Ärztekammer NordrheinDatenquervernetzungen im Gesundheitswesen laut Datenschutzbeauftragter unzulässig 23.06.2016 Seite 7Rheinisches Ärzteblatt Heft 7/2016 Seite 7Dazugehörige DateienDatenquervernetzungen im Gesundheitswesen laut Datenschutzbeauftragter unzulässig [87 KB]Ärztekammer Nordrhein Zur Übersicht