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Weiterbildung

Schritt für Schritt zur Digitalisierung

17.04.2024 Seite 8
RAE Ausgabe 5/2024

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 5/2024

Seite 8

© Ärztekammer Nordrhein

Anträge zur Anerkennung einer Facharzt-, Schwerpunkt- oder Zusatz-Bezeichnung können seit vielen Jahren über ein beschreibbares PDF bei der Weiterbildungsabteilung der Ärztekammer Nordrhein gestellt werden. Das entsprechende Dokument findet sich auf der Homepage der Kammer in der Rubrik Weiterbildung unter dem Stichwort „Anträge und Merkblätter“ (www.aekno.de/weiterbildung). Zusammen mit dem Antrag sind meist zahlreiche Nachweise und Zeugnisse einzureichen, die den Tätigkeitsumfang und den Weiterbildungsgang dokumentieren. Dazu zählen auch das Logbuch oder das elektronische Logbuch (eLogbuch). Sämtliche Unterlagen mussten bisher auf Papier eingereicht werden. Dies hat sich kürzlich geändert. Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung, die ein eLogbuch führen, können dieses nun direkt in der eLogbuch-App für die Ärztekammer Nordrhein freigeben. Es muss nicht mehr ausgedruckt und in Papierform zur Anerkennung einer Bezeichnung eingereicht werden. Voraussetzung dafür ist, dass das eLogbuch vollständig ausgefüllt und vom Weiterbildungsbefugten bestätigt ist. Wichtig ist, dass eine Freigabe des eLogbuchs nicht den Antrag auf Anerkennung einer Bezeichnung ersetzt, der weiterhin ausgedruckt und unterschrieben eingereicht werden muss, um zur Prüfung zugelassen werden zu können.

Fragen und Anregungen sowie Kritik und Lob zum Internetangebot der Ärztekammer Nordrhein senden Sie bitte an die E-Mail-Adresse onlineredaktion(at)aekno.de.    

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