Pressemitteilung

Ärztekammer Nordrhein: Derzeit keine Kartenlesegeräte anschaffen

Düsseldorf, 10.03.2009. Die Ärztekammer Nordrhein (ÄkNo) empfiehlt den Ärzten im Rheinland, zurzeit keine Geräte zum Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte anzuschaffen. Nach Auffassung der ÄkNo ist eine Denkpause erforderlich, solange wesentliche Systemfragen offen sind. Zum Beispiel ist unklar, wie die Forderung der Krankenkassen nach einer Online-Aktualisierung der Versichertenstammdaten mit der Vertraulichkeit der Patientendaten zu vereinbaren ist. Hier muss es nach Auffassung der ÄkNo eine Trennung der von den Krankenkassen zu Verwaltungszwecken geforderten Daten von den medizinischen Patientendaten in der Praxis geben.

In einem vom Landesgesundheitsministerium moderierten Gespräch mit der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, ärztlichen Verbänden, Datenschützern und den Krankenkassen im April soll über das weitere Vorgehen beraten werden. Noch zu treffende Entscheidungen werden wesentlichen Einfluss haben auf die Auswahl der zukünftigen technischen Ausstattung für die jeweilige Arztpraxis.

Solange wesentliche Punkte in der Diskussion sind, sollten die Ärztinnen und Ärzte nicht zu übereiltem Handeln gedrängt werden.

ÄkNo


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letzte Änderung am: 10.03.2009



Rheinisches Ärzteblatt
Heft 09/2010

Titel 9/2010

Titelthema

Medizinische Fachangestellte: Ausbilden heißt Zukunft sichern

aktuelle Ausgabe

Vertrauen auf Vertraulichkeit ?!

Patientenschutz und Datenschutz im Gesundheitswesen

Kolloquium der Ärztekammer Nordrhein
Samstag, 2. Oktober 2010, 9:00 bis 14:00 Uhr
Düsseldorf, Haus der Ärzteschaft, Tersteegenstraße 9

Programm und Anmeldung

Begrüßungsveranstaltung im Video
Gelöbnis-Verlesung

Ab sofort sind Ausschnitte der Begrüßungsveranstaltung neuer Kammermitglieder als Videostream online.

Interner Link Begrüßungsveranstaltung