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Elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) jetzt beantragen


Gesetze lassen den eHBA zum Standard werden

Der Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums eines Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (PDSG) und weitere Gesetze rund um die Digitalisierung wie das Digitale-Versorgung-Gesetz und das Terminservice- und Versorgungsgesetz bringen digitale Anwendungen, die den Besitz eines elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) spätestens seit Juli 2021 nötig machen.

Das PSDG enthält verschiedene Fristen, die es nötig machen, dass Ärztinnen und Ärzte, Kliniker ebenso wie Niedergelassene, handeln, wenn sie keine Sanktionen in Kauf nehmen wollen.

Die Ärztekammer Nordrhein empfiehlt Mitgliedern, die gesetzlich krankenversicherte Patientinnen und Patienten betreuen, einen eHBA zu beantragen.


Der Weg zum elektronischen Heilberufsausweis im Video erklärt



Anbieter

Der eHBA wird in Zusammenarbeit mit zugelassenen Vertrauensdienstebietern erstellt. Informationen zur Vertragslaufzeit und zu anfallenden Gebühren finden Sie auf den Homepages der Vertrauensdiensteanbieter.

Aktuelle Vertrauensdiensteanbieter

Bundesdruckerei GmbH  D-Trust GmbH

medisign GmbH / DGN-Service GmbH

SHC / Atos

T-Systems International GmbH


  • Antragsverfahren

    Die Beantragung des Arztausweises erfolgt über das Online-Portal der Ärztekammer Nordrhein MeineÄkno in drei Schritten.
    Sollten Sie noch nicht im Besitz von Zugangsdaten für das Portal sein, ist vorab eine Registrierung am Portal erforderlich. Die Zugangsdaten werden Ihnen auf dem Postweg zugesandt.

    www.meineaekno.de

    • 1. Schritt: Überprüfung Ihrer persönliche Stammdaten auf Richtigkeit

      Bitte überprüfen Sie Ihre persönlichen Daten (Nachname, Vorname, Adresse etc.) anhand der Daten aus Ihrem Personalausweis / Reisepass / Aufenthaltstitel. Achten Sie darauf, dass Sie Ihre Daten genau aus Ihrem Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel übernehmen, sodass die Daten der Ärztekammer Nordrhein mit den Daten Ihres amtlichen Ausweisdokumentes identisch sind. Bitte tragen Sie alle Vornamen gemäß Ihrem Personalausweis / Reisepass / Aufenthaltstitels in das Meldeformular ein und schicken dieses elektronisch ab. WICHTIG!: Warten Sie auf die elektronische Bestätigung des VDA um über den darin befindlichen Zugangslink den Antragsprozess fortzusetzen! Die Bestätigung finden Sie im Portal unter der Rubrik Mitteilungen im Unterpunkt Posteingang. Der Eingang der Bestätigung kann in der Regel 5 bis 10 Minuten dauern.

    • 2. Schritt: Bearbeitung des Antrages für den elektronischen Heilberufsausweis

      Nachdem der von Ihnen gewählte Vertrauensdienstanbieter (VDA) Ihren Antrag personalisiert hat, erhalten Sie nach rund fünf Minuten eine Mitteilung mit dem Betreff „Antrag elektronischer Heilberufsausweis“ unter der Rubrik „Mitteilungen / Posteingang“. Durch den Zugangslink in der Mitteilung oder durch direkte Eingabe der Vorgangsnummer auf der Antragsseite des von Ihnen gewählten VDA gelangen Sie zu Ihrem Antrag. Ihre Stammdaten sind in dem Antrag bereits für Sie vorbefüllt. Sie werden nun schrittweise durch den Antragsprozess des VDA geführt. Ergänzen Sie mindestens alle weiteren als Pflichtfeld gekennzeichneten Felder. Unter anderem müssen Sie Daten gemäß Ihres Personalausweises / Reisepasses / Aufenthaltstitels in das Online-Formular für das zwingend notwendige Identifizierungsverfahren (in der Regel PostIdent) eingeben. Je nach eHBA-Anbieter können die hier angebotenen Verfahren variieren. Drucken Sie alle Antragsunterlage aus. Unterzeichnen Sie den eHBA-Antrag an den erforderlichen Stellen und verschicken Sie diesen per Briefpost an den VDA.

    • 3. Schritt: Identifizierung

      Mit dem ausgedruckten PostIdent-Formular und Ihrem gültigen Personalausweis (keine Meldebescheinigung zusätzlich erforderlich) oder Reisepass / Aufenthaltstitel (aktuelle Meldebescheinigung erforderlich) zu einer Postfiliale in Ihrer Nähe und lassen sich dort vor Ort identifizieren. Der Postmitarbeiter wird im Anschluss die Daten aus dem Ident-Formular an den VDA übermitteln. Sollten Sie ein anderes Identifikationsverfahren ausgewählt haben, wird Ihnen Ihr zuständiger VDA weitere Informationen zur Identifizierung zur Verfügung stellen.

    Starten Sie nun Ihren Antrag

    Bitte halten Sie Ihre Login-Daten bereit beziehungsweise registrieren Sie sich einmal initial auf www.meineaekno.de.

    Sie erhalten dann in Kürze Ihre Zugangsdaten auf dem Postweg.

  • Wichtige Hinweise: Datenschutz - Wettbewerb - Gesetzliche Verankerung des eHBA im SGB V
    Wettbewerb

    Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen wählt die Ärztin oder der Arzt selbst den Vertrauensdienstanbieter (VDA) aus. Der gewählte VDA produziert dann - nach Freigabe und Beauftragung durch die Ärztekammer - den HBA und versendet ihn direkt an den Arzt.

    Datenschutz
    Gesetzliche Verankerung des eHBA im SGB V

    Nach § 291a Abs. 5 SGB V fordert der Gesetzgeber, dass die elektronische Gesundheitskarte nur in Verbindung mit einem elektronischen Heilberufsausweis oder einem entsprechenden Berufsausweis genutzt werden kann. Der elektronische Heilberufsausweis soll nach Willen des Gesetzgebers ausgestattet sein mit einer qualifizierten Signatur, und er soll die Möglichkeit zur sicheren Authentifizierung bieten. Er dient weiter als Sichtausweis mit einem Foto des Arztes und wird von der Ärztekammer an ihre Mitglieder auf der Basis einer gemeinsamen einheitlichen Infrastruktur ausgegeben, die bei der Bundesärztekammer (BÄK) verankert ist.

    § 291a SGB V

    § 291f SGB V

     

Hier geht es zum Portal "meine ÄkNo"

Hinweis

Die Anmeldung am Portal "meine ÄkNo" (www.meineaekno.de) erfolgt nicht über das LogIn auf der Homepage www.aekno.de, auf der Sie sich derzeit befinden.

An dieser Stelle kommen Sie auf das Portal "meine ÄkNo". Die erstmaligen Zugangsdaten zu dem Login auf "meine ÄkNo" erhalten Sie per Post.

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Fragen zum Arztausweis?

0211 / 4302 2560

arztausweis(at)aekno.de

 

Öffnungszeiten

Montag – Donnerstag: 9 – 15 Uhr
Freitag: 9 – 12 Uhr

Informationsflyer zum Portal meine ÄkNo

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