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- Arbeitshilfen
Arbeitshilfen
Checkliste zur Umsetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes der BGW
Basischeck Arztpraxen - grundlegende Anforderungen Arbeits- und Gesundheitsschutz
Abfallentsorgung(BGW)
Vollzugshilfe zur Entsogung von Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes(Mitteilung der Bund / Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) 18)
Musterdokumentation Unterweisungen(Zum Herunterladen und Ausfüllen am Computer)
Technische Regeln für Arbeitsstätten: Gefährdungsbeurteilung (ASR V3) (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin)
Broschüre "Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW)
Der gesunde Betrieb - eLearning-Tool als Einstieg in die Themen Gesundheit und Sicherheit für Kleinunternehmen(Psychische Gesundheit in der Arbeitswelt)
Gefährdungsbeurteilung psychische Belastungen - Handlungshilfen(Psychische Gesundheit in der Arbeitswelt)
Empfehlungen der Bundesärztekammer zum Datenschutz (Teil I)
Empfehlungen der Bundesärztekammer zum Datenschutz (Teil II)
(Diese Fassung wird unter Berücksichtigung der Ergänzungen durch das "Addendum zur Technischen Anlage", die in Teil I enthalten ist, weiterhin angewandt.)
Dokumentationspflicht und Aufbewahrungsfristen (KVNo aktuell)
Mindestanforderungen an den technischen Datenschutz bei der Anbindung von Praxis-EDV-Systemen an medizinische Netze(Beschluss der obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich, 2011)
Musterformular Verpflichtung auf das Datengeheimnis(Arbeitskreis Datenschutz und Datensicherheit im Gesundheits- und Sozialwesen der GDD e.V.)
Merkblatt zur Verpflichtungserklärung
Musterformular Bestellung zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten
Datenschutzrecht (Bundesärztekammer, Stand: 9.3.2018)
- Hinweise und Empfehlungen zur ärztlichen Schweigepflicht, Datenschutz und Datenverarbeitung in der Arztpraxis
- Datenschutz-Check 2018
EU-Datenschutzgrundverordung - BÄK und KBV legen Informationen für niedergelassene Ärzte vor (Pressemitteilung der Bundesärztekammer, 9.3.2018)
Der Datenschutz wird europäisch (Übersichtsartikel, Rheinisches Ärzteblatt, 4/2018, S. 16ff)
„Leider ist ab dem Start der Verordnung mit vielen Abmahnungen zu rechnen“ (Interview zum Thema, Rheinisches Ärzteblatt, 4/2018, S. 20)
Textausgabe der DS-GVO mit Zuordnung des Bundesdatenschutzgesetzes (Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit)
Infobroschüre zur DS-GVO (Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationssicherheit)
To-Do's für die Übergangsfrist bis zur Geltung der DS-GVO (Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit)
Der Datenschutzbeauftragte nach der DS-GVO (Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit)
Verantwortlickeiten und Aufgaben nach der DS-GVO (Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit)
Transparenzpflichten bei der Datenverarbeitung (Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit)
Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit)
Vertragsmuster zur Auftragsverarbeitung (Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit)
Fragebogen zur Umsetzung der DS-GVO zum 25. Mai 2018 (Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht)
Checkliste zur Umsetzung der Anforderungen der DS-GVO (Deutsche Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie e.V.
Übersicht der Praxishilfen zur DS-GVO der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD)
(zum Teil sind dort auch Muster-Worddokumenten zur eigenen Bearbeitung hinterlegt)
Leitfaden Hygiene in der Arztpraxis
Musterhygieneplan der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein
Hygieneberatung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein
Liste der vom Robert Koch-Institut geprüften und anerkannten Desinfektionsmittel und -verfahren
Anforderung an die hygienische Aufbereitung von Medizinprodukten in Nordrhein-Westfalen(Bezirksregierung Köln)
Umfüllen von Händedesinfektionsmitteln - hygienische und haftungsrechtliche Aspekte (VAH)(Verbund für Angewandte Hygiene e.V.)

Durch die mit 1. Januar 2018 in Kraft getretene Reform wurde das Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium, kurz: Mutterschutzgesetz (MuSchG), übersichtlicher und verständlicher. Es soll unter anderem den Arbeitgeber vor unbewussten oder fahrlässigen Versäumnissen schützen. Ab dem 1. Januar 2019 werden bei Nichtberücksichtigung der Vorgaben Bußgelder und Strafen verhängt.
Wir erklären die notwendigen Schritte für die Umsetzung des Mutterschutzgesetzes:
Erstellung einer anlassunabhängigen Gefährdungsbeurteilung
Der Arbeitgeber hat unabhängig vom Anlass einer konkreten oder bekannten Schwangerschaft in einer Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung) zu ermitteln, ob bei einer Tätigkeit oder in einem Arbeitsbereich Gefährdungen für eine schwangere oder stillende Frau vorliegen können. Die Gefährdungsbeurteilung ist also auch dann durchzuführen, wenn zurzeit keine Frau oder keine schwangere Frau in Ihrem Unternehmen tätig ist. Dem Arbeitgeber wird empfohlen, diese Gefährdungsbeurteilung nach § 10 MuSchG in die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) zu integrieren.
Zur Überprüfung, ob alle relevanten Punkte in Ihrer Gefährdungsbeurteilung vorhanden sind, finden Sie als Arbeitshilfe eine Checkliste zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung nach dem Mutterschutzgesetz des Regierungspräsidiums Baden-Württemberg.
Arbeitshilfe zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung nach dem Mutterschutzgesetz (Regierungspräsidium Baden-Württemberg)
Es ist zu beachten, dass es sich bei dieser Checkliste um einen nicht abschließenden Fragenkatalog handelt. Sollten weitere Gefährdungen im Betrieb vorliegen, sind diese in der Gefährdungsbeurteilung nach MuSchG zu berücksichtigen. Die möglichen Gefährdungen müssen in jedem Fall vom Arbeitgeber auf Vollständigkeit überprüft und gegebenenfalls ergänzt werden.
Identifikation und Umsetzung der erforderlichen Schutzmaßnahmen
Sobald eine Frau mitgeteilt hat, dass sie schwanger ist oder stillt, hat der Arbeitgeber die in der Gefährdungsbeurteilung identifizierten, erforderlichen Schutzmaßnahmen unverzüglich umzusetzen und zu entscheiden, ob die Maßnahmen einen ausreichenden Schutz bieten oder ob die Frau entweder eine andere Tätigkeit erhalten soll oder ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen wird.
Soweit es nach den Vorschriften der neuen Gesetzesregelung verantwortbar ist, ist der Frau auch während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit die Fortführung ihrer Tätigkeit zu ermöglichen.
Gesprächsangebot
Zusätzlich hat der Arbeitgeber der Frau ein Gespräch über die Anpassungen ihrer Arbeitsbedingungen anzubieten oder durchzuführen. Auch hierzu finden Sie Informationen in der Checkliste.
Dokumentation
Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen ist in Unterlagen zu dokumentieren, aus denen Folgendes ersichtlich ist:
- Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung und der Bedarf an Schutzmaßnahmen,
- die Festlegung der erforderlichen Schutzmaßnahmen sowie das Ergebnis ihrer Überprüfung und
- ein Gesprächsangebot mit der schwangeren Frau, indem sie über das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung und die festgelegten Maßnahmen informiert wird oder der Zeitpunkt eines Gesprächsangebots, falls die Frau kein Gespräch wünscht.
Meldung
Die Schwangerschaft muss bei der zuständigen Bezirksregierung gemeldet werden.
Mutterschutz und Jugendarbeitsschutz (Bezirksregierung Düsseldorf)
Neuregelung des Mutterschutzrechts (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW)
Downloads und Links zum neuen Mutterschutzgesetz (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW)
Maßnahmen gegen Brände - Arbeitsstättenregel(Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin)
Brandschutzhelfer - DGUV Information 205-023(Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung)