Verfügungen in Gesundheitsangelegenheiten

Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuung - Formulare und Erläuterungen für Ärzte und Patienten

Inhaltsübersicht

Allgemein

Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung (für Patienten und Ärzte)

Betreuung, Anordnung einer Unterbringung, Anordnung freiheitsentziehender Maßnahmen (für Ärzte)


Allgemein

Menschen wollen Vorsorge treffen für eine Lebensphase, in der sie aufgrund schwerer Erkrankung, eines Unfalls oder eines Unglücks nicht mehr dazu in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu erledigen, oder ihre Entscheidungen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt treffen können. Immer mehr Menschen wollen deswegen Verfügungen verfassen. Die Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe geben Muster an die Hand, die eine Hilfestellung bei der Errichtung von Vorsorgeverfügungen sein sollen.

Grundsätzlich werden drei Formen der Vorsorgeverfügung unterschieden, nämlich die Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Die Vorsorgevollmacht ist die vom Gesetz vorgesehene Möglichkeit, die Einrichtung einer Betreuung zu vermeiden. Die Vorsorgevollmacht kann als Generalvollmacht erteilt werden, aber auch sachlich beschränkt werden auf Angelegenheiten der Gesundheitsvorsorge. Mit der Vorsorgevollmacht wird eine Person beauftragt, die eigenen Angelegenheiten wahrzunehmen, wenn eine eigene selbstverantwortliche Regelung nicht mehr möglich ist.

Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung

Die Muster sind Vorschläge und können deshalb durchaus verändert und ergänzt werden je nach den individuellen Bedürfnissen und Vorstellungen des Verfassers. Patientinnen und Patienten sollten darüber informiert werden, dass auf diese Weise auch die Möglichkeit besteht, die Einrichtung einer Betreuung ganz oder zumindest teilweise zu vermeiden.

Betreuung, Anordnung einer Unterbringung, Anordnung freiheitsentziehender Maßnahmen

Ist der Patient entscheidungsunfähig und liegt keine Vorsorgevollmacht vor, so kann die Notwendigkeit zur Bestellung eines Betreuers oder zu einer Unterbringung oder Anordnung freiheitsentziehender Maßnahmen bestehen.

Um eine Hilfestellung bei der Einleitung eines Verfahrens zur Einrichtung einer Betreuung oder Anordnung einer Unterbringung oder freiheitsentziehender Maßnahmen zu geben, sind nunmehr Formulare mit entsprechenden Erläuterungen unter den nachfolgenden Verlinkungen eingestellt worden.

Diese Formulare richten sich an Ärzte. Sie sind in Abstimmung mit dem Justizministerium NRW verfasst worden. Mit Hilfe dieser Formulare können Ärzte die Anordnung einer vorläufigen rechtlichen Betreuung anregen, um eine ärztliche Versorgung vorzunehmen. Weiterhin erleichtern die Formulare zur Erteilung eines ärztlichen Zeugnisses den Rechtsverkehr mit den Gerichten. Es werden mit diesen Formularen die Informationen abgefragt, die zur Bestellung eines Betreuers, zur Unterbringung und zur Anordnung freiheitsentziehender Maßnahmen erforderlich sind. 



Weitere Informationen

Internetlink Empfehlungen der Bundesärztekammer und der Zentralen Ethikkommission bei der Bundesärztekammer zum Umgang mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung in der ärztlichen Praxis (Stand: April 2010)

Internetlink Grundsätze der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung (Stand: Mai 2004)

Internetlink www.call.nrw mit Informationen zur Vorsorgevollmacht und zum Betreuungsrecht.

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letzte Änderung am: 04.06.2010



Rheinisches Ärzteblatt
Heft 09/2010

Titel 9/2010

Titelthema

Medizinische Fachangestellte: Ausbilden heißt Zukunft sichern

aktuelle Ausgabe

Vertrauen auf Vertraulichkeit ?!

Patientenschutz und Datenschutz im Gesundheitswesen

Kolloquium der Ärztekammer Nordrhein
Samstag, 2. Oktober 2010, 9:00 bis 14:00 Uhr
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