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Einsatz von Cannabis in der Medizin

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Foto: Africa Studio - Fotolia.com

Düsseldorf, 31.5.2017. Seit dem 10. März dieses Jahres können mit Inkrafttreten der Änderung des Sozialgesetzbuches V (§ 31) Ärzte Patienten mit einer schwerwiegenden Erkrankung Cannabis in standardisierter Qualität (getrocknete Blüten oder Extrakte) oder Arzneimittel mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung verordnen. Dies ist an gesetzlich definierte Voraussetzungen gebunden. Verkehrs- und verordnungsfähig wurde Cannabis, das aus einem Anbau unter staatlicher Kontrolle stammt, durch eine Änderung der Anlage III der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung.

Vielfach fehlt eine sichere Evidenzlage für den medizinischen Einsatz von Cannabis ebenso wie die Erfahrung mit den Verordnungsmodalitäten. Die Bundesärztekammer hat für die behandelnden Ärztinnen und Ärzte daher eine FAQ-Liste veröffentlicht, die wie auch zum Beispiel die „Ausfüllhilfe bei Cannabisverordnungen“ der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zu Rate gezogen werden kann.

Dort finden sich praktische Beispiele zum Rezeptieren und Erläuterungen zur erforderlichen Genehmigung der Krankenkasse bei Erstverordnung, zu in Frage kommenden Indikationen sowie zur verpflichtenden Teilnahme an der Begleiterhebung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte.

FAQ-Liste zum Einsatz von Cannabis in der Medizin (Bundesärztekammer) 

Ausfüllhinweise bei Cannabisverordnungen (Kassenärztliche Bundesvereinigung) 

"Cannabis auf Rezept" lautet der Titel einer Fortbildungsveranstaltung der Ärztekammer Nordrhein am Freitag, 13. Oktober 2017 von 15 bis 19 Uhr im Düsseldorfer Haus der Ärzteschaft.

ÄkNo


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