Weiterbildungsbefugte
Weiter bildungsbefugte nach der aktuellen Weiterbildungsordnung
Am 1.Oktober 2005 ist eine neue Weiterbildungsordnung in Kraft getreten. In dieser Liste sind die Weiterbilder verzeichnet, die befugt sind nach der gelten WBO auszubilden.
Hinweis
Erste Fristen der Übergangsbestimmungen laufen Ende September 2007 ab
Die Bezeichnungen Fakultative Weiterbildung (zum Beispiel Spezielle Anästhesiologische Intensivmedizin oder Spezielle HNO Chirurgie) nach der „alten“ Weiterbildungsordnung (WBO) vom 31.12.1994 können nur noch bis zum 30. September 2007 beantragt werden (§ 20 Abs. 7 der WBO vom 1.10.2005). Der komplette und vollständige Antrag muss bis zu diesem Datum vorliegen.
Für die Fachkunden (zum Beispiel Laboruntersuchungen in der Allgemeinmedizin oder Fachkunde Laserchirurgie in der Augenheilkunde) gelten die gleichen Fristen. Alle Fachkunden nach der Weiterbildungsordnung von 1994 müssen bis zum 30. September 2007 mit entsprechenden, kompletten Unterlagen beantragt sein (§ 20 Abs. 7 der WBO).
Wir weisen der guten Ordnung halber darauf hin, dass diese Bezeichnungen nur durch Prüfung zu erwerben sind und durch Zeugnisse Weiterbildungsbefugter eine entsprechende Weiterbildung nachgewiesen werden muss.
Zum 30. September 2007 läuft nach § 20 Abs. 9 WBO eine weitere Übergangsfrist aus: Weiterbildungszeiten für neu eingeführte Arztbezeichnungen können bis zum 30. September 2007 auch dann angerechnet werden, wenn der Weiterbilder keine Befugnis hatte, die Weiterbildung aber der neuen WBO entspricht. Ab 1. Oktober 2007 sollte daher eine entsprechende Weiterbildungsbefugnis vorliegen; zumindest ein Antrag auf Erteilung der Weiterbildungsbefugnis mit entsprechenden Unterlagen sollte gestellt sein.
Weiterbildungsbefugte nach der bisherigen Weiterbildungsordnung
Diese Weiterbildungsordnung ist am 1. Oktober 2005 außer Kraft getreten.
In dieser Liste sind die Weiterbilder verzeichnet, die nach der bisherigen WBO im Rahmen der Übergangsbestimmungen ausbilden.
Verbundweiterbildung in der Allgemeinmedizin
letzte Änderung am: 04.12.2009
Rheinisches Ärzteblatt
Heft 09/2010

Titelthema
Medizinische Fachangestellte: Ausbilden heißt Zukunft sichern
Vertrauen auf Vertraulichkeit ?!
Patientenschutz und Datenschutz im Gesundheitswesen

Kolloquium der Ärztekammer Nordrhein
Samstag, 2. Oktober 2010, 9:00 bis 14:00 Uhr
Düsseldorf, Haus der Ärzteschaft, Tersteegenstraße 9
Begrüßungsveranstaltung im Video
Ab sofort sind Ausschnitte der Begrüßungsveranstaltung neuer Kammermitglieder als Videostream online.

