Aktueller Jahresbericht Ständige Kommission In-vitro-Fertilisation / Embryotransfer
nach § 13 der Berufsordnung für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte
Seit 1986 berät die Kommission den Vorstand der Ärztekammer Nordrhein bei seiner Entscheidung, ob eine IVF-Arbeitsgruppe die Richtlinie zur Durchführung der assistierten Reproduktion erfüllt. Die Richtlinie ist Bestandteil der Berufsordnung.
2017 hat die Kommission sechs Änderungsanzeigen von IVF-Arbeitsgruppen beraten. Zudem diskutierte die Kommission über die rechtlich ungelöste Problematik der kryokonserviert lagernden Embryonen. Im Jahr 2016 hat sich die Zahl wiederum um 802 eingefrorener Embryonen imKammerbereich erhöht.
Der Berufsordnungsausschuss der Ärztekammer Nordrhein hat der Kommission im Mai 2017 den Auftrag erteilt, sich mit der Weiterentwicklung der Richtlinie zur assistierten Reproduktion zu befassen. Sie hat dem Vorstand im September 2017 ihre Vorschläge hierzu unterbreitet.
Hintergrund der Befassung war die Richtlinie zur Entnahme und Übertragung von menschlichen Keimzellen im Rahmen der assistierten Reproduktion, die am 20. Juli 2018 gemäß § 16b Abs. 1 Satz 3 TPG von der zuständigen Bundesoberbehörde (Paul-Ehrlich-Institut) im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden ist. Daher ist zu beraten, ob und welche Regelungen in Nordrhein erforderlich sind. Dieser Prozess ist bisher noch nicht abgeschlossen.
Anlage E Richtlinie zur Durchführung der assistierten Reproduktion gemäß § 13 Berufsordnung
Antragszahlen: Überblick 2000 - 2015 | |
---|---|
2000
| 2001
|
2002
| 2003
|
2004
| 2005
|
2006
| 2007
|
2008
| 2009
|
2010
| 2011
|
2012
| 2013
|
2014
| 2015
|
2016
| 2017
|