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Weiterbildungsstipendium (Begabtenförderung berufliche Bildung)


Finanzielle Unterstützung für die "Karriere mit Lehre" der geprüften Arzthelfer/innen und medizinischen Fachangestellten

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Inhaltsübersicht

Wer kann gefördert werden?

Was wird gefördert?

Wie hoch und wie lange wird gefördert?

Wo kann man sich bewerben?

Wann endet die Bewerbungsfrist?

Kontakt

Portrait einer Stipendiatin aus Nordrhein zu ihren Erfahrungen mit dem Begabtenförderprogramm


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Seit 1991 unterstützt das Förderprogramm der Bundesregierung „Weiterbildungsstipendium“ gezielt begabte junge Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung bei ihrer „Karriere mit Lehre“ mit einem Weiterbildungsstipendium.

Finanziert wird das Programm vom Bundesministerium für Bildung und Forschung. Organisiert und verwaltet wird das Programm von den Kammern und den zuständigen Stellen für Berufsbildung.

Wer kann gefördert werden?

Bewerben um ein Weiterbildungsstipendium kann sich, wer

  • eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) abgeschlossen hat,
  • die Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten bzw. der Durchschnittsnote 1,9 oder besser bestanden hat
    oder
  • bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb unter die ersten Drei gekommen ist
    oder
    ihre/seine Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule nachweisen kann,
  • zum Aufnahmezeitpunkt jünger als 25 Jahre ist.

Es besteht die Möglichkeit einer Aufnahme auch nach Vollendung des 25. Lebens­jahrs, wenn Anrechnungszeiten wie z.B. Grundwehr- oder Zivil­dienst, Mutterschutz oder Elternzeit nachgewiesen werden können. Die Anrechungsfähigkeit dieser Zeiten ist auf drei Jahre begrenzt. Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen die Bewerber entweder mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden berufstätig oder bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend gemeldet sein. Vollzeitstudierende ohne regelmäßige Berufstätigkeit und Hochschulabsolventen und -absolventinnen können nicht aufgenommen werden.

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Was wird gefördert?

Förderfähig sind anspruchsvolle - in der Regel - berufsbegleitende Maßnahmen:

  • der Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen
  • die Vorbereitung auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung
  • der Erwerb fachübergreifender und allgemeiner beruflicher oder sozialer Kompetenzen (z. B. Fremdsprachen, EDV, kommunikative Fertigkeiten, Konflikt- und Projektmanagement)
  • berufsbegleitende Studiengänge, die auf Ausbildung und Beruf inhaltlich aufbauen

Bereits begonnene Weiterbildungen können nur unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden.

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Wie hoch und wie lange wird gefördert?

Über einen Zeitraum von maximal drei Jahren können die Stipendiatinnen und Stipendiaten Zuschüsse von jährlich bis zu 2.900 EUR für anspruchsvolle Weiterbildungen beantragen. In drei Jahren also insgesamt bis zu 8.700 EUR. Der Eigenanteil beträgt 10 Prozent förderfähigen Kosten pro Maßnahme.

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Wo kann man sich bewerben?

Ansprechpartnerin in allen Fragen des Weiterbildungsstipendiums ist die Stelle, bei der das Ausbildungsverhältnis einer/s Bewerberin/s eingetragen war. Die Ärztekammer Nordrhein ist die zuständige Stelle für die Ausbildung von Arzthelfer/innen beziehungsweise Medizinischen Fachangestellten. Sie führt das Förderprogramm im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung nach dessen Richtlinien durch, wählt ihre Stipendiatinnen und Stipendiaten aus, berät diese, entscheidet über die Förder­fähigkeit beantragter Weiterbildungen und zahlt die Fördermittel aus.

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Wann endet die Bewerbungsfrist?

Die Bewerbungsfrist bei der Ärztekammer Nordrhein endet am 31. März des jeweiligen Jahres.

Im anschließenden Auswahlverfahren berücksichtigen wir alle Bewerbungen, die fristgerecht und vollständig bei uns eingegangen sind.

Ein Anspruch auf Aufnahme in das Programm "Weiterbildungsstipendium" besteht nicht.

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Kontakt und weitere Informationen

Ansprechpartnerin bei der Ärztekammer Nordrhein ist Jennifer Verwey:
0211 / 4302-2407
jennifer.verwey(at)aekno.de

Sprechzeiten sind montags bis freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr.

Stipendieninformation Duale Berufe (78,06 KB) Stand: 2017

www.weiterbildungsstipendium.de

Kontakt zum Ausbildungswesen MFA