Fachkundige Stelle nach BGV A2
Kontakt zur Fachkundigen Stelle nach BGV A2
Dr. Brigitte Hefer,
0211/4302 1504,
0211/4302 1505,
Dr.Hefer@aekno.de
Sekretariat: Frau Schnier:
0211/4302 1547,
0211/4302 1505,
susette.schnier@aekno.de
Ärztekammer Nordrhein, Tersteegenstr. 9, 40474 Düsseldorf
Inhaltsübersicht
Listen der kooperierenden Betriebsärzte / Sicherheitsfachkräfte
Anträge zur Aufnahme in die Listen
Teilnahmeerklärung für Arztpraxen
- Durchgangsärzte / ermächtige Ärzte
- Vorsorgeuntersuchungen / Impfungen / Post-Expositions-Prophylaxe (PEP)
- Arbeitshilfen / Checklisten
- Gesetze / Verordnungen / technische Regeln
Publikationen zum Unternehmermodell im Rheinischen Ärzteblatt
HIV-Ambulanzen mit PEP (Post-Expositions-Prophylaxe) und 24-Stunden-Erreichbarkeit in Nordrhein
Allgemeines
Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsgesetz verpflichten jeden Arbeitgeber – und damit auch Praxisinhaber –, den Gesundheitsschutz seiner Mitarbeiter sicherzustellen. Seit Oktober 2005 sind die Modalitäten der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung im berufsgenossenschaftlichen Regelwerk durch die BGV A2 (Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit) neu geregelt.
Der Unternehmer kann in Abhängigkeit von der Betriebsgröße nun zwischen drei Betreuungsformen wählen:
- Regelbetreuung mit festen Einsatzzeiten für Betriebsarzt und Sicherheitsfachkraft
- Grundbetreuung und Anlassbezogene Betreuung (nur für Betriebe mit bis zu 10 Mitarbeitern)
- Alternative bedarfsorientierte Betreuung, umgangssprachlich auch als „Unternehmermodell“ bezeichnet (nur für Betriebe mit bis zu 50 Mitarbeitern).
Einzelheiten zu den Betreuungsformen finden sich in der BGV A2 bzw. den „Informationen zur BGV A2“ im Internet oder in den gleichnamigen Broschüren.
BGV A2 Unfallverhütungsvorschriften - Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (PDF-Dokument über die Homepage der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, 362 KB)
Informationen zur BGV A2 - Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit(PDF-Dokument über die Homepage der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, 206 KB)
Die Ärztekammer Nordrhein hat sich für die Umsetzung der alternativen bedarfsorientierten Betreuung nach § 2 Absatz 4 BGV A2 entschieden. Das so genannte „Unternehmermodell für Arztpraxen“ („Unternehmermodell-AP“) soll ihre Mitglieder dabei unterstützen, die neu geschaffenen Gestaltungsmöglichkeiten in der normenkonformen Umsetzung des Arbeitsschutzes zu nutzen.
Beim „Unternehmermodell-AP“ entfallen die festen Einsatzzeiten für Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte.
Nimmt aber beispielsweise eine Medizinische Fachangestellte Blut ab, ist das eine nicht gezielte Tätigkeit mit biologischen Arbeitsstoffen. Die Medizinische Fachangestellte ist vor Aufnahme der Tätigkeit und danach in regelmäßigen Abständen verpflichtend einer arbeitmedizinischen Vorsorgeuntersuchung durch einen Betriebsarzt, der nicht gleichzeitig der Arbeitgeber sein darf, zuzuführen.
Inzwischen nehmen bereits mehr als 1.400 Arztpraxen am „Unternehmermodell-AP“ für Arztpraxen in Nordrhein teil.

Die „Fachkundige Stelle nach BGV A2“ der Ärztekammer Nordrhein
Die Ärztekammer Nordrhein hat im Januar 2007 eine „Fachkundige Stelle nach BGV A2“ (FS-ÄKNo) zur Umsetzung der Alternativen bedarfsorientierten Betreuung eingerichtet. Sie organisiert die Zusammenarbeit der Beteiligten.
Seminare zum Arbeitsschutz (Motivations- und Informationsmaßnahmen gemäß Anlage 3 Nr. 2.1. BGV A2)
Die Nordrheinische Akademie für Ärztliche Fort- und Weiterbildung bietet in Kooperation mit wissenschaftlichen universitären Einrichtungen Informationsveranstaltungen an (ein Mittwochnachmittag von 14.00 bis 19.00 Uhr, Teilnahmegebühren 100,- Euro, 6 Fortbildungspunkte). Nach der Teilnahme gilt die Praxis im Sinne der BGV A2 als betreut.
Die Veranstaltungen finden in Köln und Düsseldorf statt. Die Termine werden Ihnen zugesandt, nachdem Sie Ihre Teilnahme am Unternehmermodell-AP erklärt haben.
Im Anschluss an die Motivations- und Informationsmaßnahmen gemäß Anlage 3 Nr. 2.1. BGV A2 (MIM) absolvieren die Teilnehmer entweder jährlich 2 Lerneinheiten oder nach spätestens fünf Jahren erneut 6 Lerneinheiten.
Im Rahmen der 2 Lerneinheiten werden Themen zum Arbeitsschutz in der Arztpraxis angeboten (20,- Euro Gebühr, zertifiziert mit 2 Punkten), zum Beispiel
- zur Gefährdungsbeurteilung,
- zum Praxishygieneplan,
- zum Umgang mit HIV und AIDS,
- zu Gefahrstoffen, etc.
Zusätzlich wird seit Oktober 2009 ein E-Learning-Modul „Bildschirmarbeitsplatz“ (10,- Euro Gebühr, zertifiziert mit 2 Punkten) angeboten, welches bei erfolgreicher Teilnahme ebenfalls als Fortbildungsmaßnahme (2 Lerneinheiten) nach BGV A2 angerechnet werden kann. Ab Herbst 2010 wird ein weiteres E-Learning-Modul „Gefährdungsbeurteilung in Arztpraxen“ angeboten. Weitere E-Learning-Module sind geplant.
Die als jährliche Fortbildungen gemäß Anlage 3 Nr. 2.2 BGV A2 anerkannten Veranstaltungen finden Sie auf der Internetseiten der Akademie.
Nur die unter der Rubrik BGV A2 gelisteten Kurse werden als jährliche Fortbildungen im Rahmen der alternativen, bedarfsorientierten betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung von Arztpraxen nach § 2 Abs. 4 BGV A2 anerkannt.
Nordrheinische Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung
Beauftragung eines Betriebsarztes oder einer Sicherheitsfachkraft
Die Fachkundige Stelle hat Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte, die an ihrem Standort oder in bestimmten Regionen in Nordrhein Praxen betreuen möchten, als Kooperationspartner gewonnen und gibt sie den teilnehmenden Praxen bekannt. Die Liste enthält verbindliche pauschale Angebote der Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte für die erste Stunde einer Begehung (inklusive An- und Abfahrt, Dokumentation und sämtlicher Nebenkosten), jeder angefangenen weiteren halben Stunde sowie verbindliche Angebotskataloge für Zusatzleistungen (zum Beispiel Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen).
Betriebsärzte (148,92 KB) (Stand: Juli 2010)
Sicherheitsfachkräfte (30,30 KB) (Stand: April 2010)
Auf der Grundlage seiner Gefährdungsbeurteilung beauftragt der Praxisinhaber bei Bedarf eine Begehung oder Beratung durch einen mit der Fachkundigen Stelle kooperierenden Betriebsarzt oder eine Sicherheitsfachkraft gegen Rechnung zu den verbindlich vereinbarten Preisen.
Sie haben als Praxisinhaber / -inhaberin Interesse an einer Teilnahme?
Dann senden Sie uns Ihre Teilnahmeerklärung zu.
Teilnahmeerklärung(11 KB)
Sie haben als Betriebsarzt / -ärztin oder Sicherheitsfachkraft Interesse daran, mit der Fachkundigen Stelle nach BGV A2 zu kooperieren?
Dann senden Sie uns Ihren Antrag zur Aufnahme in die Liste der Kooperierenden Betriebsärzte / Sicherheitsfachkräfte zu.
Antrag zur Aufnahme in die Liste - Betriebsarzt(111 KB)
Antrag zur Aufnahme in die Liste - Sicherheitsfachkraft(44 KB)
Listen der kooperierenden Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte
Betriebsärzte (148,92 KB) (Stand: Juli 2010)
Sicherheitsfachkräfte (30,30 KB) (Stand: April 2010)
Musterverträge
Betriebsarzt (24 KB)
Sicherheitsfachkraft (24 KB)
Anträge zur Aufnahme in die Liste der kooperierenden Betriebsärzte / Sicherheitsfachkräfte
Antrag zur Aufnahme in die Liste - Betriebsarzt (122 KB)
Informationen zur Umsatzsteuerbefreiung für bestimmte betriebsärztliche Leistungen
(auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums)
Antrag zur Aufnahme in die Liste - Sicherheitsfachkraft (44 KB)
Teilnahmeerklärung für Arztpraxen
Teilnahmeerklärung (14,72 KB)
Weiterführende Informationen
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wolfahrtspflege
Überwachung und Begehung von Arztpraxen durch Behörden (Publikation KBV)
Durchgangsärzte / ermächtigte Ärzte:
Nach staatlichen Vorschriften ermächtigte Ärzte (65,13 KB) Quelle: Bezirksregierung Düsseldorf
Vorsorgeuntersuchungen / Impfungen / Post-Expositions-Prophylaxe (PEP)
Checkliste - Impfungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheitsdienst (13 KB)
Aktuelle Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission am
Robert-Koch-Institut (RKI)Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung (AMVU) in der Arztpraxis (13,05 KB)
FAQ Arbeitsmedizinische Vorsorge nach Biostoffverordnung
Leitlinie: Postexpositionellen Prophylaxe der HIV-Infektion (AWMF)
Leitlinien und Empfehlungen zur HIV-Postexpostionsprophylaxe (RKI)
Regeluntersuchungsprogramm nach Stich- und Schnittverletzungen (BGW, 258 KB)
Begründung für das Regelversorgungsprogramm der BGW Stand 2/2008 (BGW, 178 KB)
Muster-Maßnahmenblatt HIV (55,43 KB)
Arbeitshilfen
Gefährdungsbeurteilung für Arztpraxen
Basischeck Arztpraxen - grundlegende Anforderungen Arbeits- und Gesundheitsschutz
Prüffristen Elektrische Geräte
Hygiene
Anleitung zur Erstellung eines Hygieneplanes des Gesundheitsamtes Wuppertal
Infektionshygiene in der Arztpraxis - Infektionsschutz und Überwachung durch das Gesundheitsamt (11,2 MB)
Hygienerahmenplan LÖGD NRW und Erhebungsbogen für Praxen ambulantes Operieren
Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert Koch-Instituts
Merkblatt zu MRSA (8 KB)
Anforderung an die hygienische Aufbereitung von Medizinprodukten in Nordrhein-Westfalen (Broschüre der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe mit vielen hilfreichen Links)
Anforderung an die hygienische Aufbereitung von Medizinprodukten in Nordrhein-Westfalen (Bezirksregierung Arnsberg, Stand: 5. Juni 2008)
Antiseptik und chemische Desinfektion - FAQ der Desinfektionsmittel-Kommission im Verbund der Angewandten Hygien (VAH)
Hygieneempfehlungen des Landesinstituts für Gesundheit und Arbeit (LIGA) NRW
Schutz vor Infektionen mit multiresistenten Erregern (Empfehlungen der Essener Gesundheitskonferenz)
Gefahrstoffe
Gefahrstoff-Kataster: Informationssystem für Sicherheitsdatenblätter
Gesetze / Verordnungen / technische Regeln
Internet-Links zu Gesetzen und Vorschriften
BGV A2 Unfallverhütungsvorschriften - Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Informationen zur BGV A2 - Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Arbeitsmedizinische Vorsorge-Verordnung (ArbMedVV)
Biostoffverordnung
TRBA 250: Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe
Änderungen der Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (November 2007)
Stellungnahme des ABAS zum Sammeln sicherer Insturmente
Rechtsgutachten - Sichere Instrumente
BGW-Themen: Risiko Virusinfektion mit Produktübersicht „Schutz vor Schnitt- und Stichverletzungen“
Richtlinie über die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes
Medizinproduktebetreiberverordnung MPVO
Mutterschutz in Arztpraxen (vom Arbeitsschutzportal NRW des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW)
Hinweise zum Mutterschutz und zu arbeitsrechtlichen Fragen werdender Mütter
Publikationen zum "Unternehmermodell" im Rheinischen Ärzteblatt
Arbeitsschutz in Arztpraxen(RhÄ, 6/07, S. 25)
Betriebsärztliche und sicherheitstechnischen Betreuung -
"Fachkundige Stelle" bei der Ärztekammer Nordrhein nimmt Arbeit auf(RhÄ, 4/07, S. 7)
Interessenten für die Betriebsärztliche Betreuung von Arztpraxen nach Unternehmermodell BGV A2 gesucht (RhÄ, 12/06, S. 58)
"Unternehmermodell für die betriebsärztliche Betreuung (RhÄ, 6/06, S. 17)
Mehr Spielraum für Arzpraxen(RhÄ, 2/06, S. 18)
HIV-Ambulanzen mit Post-Expositions-Prophylaxe (PEP) und 24-Stunden-Erreichbarkeit in Nordrhein
(Stand: 27. Juli 2010. Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.)
| Anschrift | Sprechzeiten/Telefon / Telefax | Telefon außerhalb der Sprechzeiten |
| Universitätsklinik Bonn Rheinhard-Friedrich-Wilhelms-Universität Medizinische Klinik Sigmund-Freud-Straße 25 53127 Bonn |
Mo.– Fr. 8.00 – 16.00 Uhr |
|
| Universitätsklinik Düsseldorf Med. Einrichtung der Heinrich-Heine-Universität HIV-Ambulanz Moorenstraße 5 40225 Düsseldorf |
Mo.– Fr. 7.30 – 14.00 Uhr |
|
| Universitätsklinikum der Gesamthochschule Essen Med. Klinik - M8 HIV-Ambulanz Hufelandstraße 55 45147 Essen |
Mo.– Do. 7.30 – 16.00 Uhr
|
(Notfallambulanz Herzzentrum) |
| Kliniken Essen-Mitte Zentrale Notaufnahme Henricistraße 92 45136 Essen |
0201 / 17 42 00 12 |
Eine der beiden Telefonnummern ist alternativ 24 Stunden besetzt. |
| Universitätsklinik Köln Medizinische Klinik I Internistische HIV-Ambulanz Josef-Stelzmann-Straße 9 50924 Köln |
Mo.– Fr. 7.00 – 17.00 Uhr |
|
| Petrus-Krankenhaus Kliniken St. Antonius gGmbH Carnaperstraße 55 42283 Wuppertal |
0202 / 29 90 |
Eine der beiden Telefonnummern ist alternativ 24 Stunden besetzt. |
PEP-Liste NRW der Deutschen AIDS-Gesellschaft e.V. (12,57 KB) Stand: August 2009
letzte Änderung am: 01.09.2010
Kontakt zur Fachkundigen Stelle nach BGV A2
Dr. Brigitte Hefer,
0211/4302 1504,
0211/4302 1505,
Dr.Hefer@aekno.de
Sekretariat: Frau Schnier:
0211/4302 1547,
0211/4302 1505,
susette.schnier@aekno.de
Ärztekammer Nordrhein, Tersteegenstr. 9, 40474 Düsseldorf
Rheinisches Ärzteblatt
Heft 09/2010

Titelthema
Medizinische Fachangestellte: Ausbilden heißt Zukunft sichern
Vertrauen auf Vertraulichkeit ?!
Patientenschutz und Datenschutz im Gesundheitswesen

Kolloquium der Ärztekammer Nordrhein
Samstag, 2. Oktober 2010, 9:00 bis 14:00 Uhr
Düsseldorf, Haus der Ärzteschaft, Tersteegenstraße 9
Begrüßungsveranstaltung im Video
Ab sofort sind Ausschnitte der Begrüßungsveranstaltung neuer Kammermitglieder als Videostream online.

