbereich der gesetzlichen Krankenversicherung sind die Kassenärztlichen Vereinigungen.
Der Verordnungstext der GOÄ führt im Gebührenverzeichnis für jede ärztliche Leistung die Punktzahl und den sogenannten Einfachsatz (im offiziellen Verordnungstext noch in Deutsche Mark) auf. Der konkrete Rechnungsbetrag für die Leistung ergibt sich (außer durch die Umrechnung in Euro) durch die Anwendung eines Steigerungssatzes, der in der Rechnung angegeben wird.
Näheres siehe § 5 und § 12 der GOÄ.
Gebührenordnung für Ärzte (offizieller Verordnungstext)
Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) mit verkürzten Leistungsbezeichnungen - Kurz-GOÄ - (Verband der privaten Krankenversicherungen e.V.) Stand: September 2008
letzte Änderung am: 01.12.2009
Rheinisches Ärzteblatt
Heft 09/2010

Titelthema
Medizinische Fachangestellte: Ausbilden heißt Zukunft sichern
Vertrauen auf Vertraulichkeit ?!
Patientenschutz und Datenschutz im Gesundheitswesen

Kolloquium der Ärztekammer Nordrhein
Samstag, 2. Oktober 2010, 9:00 bis 14:00 Uhr
Düsseldorf, Haus der Ärzteschaft, Tersteegenstraße 9
Begrüßungsveranstaltung im Video
Ab sofort sind Ausschnitte der Begrüßungsveranstaltung neuer Kammermitglieder als Videostream online.

