Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht
FAQ
Welchen Zweck haben Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht?
Wozu dient eine Patientenverfügung ("Patiententestament")?
Wozu dient eine Betreuungsverfügung?
Wozu dient eine Vorsorgevollmacht?
Welchen Zweck haben Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht?
Um in gesunden Tagen im Sinne der Selbstbestimmung schriftliche Willenserklärungen für den Fall einer späteren Einwilligungsunfähigkeit abgeben zu können, stehen drei Instrumente zur Verfügung:
- Patientenverfügung
- Betreuungsverfügung
- Vorsorgevollmacht
Formulierungshilfen zum Herunterladen bietet die Ärztekammer Nordrhein in der Rubrik
Wozu dient eine Patientenverfügung ("Patiententestament")?
Mit der Patientenverfügung formulieren Sie Ihren Willen für den Fall, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, in eine ärztliche Behandlung einzuwilligen. Dies kann zum Beispiel eintreten, wenn Sie längere Zeit bewusstlos sind oder eine Hirnschädigung erlitten haben.
In Ihrer Patientenverfügung können Sie festlegen, ob Ihr Arzt/Ihre Ärztin alle Möglichkeiten ausschöpfen soll, Ihr Leben zu erhalten, oder ob unter bestimmten Bedingungen die Behandlungsmöglichkeiten auf die Linderung von Schmerzen (palliative Maßnahmen) beschränkt werden sollen. Sie sollten sich bei der Abfassung Ihrer Patientenverfügung von Ihrem Hausarzt bezüglich der medizinischen Einzelheiten beraten lassen.
Das Dokument kann in der Krankenkartei der Hausärztin oder des Hausarztes aufbewahrt werden.
Die rechtliche Einordnung einer Patientenverfügung steht generell noch offen. Ihre Bewertung kann nur im konkreten Zusammenhang des individuellen Falles vorgenommen werden.
Weitere Informationen zur Patientenverfügung
PDF-Dokument des Bundesjustizministeriums
Wozu dient eine Betreuungsverfügung?
Mit dem Wort "Betreuung" wird die vom Vormundschaftsgericht angeordnete gesetzliche Vertretung bezeichnet. Die Betreuungsverfügung ist eine Willenserklärung, mit der Sie festlegen, wer als gesetzliche/r Vertreterin/Vertreter für Sie handeln soll (aber z. B. auch, wer auf keinen Fall Ihr gesetzlicher Vertreter werden soll) und wie Sie Ihre Angelegenheiten geregelt haben möchten, wenn Sie nicht mehr selbst entscheiden können.
Die von Ihnen bestimmte Person wird in einem solchen Fall für Sie vom Vormundschaftsgericht als Betreuer bestellt und vom Vormundschaftsgericht kontrolliert. Sowohl das Vormundschaftsgericht als auch der Betreuer oder die Betreuerin sind an Ihre hier schriftlich festgelegten Wünsche gebunden, sofern Ihnen diese nicht erheblich schaden.
Wozu dient eine Vorsorgevollmacht?
Die Vorsorgevollmacht ist wie jede Vollmacht eine Willenserklärung, mit der Sie einer anderen Person Vertretungsmacht erteilen. Mit der Vorsorgevollmacht geben Sie einer vertrauenswürdigen Person die Möglichkeit, in Ihrem Namen zu handeln im Fall, dass Sie eines Tages aus gesundheitlichen Gründen selbst nicht mehr in den von Ihnen benannten Lebensbereichen und Aufgabenstellungen entscheidungs- und handlungsfähig sind. Eine Vorsorgevollmacht gilt nur für die Aufgabenbereiche, die Sie in ihr benannt haben und wird erst unter den von Ihnen genannten Bedingungen (z. B. ärztliche Bestätigung, dass Sie nicht einwilligungsfähig oder nicht geschäftsfähig sind) wirksam.
Sowohl für die Betreuungsverfügung als auch für die Vorsorgevollmacht empfiehlt sich eine notarielle Beurkundung bzw. Beglaubigung, da diese allseits akzeptiert werden.Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen können im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden. Durch das Register können sie einfach, schnell und sicher gefunden werden.
Ansprechstelle für Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
Betreuungsbehörden bei den örtlichen Kommunen oder Betreuungsvereine, letztere zu erfahren über die Wohlfahrtsverbände
Bundesnotarkammer
Weitere Informationen zum Betreuungsrecht
Online-Lexikon "Betreuungsrecht" der Ruhr-Universität Bochum
Vormundschaftsgerichtstag e.V.
letzte Änderung am: 20.07.2010
Kontakt zur Bürgerberatung
0211/4302 1216 (Di. - Do. 10.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr)
0211/4302 1640
Rheinisches Ärzteblatt
Heft 09/2010

Titelthema
Medizinische Fachangestellte: Ausbilden heißt Zukunft sichern
Vertrauen auf Vertraulichkeit ?!
Patientenschutz und Datenschutz im Gesundheitswesen

Kolloquium der Ärztekammer Nordrhein
Samstag, 2. Oktober 2010, 9:00 bis 14:00 Uhr
Düsseldorf, Haus der Ärzteschaft, Tersteegenstraße 9
Begrüßungsveranstaltung im Video
Ab sofort sind Ausschnitte der Begrüßungsveranstaltung neuer Kammermitglieder als Videostream online.

