Einstiegsqualifizierung (EQ)

Inhaltsübersicht

Allgemein

Umsetzung der Einstiegsqualifizierung

Handlungsrahmen für interessierte Praxen

Kontakt / Unterlagen


Allgemein

Mit dem "Nationalen Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs" ist zwischen Bundesregierung und Wirtschaft (ohne Beteiligung der "Freien Berufe") ein Maßnahmenpaket vereinbart worden, das kurzfristig dazu beitragen soll, die Ausbildungschancen der Jugendlichen zu realisieren.

Die Einstiegsqualifizierung (EQ) ist ein Angebot an junge Menschen mit aus individuellen Gründen eingeschränkten Vermittlungsperspektiven. Sie ist eine Kombination von Arbeiten und Lernen in einem Tätigkeitsfeld als Start in das Berufsleben. Die Jugendlichen lernen Betrieb oder Praxis kennen. Die Tätigkeiten und Inhalte der Einstiegsqualifizierung sind dabei Bestandteile, zum Beispiel des Ausbildungsberufs "Medizinische/r Fachangestellte/r".

Den Praxen bietet die Einstiegsqualifizierung die Möglichkeit, den jungen Nachwuchs intensiv kennen zu lernen.

Internetlink Deutscher Industrie- und Handelskammertag Einstiegsqualifizierung

Umsetzung der Einstiegsqualifizierung

  1. Programm-Förderung seit 1.10.2004.
  2. Die Dauer der EQ muss mindestens sechs Monate und kann maximal ein Jahr betragen.
  3. Eine Anrechung der Einstiegsqualifizierung auf die dreijährige Ausbildungszeit erfolgt nicht.
  4. Schwerpunkt des Beschäftigungsverhältnisses ist die Vermittlung fachspezifischer und sozialer Kompetenzen. Aus diesem Grund ist gemäß § 19 Berufsbildungsgesetz zwischen Praxisinhaber und zu Qualifizierenden ein Vertragsverhältnis zu begründen.
  5. Die Förderung der EQ wird für die vereinbarte Dauer von mindestens sechs bis höchstens zwölf Monaten bewilligt.
  6. Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn der Jugendliche bereits in der Praxis in den letzten drei Jahren von Beginn der EQ versicherungspflichtig beschäftigt war.
  7. Eine Förderung der EQ eines Jugendlichen im Betrieb des Ehegatten oder der Eltern ist ausgeschlossen.
  8. Während der EQ besteht Versicherungspflicht (Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung).
  9. Die Praxis trägt die Sach- und Personalkosten der EQ. Die Agentur für Arbeit erstattet die Vergütung der EQ bis zu einer Höhe von 216,00 Euro monatlich zuzüglich eines Anteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag in Höhe von 107,00 Euro. Einmalige Zuwendungen bleiben bei der Erstattung außer Betracht.
  10. Die Praxis stellt einen Antrag auf Förderung bei der zuständigen Agentur für Arbeit. Die Bewilligung erfolgt durch schriftlichen Bescheid.
  11. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, jede Änderung, die sich auf die Zahlung des Zuschusses auswirkt, der zuständigen Agentur für Arbeit unverzüglich mitzuteilen. Endet die EQ vor dem Ende des bewilligten Förderzeitraums, hat der Arbeitgeber etwaige für den Zeitraum zwischen dem Ende der EQ und dem Ende des Förderzeitraums ausgezahlte Leistungen zurückzuzahlen.
  12. Die gemäß der EQ vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten sind von den zu Qualifizierenden gemäß Wochenbericht zu dokumentieren.
  13. Auf keinen Fall darf die/der Praxisinhaber den zu Qualifizierenden als produktive/n Mitarbeiter/in einsetzen. Geschieht dies, so kann die zuständige Agentur für Arbeit den Vergütungszuschuss zurück fordern.
  14. Die Ärztekammer Nordrhein stellt über die erfolgreich durchgeführte EQ auf Antrag ein Zertifikat aus.

Handlungsrahmen für interessierte Praxen

  • Die Praxen schließen mit dem zu Qualifizierenden (bei nicht volljährigen Jugendlichen mit den Erziehungsberechtigten) einen Vertrag (dreifach) über die EQ ab.
  • Der Abschluss eines EQ-Vertrages ist der Ärztekammer Nordrhein vorzulegen.
  • Für den/die zu Qualifizierende besteht Berufsschulpflicht.
  • Die Förder- und Einstiegsqualifizierungsdauer beträgt sechs Monate bis höchstens ein Jahr.
  • Nach Abschluss der Einstiegsqualifizierung stellt der/die Praxisinhaber/in ein "Betriebliches Zeugnis/Arbeitszeugnis" entsprechend der EQ mit Leistungsbeurteilung aus und reicht dieses bei der Ärztekammer ein. Der/Die zu Qualifizierende erhält dann auf Antrag ein Zertifikat über die Teilnahme.

Kontakt / Unterlagen

Weitere Auskünfte sowie die notwendigen Unterlagen (EQ-Vertrag, EQ-Plan, Dokumentationsbogen, Muster "Betriebliches Zeugnis") können angefordert werden bei
der Ärztekammer Nordrhein Lisa Kempken Telefonnummer 0211/4302 2402, E-Mail lisa.kempken@aekno.de.

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letzte Änderung am: 25.02.2013



Kontakt zum Ausbildungswesen MFA

Sachbearbeiterinnen in der jeweiligen Kreisstelle und Cornelia GrünTelefonnummer 0211 / 4302 2401, Fax 0211 / 4302 2409
E-Mail Cornelia.Gruen@aekno.de

Rheinisches Ärzteblatt
Heft 3/2013

Titel 5/2013

Titelthema

Bewegung als Medizin: Startschuss für Modellprojekt in Köln

aktuelle Ausgabe

Fachtagung: Weibliche Genitalbeschneidung
Frau

Am Samstag, 15. Juni 2013 findet zwischen 9 und 17.00 Uhr die Fachtagung zum Thema Weibliche Genitalbeschneidung - Medizinische Versorgung und Prävention im Gesundheitsbereich im Düsseldorfer Haus der Ärzteschaft statt.

Interner Link weitere Informationen und Anmeldung

Aktuelle Infektionskrankheiten
Viren

psdesign1 - Fotolia.com

Am Samstag, 22. Juni 2013 veranstaltet die Ärztekammer Nordrhein ein Symposium zum Thema "Aktuelle Infektionskrankheiten" im Düsseldorfer Haus der Ärzteschaft. Die Veranstaltung beginnt um 10.30 Uhr und endet um 14.30 Uhr.

 Interner Link weitere Informationen und Anmeldung

3. Kammerkolloquium Kindergesundheit
Kinderzeichnung

Am Samstag, 29. Juni 2013 veranstaltet die Ärztekammer Nordrhein das 3. Kammerkolloquium zum Thema "Kindergesundheit". Die Veranstaltung beginnt um 10.00 Uhr im Düsseldorfer Haus der Ärzteschaft.

Interner Link weitere Informationen und Anmeldung

Begrüßung neuer Kammermitglieder im Frühjahr 2013

Gruppenbild Begrüßungsveranstaltung März 2013

Rund 100 junge Ärztinnen und Ärzte folgten der Einladung ins Düsseldorfer Haus der Ärzteschaft. Die Ärztekammer Nordrhein hat zum fünften Mal neue Mitglieder mit einer eigenen Veranstaltung begrüßt.

Ärztekammer Nordrhein online Begrüßungsveranstaltung

Critical Incident Reporting System NRW. Melde- und Lernsystem für medizinische Beinahe-Fehler für NRW.

 Internetlink www.cirs-nrw.de

Image-Video der ÄkNo
Screenshot-Image-Video

Ab sofort steht ein rund siebenminütiges Video bereit, das die Aufgabengebiete und Services der Ärztekammer Nordrhein erklärt.

Interner Link Imagevideo