Startschuss für den eArztausweis light
Ab Juli 2012 können Mitglieder der Ärztekammer Nordrhein den eArztausweis light im praktischen Scheckkartenformat und mit integriertem Chip beantragen. Wie der bisherige Papierausweis ist auch der eArztausweis light für Mitglieder kostenfrei. Ab September gibt die Ärztekammer Nordrhein den Ausweis auf Infoveranstaltungen und im Haus der Ärzteschaft aus. Möglich wird mit ihm auch die einfache Online-Abrechnung mit der KV Nordrhein, die ab Mitte 2013 Pflicht wird.
Foto: JochenRolfes.de
Er passt in jede Geldbörse und bietet echten Zusatznutzen: Ab September 2012 gibt die Ärztekammer Nordrhein den eArztausweis light (eA-light) aus. Eine nützliche Funktion des neuen Ausweises im praktischen Scheckkartenformat und mit integriertem Chip wird die Möglichkeit zur Online-Abrechnung mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein sein. Ohne Freischaltung des Chips dient der eArztausweis light den gleichen Zwecken wie der bisherige Papierausweis, der zunächst weiterhin gültig bleibt. Im Gegensatz zum klassischen elektronischen Heilberufeausweis (eHBA) fallen für den eArztausweis light keine Kosten an. Der eArztausweis light trägt dem technologischen Fortschritt in der Kommunikation von Ärztinnen und Ärzten untereinander und mit der Selbstverwaltung Rechnung. Je nach Bedarf des einzelnen Mitglieds kann er als reiner Sichtausweis dienen - oder darüber hinaus als Türöffner für zeit- und kostensparende und vor allem sichere Anwendungen, zum Beispiel zur Online-Abrechnung mit der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein oder bei der elektronischen Datenübermittlung.
Das kann der neue Ausweis
Als reiner Sichtausweis ermöglicht die neue Karte im Scheckkartenformat in Verbindung mit einem Personalausweis wie der bisherige Papierausweis zum Beispiel die Legitimierung als Ärztin oder Arzt in der Apotheke.
- Auf der Rückseite des Ausweises ist die Einheitliche Fortbildungsnummer (EFN) aufgedruckt, mit der sich Ärztinnen und Ärzte zum Beispiel bei Fortbildungen registrieren lassen können.
- Außerdem ist eine Barcodenummer vermerkt, mit der die Ausweisgültigkeit geprüft werden kann.
Darüber hinaus können sich Ärztinnen und Ärzte - nach einer einmaligen persönlichen Identifikation - mit Hilfe des Chips auf der Karte elektronisch über das Internet ausweisen. Durch diese sichere Authentifikation ergeben sich folgende Vorteile:
- Ärztinnen und Ärzte können sich gegenüber der Ärztekammer online als Mitglieder authentifizieren.
- Der eArztausweis light ermöglicht Mitgliedern den Zugriff auf die eigenen Daten bei der Ärztekammer über das Portal www.meineaekno.de.
- Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein hat zugesichert, dass die Abrechnung des 4. Quartals 2012 mit dem eArztausweis light und einem Kartenlesegerät online möglich sein wird.
- Ärztinnen und Ärzte können Einsicht in Patientenunterlagen kooperierender Krankenhäuser, Gesundheitszentren und Praxen nehmen.
Beantragung und Ausgabe des eA-light
Ärztinnen und Ärzte im Kammergebiet können den eArztausweis light auf unterschiedlichen Wegen beantragen und beziehen. Zur Beantragung muss jeweils der aktuelle Personalausweis oder Reisepass und ein Passbild vorlegt werden.
- Die Ärztekammer Nordrhein gibt den eArztausweis light ab September 2012 im Haus der Ärzteschaft in Düsseldorf aus.
- Gemeinsam mit der KV Nordrhein wird die Ärztekammer Nordrhein den eA-light ab September auf Informationsveranstaltungen an interessierte Mitglieder ausgeben. Über die jeweiligen Termine können sich Mitglieder im Rheinischen Ärzteblatt und auf der Internetseite der Ärztekammer Nordrhein www.aekno.de informieren.
- Ab Januar 2013 ist der eArztausweis light in jeder Kreisstelle erhältlich.
- Alternativ kann der Antrag über das Portal der Ärztekammer Nordrhein – www.meineaekno.de – gestellt werden. Mitglieder laden hierzu ein Passbild und eine Personalausweiskopie hoch oder schicken diese per Post an die Kammer. Ausweise, die auf diesem Weg bezogen werden, sind zunächst nur als Sichtausweis nutzbar.
Freischaltung des Chips
Herzstück des neuen eArztausweises light ist der integrierte Chip. Auf ihm sind sogenannte elektronische Zertifikate (siehe zu diesem und weiteren IT-Begriffen auch das Glossar am Ende dieses Artikels) gespeichert, mit denen dem Arzt in Verbindung mit einem Kartenlesegerät eine sichere Authentifikation im Internet möglich ist. Um diese sichere Authentifikation zu gewährleisten, müssen Mitglieder der Ärztekammer sich einmalig durch persönliche Vorlage ihres Personalausweises oder Reisepass bei einem Mitarbeiter der Ärztekammer Nordrhein bei der Beantragung oder Ausgabe des eA-light identifizieren.
Mitglieder, die keine Möglichkeit haben, ihren eArztausweis light persönlich abzuholen, können zur Identifizierung das Postident-Verfahren nutzen und sich zur Identifikation gegenüber dem Briefträger oder am Postschalter ausweisen. Hierfür erhebt die Post vorab Gebühren.
Gerüstet für gesetzliche Vorgaben
Bei der Freischaltung des eA-light kann der Arzt zudem erklären, dass die elektronischen Zertifikate auch der KV Nordrhein übermittelt werden dürfen. Dies ist die Voraussetzung für die Online-Abrechnung mit der KV Nordrhein, die im kommenden Jahr für das 4. Quartal 2012 möglich sein soll.
Ärztinnen und Ärzte, die von Anfang an alle Optionen des eArztausweises light nutzen möchten, sollten die Karte daher persönlich im Haus der Ärzteschaft, auf einer der Infoveranstaltungen oder ab 2013 in ihrer Kreisstelle abholen.
Weiterer Vorteil des eArztausweises light: Ärztinnen und Ärzte, die sich persönlich identifiziert haben, brauchen diese Identifikation in den kommenden fünf Jahren nicht mehr zu wiederholen, wenn sie einen Heilberufeausweis mit qualifizierter Signatur beantragen möchten. Dies gilt nicht für Mitglieder, deren Kartenchip mittels Postident-Verfahren aktiviert wurde.
Zunächst Vertragsärzte im Fokus
Vorrangig will die Ärztekammer Nordrhein in den kommenden Monaten die circa 15.000 Vertragsärztinnen und -ärzte im Rheinland mit dem eA-light ausstatten. Schließlich wird eine der nützlichsten Funktionen des eArztausweises light die Online-Abrechnung mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein auf deren Portal www.kvnoportal.de sein. Gesetzlich vorgesehen ist sie bereits. Die KV Nordrhein hat allerdings bewusst auf Zwang verzichtet und setzte nach dem Motto „Fördern statt fordern“ auf geringere Verwaltungskosten für Online-Abrechner.
Mit dem 3. Quartal 2013 wird die Abrechnung mit der KV endgültig nur noch auf elektronischem Wege möglich sein. Die KV Nordrhein bietet ihrerseits eine Abrechnung mittels sogenanntem eToken, einem Codegenerator (siehe Glossar), an.
Vom Papierausweis zum eHBA
Mehr als 2.000 Vertragsärztinnen und -ärzte besitzen bereits heute einen klassischen elektronischen Heilberufeausweis (eHBA) mit qualifizierter elektronischer Signatur, und können so mit der KV Nordrhein online abrechnen. Anders als beim eArztausweis light fallen für die Nutzung dieser Ausweise monatliche Gebühren an.
Vorteile des elektronischen Heilberufeausweises mit qualifizierter elektronischer Signatur sind:
- die elektronische Unterschrift unter Dokumente, zum Beispiel digitale Arztbriefe, und
- die qualifizierte Unterschrift unter die Online-Abrechnung mit der KV Nordrhein, womit die handschriftliche Unterschrift unter die Sammelerklärung entfällt. Die Verwaltungsgebühr der KV Nordrhein sinkt dadurch nochmals.
Mit dem Umstieg auf den eArztausweis light wird die Ärztekammer Nordrhein ab Januar 2013 keine Papierausweise mehr ausgeben oder verlängern. Papierausweise, die noch in diesem Jahr ausgegeben oder verlängert werden müssen, haben eine Laufzeit bis Ende 2014.
Der Gesetzgeber sieht die Zukunft in einer flächendeckenden Einführung dieser elektronischen Heilberufeausweise mit qualifizierter elektronischer Signatur. Der eArztausweis light stellt einen konstruktiven Schritt dar, der vom Papierausweis zum Konzept des eHBA und dessen nächster Stufe führt. Mit dem neuen eArztausweis light haben Mitglieder also größtmögliche Entscheidungsfreiheit bei voller Kostenkontrolle.
Und für den alten Papierausweis dürfte sich sicher ein Plätzchen in Ehren finden.
Technik erklärt:
Authentifizierung: Mit Authentifizierung bezeichnet man den Nachweis der behaupteten Eigenschaft.
eToken: Der eToken oder electronic Token (dt.: elektronische/s Marke/Zeichen) ist ein Codegenerator, der ein 8-stelliges numerisches Passwort erzeugt, mit dem sich Nutzer zusätzlich zum üblichen Username/Passwort auf dem KVNO-Portal identifizieren. Anschließend kann die verschlüsselte Abrechnungsdatei, die von der Praxissoftware erzeugt wurde, über das KVNO-Portal übermittelt werden.
Identifikation: Unter Identifikation versteht man einen Vorgang, der zum eindeutigen Erkennen einer Person oder eines Objektes dient.
Elektronisches bzw. digitales Zertifikat: Ein elektronisches bzw. digitales Zertifikat ist ein digitaler Datensatz, der bestimmte Eigenschaften von Personen oder Objekten bestätigt und dessen Authentizität und Integrität durch kryptografische Verfahren geprüft werden kann. Das digitale Zertifikat enthält insbesondere die zu seiner Prüfung erforderlichen Daten.
Fortgeschrittene elektronische Signatur: Eine Fortgeschrittene elektronische Signatur ist eindeutig einer bestimmten, identifizierbaren Person zugeordnet und wurde von einer vertrauenswürdigen Instanz ausgegeben. Diese Signatur ist für viele Anwendungen ausreichend.
Qualifizierte elektronische Signatur: Eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist nach dem deutschen Signaturgesetz eine fortgeschrittene elektronische Signatur, die auf einem (zum Zeitpunkt ihrer Erzeugung gültigen) qualifizierten Zertifikat beruht und mit einer sicheren Signaturerstellungseinheit (SSEE) erstellt wurde. Ein mit einer qualifizierten Signatur signiertes elektronisches Dokument kann nach §126a BGB in Deutschland die per Gesetz oder Verordnung notwendige Schriftform ersetzen.
letzte Änderung am: 29.05.2012
eArztausweis light
Merkblatt zur Freischaltung
von PIN und PUK (387,70 KB)
Merkblatt über Kartenlesegeräte
für den eA-light (673,73 KB)
Rheinisches Ärzteblatt
Heft 3/2013
Titelthema
Bewegung als Medizin: Startschuss für Modellprojekt in Köln
Fachtagung: Weibliche Genitalbeschneidung

Am Samstag, 15. Juni 2013 findet zwischen 9 und 17.00 Uhr die Fachtagung zum Thema Weibliche Genitalbeschneidung - Medizinische Versorgung und Prävention im Gesundheitsbereich im Düsseldorfer Haus der Ärzteschaft statt.
Aktuelle Infektionskrankheiten
psdesign1 - Fotolia.com
Am Samstag, 22. Juni 2013 veranstaltet die Ärztekammer Nordrhein ein Symposium zum Thema "Aktuelle Infektionskrankheiten" im Düsseldorfer Haus der Ärzteschaft. Die Veranstaltung beginnt um 10.30 Uhr und endet um 14.30 Uhr.
3. Kammerkolloquium Kindergesundheit

Am Samstag, 29. Juni 2013 veranstaltet die Ärztekammer Nordrhein das 3. Kammerkolloquium zum Thema "Kindergesundheit". Die Veranstaltung beginnt um 10.00 Uhr im Düsseldorfer Haus der Ärzteschaft.
Begrüßung neuer Kammermitglieder im Frühjahr 2013
Rund 100 junge Ärztinnen und Ärzte folgten der Einladung ins Düsseldorfer Haus der Ärzteschaft. Die Ärztekammer Nordrhein hat zum fünften Mal neue Mitglieder mit einer eigenen Veranstaltung begrüßt.
Critical Incident Reporting System NRW. Melde- und Lernsystem für medizinische Beinahe-Fehler für NRW.
Image-Video der ÄkNo
Ab sofort steht ein rund siebenminütiges Video bereit, das die Aufgabengebiete und Services der Ärztekammer Nordrhein erklärt.




