RSS-Feed
Die neuesten Meldungen immer im Blick
Die Ärztekammer Nordrhein bietet die aktuellen Nachrichten und weitere Meldungen auch als RSS-Feed an. Mit diesem Service können die Meldungen schnell überblickt werden, ohne die Homepage der Ärztekammer Nordrhein zu besuchen.
Über RSS-Feed
RSS steht für „Rich Site Summary“ oder „Really Simple Syndication“. Der RSS-Feed ist ein Zusatzservice, der entweder über einen Feed-Reader oder über einen Internet-Browser gelesen werden kann. Ein RSS-Feed ist eine Datei, in der die Informationen so aufbereitet sind, dass sie von dem Feed-Reader gelesen und übersichtlich dargestellt werden können.
Feeds können in verschiedenen Formaten veröffentlicht werden, die meisten aktuellen Programme unterstützen die Formate RSS und/oder Atom. Alle unsere Feeds stehen Ihnen daher in diesen beiden Formaten zur Verfügung.
Einmal eingerichtet, hält sich der RSS-Feed automatisch selbst auf dem Laufenden und liefert stets eine aktuelle Übersicht über die Meldungen, die in das System eingespeist werden, ohne dass auf die Homepage, die den Service anbietet gesurft werden muss.
RSS-Feeds der Ärztekammer Nordrhein
Die kostenlosen RSS-Feeds der Ärztekammer Nordrhein bestehen aus Schlagzeilen, einer kurzen Zusammenfassung und einem Link zur vollständigen Meldung auf der Homepage der Ärztekammer Nordrhein oder weiterführenden Seiten. Je nach verwendetem RSS-Reader wird nur die Schlagzeile angezeigt, die gleichzeitig als Link zu der Meldung auf der Homepage fungiert.
Derzeit sind stets die zehn aktuellsten Meldungen in den Feeds aufgelistet.
Abonnieren des RSS-Feed
Wer den RSS-Feed abonnieren möchte, benötigt dazu entweder
- einen Browser, der diese Funktion unterstützt, wie zum Beispiel der kostenlose Firefox oder
- eine Erweiterung (Plugin), das in den Browser integriert wird oder
- einen Feed-Reader.
Internet-Browser, die den RSS-Feed unterstützten
wie zum Beispiel Firefox, Opera, Internet Explorer ab Version 7 und Safari zeigen in der unteren, rechten Ecke des Fensters oder in der Zeile, wo die Adresse der Homepage steht, die einen RSS-Feed anbietet, ein kleines oranges Zeichen an.
Ein Klick auf dieses Zeichen öffnet ein Dialogfenster, das eine Stelle in den Lesezeichen (Bookmarks) des Browsers vorschlägt, wo der angebotenen RSS-Feed integriert wird. Mit der Bestätigung über „OK“ ist der Feed an der entsprechenden Stelle in den Lesezeichen des Browsers integriert.
Mit einen Klick auf das Lesezeichen erscheinen die aktuellsten Meldungen.
Internet-Browser, die den RSS-Feed nicht unterstützten
wie etwa der Internet Explorer von Microsoft (Versionen 5 und 6) können über eine Erweiterung (Plugin) mit dieser Funktion erweitert werden.
Zum Beispiel steht eine solche Erweiterung, die eine RSS-Feed-Laufleiste in den Explorer integriert, bereit unter
Nach der Installation muss per Hand die Adresse des RSS-Feed eingegeben werden.
Diese lautet für den Nachrichten-RSS-Feed der Ärztekammer Nordrhein:
http://www.aekno.de/rss.rdf.asp?pageID=50
Feed-Reader
sind spezielle Programme, mit denen RSS-Feeds verwaltet und angezeigt werden können. Es gibt diese kleinen Programme als Freeware für alle Betriebssysteme.
Eine Auswahl von Feed-Readern bietet die Seite
Nach dem Download und der Installation des Feed-Readers muss dieser wie ein Browser für die Internet-Verbindung eingerichtet werden. Danach können die RSS-Feeds der Ärztekammer Nordrhein integriert werden. Das Eingabefenster dazu öffnet sich meist über einen Klick auf „add new feed“ oder „new feeds“ oder einem entsprechenden Menüpunkt. Dort kann die Adresse des RSS-Feed eingegeben werden.
Diese lautet für den Nachrichten-RSS-Feed der Ärztekammer Nordrhein:
http://www.aekno.de/rss.rdf.asp?pageID=50
Weitere Informationen zu RSS-Feeds
letzte Änderung am: 04.05.2009
Kontakt zur Pressestelle
Horst Schumacher 0211 / 4302 2010
Karola Janke-Hoppe 0211 / 4302 2011
Bülent Erdogan-Griese 0211 / 4302 2013
Jocelyne Naujoks 0211 / 4302 2014
Jürgen Brenn 0211 / 4302 2020
pressestelle@aekno.de
0211 / 4302 2019
Datenschutzgrundverordnung
Informationen zur Datenschutzgrundverordnung, die am 25.5.2018 Gültigkeit erlangte.
Neue Infoblätter und Mustervorlagen
Rheinisches Ärzteblatt
Heft 2/2019
Titelthema
Jüdische Ärzte in der NS-Zeit: "Die Erinnerung sucht uns im Alltag auf"
Bedeutung der Organspende - was können wir in NRW tun?
Gemeinsam mit veranstalten das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen, Ärztekammer Nordrhein, Ärztekammer Westfalen-Lippe und die Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen ein Symposium zu den Frage, wie die Organspende in Nordrhein-Westfalen gefördert werden kann. Die Veranstaltung findet am Dienstag, 26. Februar im Düsseldorfer Haus der Ärzteschaft statt.
Materialbestellung
Die Ärztekammer Nordrhein hält zahlreiche Informationsbroschüre und Flyer für Ärztinnen und Ärzte, Bürgerinnen und Bürger oder auch zur Auslage im Wartezimmer bereit. Die Materialien können einfach ein bereitgestelltes Online-Formular bestellt werden.
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für den eA-light (769,34 KB) Stand: 8.1.2015
Video über die Ärztekammer Nordrhein
Video (7 Minuten): Die Aufgaben der Ärztekammer Nordrhein