Fachkundige Stelle nach BGV A2

Kontakt zur Fachkundigen Stelle nach BGV A2

Dr. Brigitte Hefer, Telefonnummer 0211/4302 1504, Faxnummer 0211/4302 1505,
E-Mail Dr.Hefer@aekno.de
Sekretariat: Frau Schnier: Telefonnummer 0211/4302 1547, Faxnummer 0211/4302 1505,
E-Mail susette.schnier@aekno.de

Ärztekammer Nordrhein, Tersteegenstr. 9, 40474 Düsseldorf

Inhaltsübersicht

Allgemeines

Listen der kooperierenden Betriebsärzte / Sicherheitsfachkräfte

Musterverträge

Anträge zur Aufnahme in die Listen

Teilnahmeerklärung für Arztpraxen

Weiterführende Informationen

Publikationen zum Unternehmermodell im Rheinischen Ärzteblatt

HIV-Ambulanzen mit PEP (Post-Expositions-Prophylaxe) und 24-Stunden-Erreichbarkeit in Nordrhein


Allgemeines

Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsgesetz verpflichten jeden Arbeitgeber – und damit auch Praxisinhaber –, den Gesundheitsschutz seiner Mitarbeiter sicherzustellen. Seit Oktober 2005 sind die Modalitäten der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung im berufsgenossenschaftlichen Regelwerk durch die BGV A2 (Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit) neu geregelt.

Der Unternehmer kann in Abhängigkeit von der Betriebsgröße nun zwischen drei Betreuungsformen wählen:

  • Regelbetreuung mit festen Einsatzzeiten für Betriebsarzt und Sicherheitsfachkraft
  • Grundbetreuung und Anlassbezogene Betreuung (nur für Betriebe mit bis zu 10 Mitarbeitern)
  • Alternative bedarfsorientierte Betreuung, umgangssprachlich auch als „Unternehmermodell“ bezeichnet (nur für Betriebe mit bis zu 50 Mitarbeitern).

Einzelheiten zu den Betreuungsformen finden sich in der BGV A2 bzw. den „Informationen zur BGV A2“ im Internet oder in den gleichnamigen Broschüren.

BGV A2 Unfallverhütungsvorschriften - Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (PDF-Dokument über die Homepage der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, 362 KB)

Informationen zur BGV A2 - Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit(PDF-Dokument über die Homepage der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, 206 KB)

Die Ärztekammer Nordrhein hat sich für die Umsetzung der alternativen bedarfsorientierten Betreuung nach § 2 Absatz 4 BGV A2 entschieden. Das so genannte „Unternehmermodell für Arztpraxen“ („Unternehmermodell-AP“) soll ihre Mitglieder dabei unterstützen, die neu geschaffenen Gestaltungsmöglichkeiten in der normenkonformen Umsetzung des Arbeitsschutzes zu nutzen.

Beim „Unternehmermodell-AP“ entfallen die festen Einsatzzeiten für Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte.

Nimmt aber beispielsweise eine Medizinische Fachangestellte Blut ab, ist das eine nicht gezielte Tätigkeit mit biologischen Arbeitsstoffen. Die Medizinische Fachangestellte ist vor Aufnahme der Tätigkeit und danach in regelmäßigen Abständen verpflichtend einer arbeitmedizinischen Vorsorgeuntersuchung durch einen Betriebsarzt, der nicht gleichzeitig der Arbeitgeber sein darf, zuzuführen.

Inzwischen nehmen bereits mehr als 1.400 Arztpraxen am „Unternehmermodell-AP“ für Arztpraxen in Nordrhein teil.

Grafische Darstellung des


Die „Fachkundige Stelle nach BGV A2“ der Ärztekammer Nordrhein

Die Ärztekammer Nordrhein hat im Januar 2007 eine „Fachkundige Stelle nach BGV A2“ (FS-ÄKNo) zur Umsetzung der Alternativen bedarfsorientierten Betreuung eingerichtet. Sie organisiert die Zusammenarbeit der Beteiligten.

Seminare zum Arbeitsschutz (Motivations- und Informationsmaßnahmen gemäß Anlage 3 Nr. 2.1. BGV A2)

Die Nordrheinische Akademie für Ärztliche Fort- und Weiterbildung bietet in Kooperation mit wissenschaftlichen universitären Einrichtungen Informationsveranstaltungen an (ein Mittwochnachmittag von 14.00 bis 19.00 Uhr, Teilnahmegebühren 100,- Euro, 6 Fortbildungspunkte). Nach der Teilnahme gilt die Praxis im Sinne der BGV A2 als betreut.

Die Veranstaltungen finden in Köln und Düsseldorf statt. Die Termine werden Ihnen zugesandt, nachdem Sie Ihre Teilnahme am Unternehmermodell-AP erklärt haben.

Im Anschluss an die Motivations- und Informationsmaßnahmen gemäß Anlage 3 Nr. 2.1. BGV A2 (MIM) absolvieren die Teilnehmer entweder jährlich 2 Lerneinheiten oder nach spätestens fünf Jahren erneut 6 Lerneinheiten.

Im Rahmen der 2 Lerneinheiten werden Themen zum Arbeitsschutz in der Arztpraxis angeboten (20,- Euro Gebühr, zertifiziert mit 2 Punkten), zum Beispiel

  • zur Gefährdungsbeurteilung,
  • zum Praxishygieneplan,
  • zum Umgang mit HIV und AIDS,
  • zu Gefahrstoffen, etc.

Zusätzlich wird seit Oktober 2009 ein E-Learning-Modul „Bildschirmarbeitsplatz“ (10,- Euro Gebühr, zertifiziert mit 2 Punkten) angeboten, welches bei erfolgreicher Teilnahme ebenfalls als Fortbildungsmaßnahme (2 Lerneinheiten) nach BGV A2 angerechnet werden kann. Ab Herbst 2010 wird ein weiteres E-Learning-Modul „Gefährdungsbeurteilung in Arztpraxen“ angeboten. Weitere E-Learning-Module sind geplant.

Die als jährliche Fortbildungen gemäß Anlage 3 Nr. 2.2 BGV A2 anerkannten Veranstaltungen finden Sie auf der Internetseiten der Akademie.

Nur die unter der Rubrik BGV A2 gelisteten Kurse werden als jährliche Fortbildungen im Rahmen der alternativen, bedarfsorientierten betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung von Arztpraxen nach § 2 Abs. 4 BGV A2 anerkannt.

Internetlink Nordrheinische Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung

Beauftragung eines Betriebsarztes oder einer Sicherheitsfachkraft

Die Fachkundige Stelle hat Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte, die an ihrem Standort oder in bestimmten Regionen in Nordrhein Praxen betreuen möchten, als Kooperationspartner gewonnen und gibt sie den teilnehmenden Praxen bekannt. Die Liste enthält verbindliche pauschale Angebote der Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte für die erste Stunde einer Begehung (inklusive An- und Abfahrt, Dokumentation und sämtlicher Nebenkosten), jeder angefangenen weiteren halben Stunde sowie verbindliche Angebotskataloge für Zusatzleistungen (zum Beispiel Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen).

Betriebsärzte (148,92 KB)  (Stand: Juli 2010)

Sicherheitsfachkräfte (30,30 KB) (Stand: April 2010)

Auf der Grundlage seiner Gefährdungsbeurteilung beauftragt der Praxisinhaber bei Bedarf eine Begehung oder Beratung durch einen mit der Fachkundigen Stelle kooperierenden Betriebsarzt oder eine Sicherheitsfachkraft gegen Rechnung zu den verbindlich vereinbarten Preisen.

Sie haben als Praxisinhaber / -inhaberin Interesse an einer Teilnahme?

Dann senden Sie uns Ihre Teilnahmeerklärung zu.

Teilnahmeerklärung(11 KB)

Sie haben als Betriebsarzt / -ärztin oder Sicherheitsfachkraft Interesse daran, mit der Fachkundigen Stelle nach BGV A2 zu kooperieren?

Dann senden Sie uns Ihren Antrag zur Aufnahme in die Liste der Kooperierenden Betriebsärzte / Sicherheitsfachkräfte zu.

Antrag zur Aufnahme in die Liste - Betriebsarzt(111 KB)

Antrag zur Aufnahme in die Liste - Sicherheitsfachkraft(44 KB)


Listen der kooperierenden Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte

Betriebsärzte (148,92 KB)  (Stand: Juli 2010)

Sicherheitsfachkräfte (30,30 KB) (Stand: April 2010)


Musterverträge

Betriebsarzt (24 KB)

Sicherheitsfachkraft (24 KB)


Anträge zur Aufnahme in die Liste der kooperierenden Betriebsärzte / Sicherheitsfachkräfte

Antrag zur Aufnahme in die Liste - Betriebsarzt (122 KB)

Informationen zur Umsatzsteuerbefreiung für bestimmte betriebsärztliche Leistungen
(auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums)

Antrag zur Aufnahme in die Liste - Sicherheitsfachkraft (44 KB)


Teilnahmeerklärung für Arztpraxen

Teilnahmeerklärung (14,72 KB)


Weiterführende Informationen

Internet Link Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wolfahrtspflege

Internet Link Überwachung und Begehung von Arztpraxen durch Behörden (Publikation KBV)

Internet Link Kompetenznetz Arbeitsschutz

Durchgangsärzte / ermächtigte Ärzte:

Internet Link Durchgangsärzte

PDF-Dokument Nach staatlichen Vorschriften ermächtigte Ärzte (65,13 KB) Quelle: Bezirksregierung Düsseldorf

Vorsorgeuntersuchungen / Impfungen / Post-Expositions-Prophylaxe (PEP)

Checkliste - Impfungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheitsdienst (13 KB)

PDF-Dokument Aktuelle Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission am
Robert-Koch-Institut (RKI)

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung (AMVU) in der Arztpraxis (13,05 KB

Internet Link FAQ Arbeitsmedizinische Vorsorge nach Biostoffverordnung

Postexpositionsprophylaxe - Empfehlung der Deutschen Arbeitsgemeinschaft niedergelassener Ärzte
in der Versorgung HIV-infizierter e. V. zur Post-Expositionsprophylaxe

Internetlink Leitlinie: Postexpositionellen Prophylaxe der HIV-Infektion (AWMF)

Internet Link Leitlinien und Empfehlungen zur HIV-Postexpostionsprophylaxe (RKI)

Regeluntersuchungsprogramm nach Stich- und Schnittverletzungen (BGW, 258 KB)

Begründung für das Regelversorgungsprogramm der BGW Stand 2/2008 (BGW, 178 KB)

Muster-Maßnahmenblatt HIV (55,43 KB

internet Link HIV-Ambulanzen mit PEP (Post-Expositions-Prophylaxe) und 24-Stunden-Erreichbarkeit in Nordrhein-Westfalen

Arbeitshilfen

Internet Link Gefährdungsbeurteilung für Arztpraxen

Internetlink Basischeck  Arztpraxen - grundlegende Anforderungen Arbeits- und Gesundheitsschutz

PDF-Dokument Prüffristen Elektrische Geräte

Hygiene

Internet Link Anleitung zur Erstellung eines Hygieneplanes sowie Muster-Hygieneplan Allgemeinmedizin (Gesundheitsamt Frankfurt)

Anleitung zur Erstellung eines Hygieneplanes des Gesundheitsamtes Wuppertal

Infektionshygiene in der Arztpraxis - Infektionsschutz und Überwachung durch das Gesundheitsamt (11,2 MB)

Internet Link Hygienerahmenplan LÖGD NRW und Erhebungsbogen für Praxen ambulantes Operieren

Praxis-Hygieneplan MFJFG NRW

Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert Koch-Instituts

Merkblatt zu MRSA (8 KB)

Internetlink Anforderung an die hygienische Aufbereitung von Medizinprodukten in Nordrhein-Westfalen (Broschüre der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe mit vielen hilfreichen Links)

Anforderung an die hygienische Aufbereitung von Medizinprodukten in Nordrhein-Westfalen (Bezirksregierung Arnsberg, Stand: 5. Juni 2008)

Antiseptik und chemische Desinfektion - FAQ der Desinfektionsmittel-Kommission im Verbund der Angewandten Hygien (VAH)

Internet Link Hygieneempfehlungen des Landesinstituts für Gesundheit und Arbeit (LIGA) NRW

Icon PDF Schutz vor Infektionen mit multiresistenten Erregern (Empfehlungen der Essener Gesundheitskonferenz)

Gefahrstoffe

Internet Link Gefahrstoffverzeichnis

Internet Link Gefahrstoff-Kataster: Informationssystem für Sicherheitsdatenblätter

Internetlink Gefahrstoff-Informationssystem WINGIS

Gesetze / Verordnungen / technische Regeln

 lokaler Link Internet-Links zu Gesetzen und Vorschriften

BGV A2 Unfallverhütungsvorschriften - Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Internetlink Informationen zur BGV A2 - Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Internetlink Arbeitsmedizinische Vorsorge-Verordnung (ArbMedVV)

Biostoffverordnung

Internet Link Antworten auf häufig gestellten Fragen zur Biostoffverordnung, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

TRBA 250: Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe

Änderungen der Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (November 2007)

Internet Link Stellungnahme des ABAS zum Sammeln sicherer Insturmente

TRBA 400: Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung und für die Unterrichtung der Beschäftigten bei
Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen

Rechtsgutachten - Sichere Instrumente

BGW-Themen: Risiko Virusinfektion mit Produktübersicht „Schutz vor Schnitt- und Stichverletzungen“

Richtlinie über die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes

Internet Link Medizinproduktegesetz MPG

Internet Link Medizinproduktebetreiberverordnung MPVO

Infektionsschutzgesetz IFSG


 PDF-Dokument Mutterschutz in Arztpraxen (vom Arbeitsschutzportal NRW des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW)

Internetlink Hinweise zum Mutterschutz und zu arbeitsrechtlichen Fragen werdender Mütter

 
 

Publikationen zum "Unternehmermodell" im Rheinischen Ärzteblatt

Arbeitsschutz in Arztpraxen(RhÄ, 6/07, S. 25)

Betriebsärztliche und sicherheitstechnischen Betreuung -
"Fachkundige Stelle" bei der Ärztekammer Nordrhein nimmt Arbeit auf
(RhÄ, 4/07, S. 7)

Interessenten für die Betriebsärztliche Betreuung von Arztpraxen nach Unternehmermodell BGV A2 gesucht (RhÄ, 12/06, S. 58)

"Unternehmermodell für die betriebsärztliche Betreuung (RhÄ, 6/06, S. 17)

Mehr Spielraum für Arzpraxen(RhÄ, 2/06, S. 18)


HIV-Ambulanzen mit Post-Expositions-Prophylaxe (PEP) und 24-Stunden-Erreichbarkeit in Nordrhein

(Stand: 27. Juli 2010. Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.)

Anschrift Sprechzeiten/Telefon / Telefax Telefon außerhalb der Sprechzeiten
Universitätsklinik Bonn
Rheinhard-Friedrich-Wilhelms-Universität
Medizinische Klinik
Sigmund-Freud-Straße 25
53127 Bonn
Mo.– Fr. 8.00 – 16.00 Uhr

Telefonnummer 0228 / 28 71 65 58
Faxnummer 0228 / 28 71 50 34
Telefonnummer 0228 / 28 71 20 00
Universitätsklinik Düsseldorf
Med. Einrichtung der Heinrich-Heine-Universität
HIV-Ambulanz
Moorenstraße 5
40225 Düsseldorf
Mo.– Fr. 7.30 – 14.00 Uhr

Telefonnummer 0211 / 8 11 61 51
Faxnummer 0211 / 8 11 62 94
Telefonnummer 0211 / 8 11 70 12
Universitätsklinikum der Gesamthochschule Essen
Med. Klinik - M8
HIV-Ambulanz
Hufelandstraße 55
45147 Essen

Mo.– Do. 7.30 – 16.00 Uhr
Mi. 7.30 – 18.00 Uhr
Fr. 7.30 Uhr – 14.30 Uhr

Telefonnummer 0201 / 7 23 36 96

Faxnummer 0201 / 7 23 36 31

Telefonnummer 0201 / 7 23 48 20
(Notfallambulanz Herzzentrum)
Kliniken Essen-Mitte
Zentrale Notaufnahme
Henricistraße 92
45136 Essen
Telefonnummer 0201 / 17 42 00 01
     0201 / 17 42 00 12
Faxnummer 0201 / 17 42 00 00
Eine der beiden Telefonnummern ist alternativ 24 Stunden besetzt.
Universitätsklinik Köln
Medizinische Klinik I
Internistische HIV-Ambulanz
Josef-Stelzmann-Straße 9
50924 Köln
Mo.– Fr. 7.00 – 17.00 Uhr

Telefonnummer 0221 / 4 78 44 33
Faxnummer 0221 / 4 78 34 70
Telefonnummer 01 60 / 2 65 53 23
Petrus-Krankenhaus
Kliniken St. Antonius gGmbH
Carnaperstraße 55
42283 Wuppertal
Telefonnummer 0202 / 2 99 29 92
     0202 / 29 90
Faxnummer 0202 / 2 99 25 95

Eine der beiden Telefonnummern ist alternativ 24 Stunden besetzt.

PEP-Liste NRW der Deutschen AIDS-Gesellschaft e.V. (12,57 KB) Stand: August 2009

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letzte Änderung am: 01.09.2010



Kontakt zur Fachkundigen Stelle nach BGV A2

Dr. Brigitte Hefer, Telefonnummer 0211/4302 1504, Faxnummer 0211/4302 1505,
E-Mail Dr.Hefer@aekno.de
Sekretariat: Frau Schnier: Telefonnummer 0211/4302 1547, Faxnummer 0211/4302 1505,
E-Mail susette.schnier@aekno.de

Ärztekammer Nordrhein, Tersteegenstr. 9, 40474 Düsseldorf

Rheinisches Ärzteblatt
Heft 09/2010

Titel 9/2010

Titelthema

Medizinische Fachangestellte: Ausbilden heißt Zukunft sichern

aktuelle Ausgabe

Vertrauen auf Vertraulichkeit ?!

Patientenschutz und Datenschutz im Gesundheitswesen

Kolloquium der Ärztekammer Nordrhein
Samstag, 2. Oktober 2010, 9:00 bis 14:00 Uhr
Düsseldorf, Haus der Ärzteschaft, Tersteegenstraße 9

Programm und Anmeldung

Begrüßungsveranstaltung im Video
Gelöbnis-Verlesung

Ab sofort sind Ausschnitte der Begrüßungsveranstaltung neuer Kammermitglieder als Videostream online.

Interner Link Begrüßungsveranstaltung