„Einen neuen Arztausweis, bitte“

In zehn Minuten zum neuen elektronischen Arztausweis:
Rudolf Henke, Präsident der Ärztekammer Nordrhein, mit Laura
Berten, Mitarbeiterin der Meldeabteilung in der Hauptstelle
der Ärztekammer Nordrhein in Düsseldorf. Foto: ble
Düsseldorf, 29. Mai 2018. Für den Präsidenten der Ärztekammer Nordrhein, Rudolf Henke, stehen Termine im Haus der Ärzteschaft (HdÄ) in der Landeshauptstadt normalerweise im Zeichen der Berufspolitik, von Vorstandssitzungen und öffentlichen Veranstaltungen. Heute war der Aachener Internist aber auch in eigener ärztlicher Mission unterwegs: Henke ließ sich von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des besucherfreundlich im Erdgeschoss gelegenen Servicepoints einen neuen elektronischen Arztausweis ausstellen. Für die nächsten fünf Jahre ausgestattet, ging es für Henke dann zu weiteren Terminen im Haus.
Seit 2012 gibt die Ärztekammer Nordrhein nur noch elektronische Arztausweise an ihre Mitglieder aus, entweder als eA-light oder als elektronischer Heilberufsausweis. Die Ausweise im praktischen Chipkarten-Format sind fünf Jahre gültig und für das Mitglied kostenlos. Kammermitglieder, deren elektronischer Ausweis bald abläuft oder die noch über einen Papierausweis verfügen, wenden sich ganz einfach entweder an die Servicestelle im HdÄ oder aber an ihre jeweilige Kreis- oder Servicestelle in der Region.
Neben der Option sich mit der Karte als Arzt auszuweisen (zum Beispiel an Unfallorten oder gegenüber Apothekern), bringt der Ausweis weitere Vorteile mit sich:
- Auf dem Arztausweis befindet sich die einheitliche Fortbildungsnummer (EFN) einschließlich Barcode, den Sie auf Fortbildungsveranstaltungen verwenden können.
- Der auf dem Arztausweis integrierte Chip ermöglicht Ihnen, sich auch bei elektronischen Online-Prozessen eindeutig gegenüber der Ärztekammer oder Dritten zu identifizieren (z. B. am ÄkNo-Portal
meineÄkNo.
Der Servicepoint im Düsseldorfer HdÄ ist montags bis freitags von 8:30 bis 13 Uhr geöffnet und mittwochs außerdem von 13.30 bis 17 Uhr.
Terminabsprache unter 0211 / 4302 2561 oder
0211 / 4302 2562
Weitere Informationen zum elektronischen Arztausweis
letzte Änderung am: 11.06.2018
Datenschutzgrundverordnung
Informationen zur Datenschutzgrundverordnung, die am 25.5.2018 Gültigkeit erlangte.
Neue Infoblätter und Mustervorlagen
Rheinisches Ärzteblatt
Heft 2/2019
Titelthema
Jüdische Ärzte in der NS-Zeit: "Die Erinnerung sucht uns im Alltag auf"
Bedeutung der Organspende - was können wir in NRW tun?
Gemeinsam mit veranstalten das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen, Ärztekammer Nordrhein, Ärztekammer Westfalen-Lippe und die Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen ein Symposium zu den Frage, wie die Organspende in Nordrhein-Westfalen gefördert werden kann. Die Veranstaltung findet am Dienstag, 26. Februar im Düsseldorfer Haus der Ärzteschaft statt.
Materialbestellung
Die Ärztekammer Nordrhein hält zahlreiche Informationsbroschüre und Flyer für Ärztinnen und Ärzte, Bürgerinnen und Bürger oder auch zur Auslage im Wartezimmer bereit. Die Materialien können einfach ein bereitgestelltes Online-Formular bestellt werden.
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eArztausweis light
Merkblatt zur Freischaltung
von PIN und PUK (387,70 KB)
Merkblatt über Kartenlesegeräte
für den eA-light (769,34 KB) Stand: 8.1.2015
Video über die Ärztekammer Nordrhein
Video (7 Minuten): Die Aufgaben der Ärztekammer Nordrhein