Weiterbildungsstipendium (Begabtenförderung berufliche Bildung)
Finanzielle Unterstützung für die "Karriere mit Lehre" der geprüften Arzthelfer/innen und medizinischen Fachangestellten
Inhaltsübersicht
Wie hoch und wie lange wird gefördert?
Wann endet die nächste Bewerbungsfrist?
Portrait einer Stipendiatin aus Nordrhein zu ihren Erfahrungen mit dem Begabtenförderprogramm
Seit 1991 unterstützt das Förderprogramm der Bundesregierung „Weiterbildungsstipendium“ gezielt begabte junge Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung bei ihrer „Karriere mit Lehre“ mit einem Weiterbildungsstipendium.
Finanziert wird das Programm vom Bundesministerium für Bildung und Forschung. Organisiert und verwaltet wird das Programm von den Kammern und den zuständigen Stellen für Berufsbildung.
Wer kann gefördert werden?
Bewerben um ein Weiterbildungsstipendium kann sich, wer
- eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) abgeschlossen hat,
- die Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten bzw. der Durchschnittsnote 1,9 oder besser bestanden hat
oder - bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb unter die ersten Drei gekommen ist
oder
ihre/seine Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule nachweisen kann, - zum Aufnahmezeitpunkt jünger als 25 Jahre ist.
Es besteht die Möglichkeit einer Aufnahme auch nach Vollendung des 25. Lebensjahrs, wenn Anrechnungszeiten wie z.B. Grundwehr- oder Zivildienst, Mutterschutz oder Elternzeit nachgewiesen werden können. Die Anrechungsfähigkeit dieser Zeiten ist auf drei Jahre begrenzt.
Was wird gefördert?
Förderfähig sind anspruchsvolle - in der Regel - berufsbegleitende Maßnahmen:
- der Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen
- die Vorbereitung auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung
- der Erwerb fachübergreifender und allgemeiner beruflicher oder sozialer Kompetenzen (z. B. Fremdsprachen, EDV, kommunikative Fertigkeiten, Konflikt- und Projektmanagement)
- berufsbegleitende Studiengänge, die auf Ausbildung und Beruf inhaltlich aufbauen
Bereits begonnene Weiterbildungen können nicht gefördert werden.
Wie hoch und wie lange wird gefördert?
Über einen Zeitraum von maximal drei Jahren können die Stipendiatinnen und Stipendiaten Zuschüsse von jährlich bis zu 2.000 EUR für anspruchsvolle Weiterbildungen beantragen. In drei Jahren also insgesamt bis zu 6.000 EUR. Der Eigenanteil beträgt 10 Prozent förderfähigen Kosten pro Maßnahme.
Wo kann man sich bewerben?
Ansprechpartnerin in allen Fragen des Weiterbildungsstipendiums ist die Stelle, bei der das Ausbildungsverhältnis einer/s Bewerberin/s eingetragen war. Die Ärztekammer Nordrhein ist die zuständige Stelle für die Ausbildung von Arzthelfer/innen bzw. medizinischen Fachangestellten. Sie führt das Förderprogramm im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung nach dessen Richtlinien durch, wählt ihre Stipendiatinnen und Stipendiaten aus, berät diese, entscheidet über die Förderfähigkeit beantragter Weiterbildungen und zahlt die Fördermittel aus.
Neue Stipendiatinnen und Stipendiaten nimmt die Ärztekammer Nordrhein zu einem noch zu bestimmenden Termin im Jahr 2013 wieder auf. Die Fördermöglichkeiten sind derzeit ausgeschöpft.
Im anschließenden Auswahlverfahren berücksichtigen wir alle Bewerbungen, die fristgerecht und vollständig bei uns eingegangen sind.
Ein Anspruch auf Aufnahme in das Programm "Weiterbildungsstipendium" besteht nicht.
Wann endet die nächste Bewerbungsfrist?
Die Bewerbungsfrist bei der Ärztekammer Nordrhein endet am 31. März 2013.
Im anschließenden Auswahlverfahren berücksichtigen wir alle Bewerbungen, die fristgerecht und vollständig bei uns eingegangen sind.
Ein Anspruch auf Aufnahme in das Programm "Weiterbildungsstipendium" besteht nicht.
Kontakt und weitere Informationen
Ansprechpartner/in bei der Ärztekammer Nordrhein ist Lisa Kempken,
0211 / 4302-2405
Sprechzeit ist ausschließlich dienstags in der Zeit von 09:00 – 16:00 Uhr.
Stipendieninformation Duale Berufe 2012 (53,66 KB)
www.weiterbildungsstipendium.de
letzte Änderung am: 22.10.2012
Kontakt zum Ausbildungswesen MFA
Sachbearbeiterinnen in der jeweiligen Kreisstelle und Cornelia Grün
0211 / 4302 2401,
0211 / 4302 2409
Cornelia.Gruen@aekno.de
eArztausweis light
Merkblatt zur Freischaltung
von PIN und PUK (387,70 KB)
Merkblatt über Kartenlesegeräte
für den eA-light (673,73 KB)
Rheinisches Ärzteblatt
Heft 3/2013
Titelthema
Bewegung als Medizin: Startschuss für Modellprojekt in Köln
Fachtagung: Weibliche Genitalbeschneidung

Am Samstag, 15. Juni 2013 findet zwischen 9 und 17.00 Uhr die Fachtagung zum Thema Weibliche Genitalbeschneidung - Medizinische Versorgung und Prävention im Gesundheitsbereich im Düsseldorfer Haus der Ärzteschaft statt.
Aktuelle Infektionskrankheiten
psdesign1 - Fotolia.com
Am Samstag, 22. Juni 2013 veranstaltet die Ärztekammer Nordrhein ein Symposium zum Thema "Aktuelle Infektionskrankheiten" im Düsseldorfer Haus der Ärzteschaft. Die Veranstaltung beginnt um 10.30 Uhr und endet um 14.30 Uhr.
3. Kammerkolloquium Kindergesundheit

Am Samstag, 29. Juni 2013 veranstaltet die Ärztekammer Nordrhein das 3. Kammerkolloquium zum Thema "Kindergesundheit". Die Veranstaltung beginnt um 10.00 Uhr im Düsseldorfer Haus der Ärzteschaft.
Begrüßung neuer Kammermitglieder im Frühjahr 2013
Rund 100 junge Ärztinnen und Ärzte folgten der Einladung ins Düsseldorfer Haus der Ärzteschaft. Die Ärztekammer Nordrhein hat zum fünften Mal neue Mitglieder mit einer eigenen Veranstaltung begrüßt.
Critical Incident Reporting System NRW. Melde- und Lernsystem für medizinische Beinahe-Fehler für NRW.
Image-Video der ÄkNo
Ab sofort steht ein rund siebenminütiges Video bereit, das die Aufgabengebiete und Services der Ärztekammer Nordrhein erklärt.




