Kammerwahlen der nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte
Wahlperiode 2019 - 2024

Videospot zu den Kammerwahlen 2019
Inhaltsübersicht
Eine eigene Liste aufstellen? Wir sagen, wie es geht
Wahlanzeigen im Rheinischen Ärzteblatt schalten
Antworten auf häufige Fragen zu den Kammerwahlen
Amtliche Bekanntmachungen zu den Wahlen
Wählen – Was und Warum?
Die Ärztekammer Nordrhein ist die berufliche Vertretung der Ärztinnen und Ärzte im Landesteil Nordrhein (Regierungsbezirke Köln und Düsseldorf). Sie ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft, die dem Prinzip der ärztlichen Selbstverwaltung verpflichtet ist. Zu diesem Prinzip gehört alle fünf Jahre die Legitimation durch demokratische Wahlen.
Gewählt wird die 121-köpfige Kammerversammlung, das „Parlament der Ärzteschaft“. Die Kammerversammlung wählt den Kammervorstand sowie den Präsidenten und den Vizepräsidenten.
Gewählt werden außerdem die Vorstände der 27 Kreisstellen der Ärztekammer Nordrhein.
Mit Ihrer Wahl ...
- setzen Sie ein klares Zeichen für die ärztliche Selbstverwaltung.
- entscheiden Sie mit, wer Ihre Interessen im nordrheinischen Ärzteparlament und in den Kreisstellen vertritt.
- nehmen Sie Einfluss auf den Kurs Ihrer Kammer
– bei der ärztlichen Weiterbildung, der Fortbildung, dem Berufsrecht und vielen anderen Themen. - bestimmen Sie mit, wie Ihre Interessen gegenüber Politik und Öffentlichkeit vertreten werden.
Wählen – Wie?
In der Zeit vom 24. Mai 2019 bis zum 28. Juni 2019 bis 18 Uhr haben Sie die Möglichkeit, eine Stimme für die Wahl zur Kammerversammlung und eine Stimme für Wahl für Ihren Kreisstellenvorstand abzugeben und damit den Kurs der Kammer für die Wahlperiode 2019 - 2024 zu bestimmen.
Die Ausübung des Wahlrechts setzt die Eintragung in das Wählerverzeichnis voraus. Das Wählerverzeichnis ist in der Zeit vom 1. März 2019 bis 14. März 2019 von 09:00 bis 16:00 Uhr in den Kreis- und Bezirksstellen einsehbar. Sie können vor Ort in den Kreis- und Bezirksstellen oder über das Portal "meine ÄkNo" überprüfen, ob Sie korrekt im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Ab dem 20. Mai 2019 senden wir Ihnen alle Wahlunterlagen zu, die Sie benötigen.
Auf Ihre Stimme kommt es an!
Eine eigene Liste aufstellen? Wir sagen, wie es geht

Die Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge endet am Freitag, 5. April 2019, 18 Uhr.
Bereits jetzt stellen wir Ihnen nachfolgend die erforderlichen Vordrucke für die Bewerberinnen und Bewerber sowie die Unterstützerinnen und Unterstützer für Ihre Liste zur Verfügung.
Was Sie bei der Aufstellung eines Wahlvorschlages beachten sollten, haben wir in den "Hinweisen zum Wahlvorschlag" zusammengefasst.
Hinweise zum Wahlvorschlag (26,22 KB)
Hinweise zu den Wahlanzeigen
Nachfolgende haben wir Ihnen alle wichtigen Hinweise zur Aufstellung eines Wahlvorschlags als Auszug aus den Öffentlichen Bekanntmachungen zusammengestellt, die Sie bei Bedarf zur vertiefenden Information nutzen können.
Veröffentlichung von Wahlanzeigen im
Rheinischen Ärzteblatt (Juni 2019) (26,77 KB)
Preisliste für Wahlanzeigen (86,15 KB)
Kammerversammlungswahl
Ein Wahlvorschlag muss gemäß § 16 Abs. 1 des Heilberufsgesetzes NRW (HeilBerG NRW) von mindestens 40 in diesem Wahlkreis wahlberechtigten Kammerangehörigen unterstützt werden, wobei Bewerberinnen beziehungsweise Bewerber ihren eigenen Wahlvorschlag unterstützen dürfen.
Vordrucke - Kammerversammlungswahl |
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Wofür benötige ich welchen Vordruck? |
Regierungsbezirk Düsseldorf |
Regierungsbezirk Köln |
Formular zur Einreichung eines Wahlvorschlages
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Wahlvorschlag | Wahlvorschlag |
Vorlage zur Auflistung der Bewerber eines Wahlvorschlages
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Bewerberliste | Bewerberliste |
Erklärung zur Kandidatur auf einem Wahlvorschlag
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Zustimmungserklärung | Zustimmungserklärung |
Erklärung zur Unterstützung eines Wahlvorschlages
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Unterzeichnung | Unterzeichnung |

Kreisstellenwahl
Ein Wahlvorschlag muss gemäß § 3 Abs. 4 der Wahlordnung für die Wahl zu den Kreisstellenvorständen der Ärztekammer Nordrhein von mindestens doppelt so vielen wahlberechtigten Kammerangehörigen unterstützt werden, wie Mitglieder in den Kreisstellenvorstand zu wählen sind. Bewerberinnen beziehungsweise Bewerber dürfen ihren eigenen Wahlvorschlag unterstützen. Dies bedeutet, dass
- in Kreisstellen mit weniger als 1.000 Mitgliedern, deren Vorstand aus 7 Personen besteht,
14 Unterstützerinnen/ Unterstützer für einen Wahlvorschlag erforderlich sind; - in Kreisstellen von 1.000 bis 1.500 Mitgliedern, deren Vorstand aus 9 Personen besteht,
18 Unterstützerinnen/ Unterstützer erforderlich sind; - in Kreisstellen von mehr als 1.500 Mitgliedern, deren Vorstand aus 11 Personen besteht,
22 Unterstützerinnen/ Unterstützer erforderlich sind.
Vordrucke - Kreisstellenwahl |
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---|---|---|
Wofür benötige ich welchen Vordruck? |
Kreisstellen |
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Formular zur Einreichung eines Wahlvorschlages
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Wahlvorschlag | |
Vorlage zur Auflistung der Bewerber eines Wahlvorschlages
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Bewerberliste | |
Erklärung zur Kandidatur auf einem Wahlvorschlag
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Zustimmungserklärung | |
Erklärung zur Unterstützung eines Wahlvorschlages
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Unterzeichnung |
Was Sie bei der Aufstellung eines Wahlvorschlages beachten sollten, haben wir in den "Hinweisen zum Wahlvorschlag" zusammengefasst.
Hinweise zum Wahlvorschlag (26,22 KB)
Hinweis zur geschlechtergerechten Besetzung von Wahlvorschlägen
Gemäß § 6 Abs. 5 des Heilberufsgesetzes streben die Kammern bei der Besetzung ihrer Organe sowie der nach dem Heilberufsgesetz einzurichtenden Stellen und Kommission (dazu gehören auch die Kreisstellenvorstände) eine geschlechtsparitätische Besetzung an. Gemäß § 16 Abs. 1 des Heilberufsgesetzes soll jeder Wahlvorschlag für die Wahl zur Kammerversammlung das Geschlecht, das unter den wahlberechtigten Berufsangehörigen in der Minderheit ist (aktuell ist dies das weibliche Geschlecht) mindestens entsprechend seinem Anteil an der Gesamtzahl der wahlberechtigten Berufsangehörigen berücksichtigen und eine Reihenfolge enthalten, die es ermöglicht, dass das Geschlecht in der Minderheit in der Kammerversammlung mindestens entsprechend seinem zahlenmäßigen Verhältnis vertreten sein kann, sowie keine sachlichen Gründe entgegenstehen. Die Wahlleitung stellt fest, wie hoch der Anteil der Geschlechter an den Berufsangehörigen ist. Diese Feststellung erfolgt mit der Öffentlichen Bekanntmachung des Hauptwahlleiters spätestens 5 Monate vor dem Wahltag.
Weitere Informationen entnehmen Sie der nachfolgenden Zusammenstellung "Gesetzliche Vorschriften zur geschlechtergerechten Beteiligung von Frauen und Männern im Ehrenamt".
Gesetzliche Vorschriften zur geschlechtergerechten Beteiligung von
Frauen und Männern im Ehrenamt (161,12 KB)
Zeitplan für die Kammerwahlen
1. bis 14. März 2019 | Prüfen Sie vor Ort in den Kreis- und Bezirksstellen oder über das Kammerportal, ob Sie korrekt im Wählerverzeichnis eingetragen sind. |
bis zum 5. April 2019 | haben Sie Zeit, einen Wahlvorschlag einzureichen. |
ab 20. Mai 2019 | senden wir Ihnen alle Unterlagen zu, die Sie für Ihre Stimmabgabe benötigen. |
20. Mai 2019 | Ein Sonderheft des Rheinischen Ärzteblattes enthält alle Informationen zur Wahl – einschließlich der Wahlanzeigen und aller Wahlvorschlagslisten. |
24. Mai bis 28. Juni 2019 | Ihr Wahlbriefumschlag muss bis zum 28.6., 18.00 Uhr, beim Wahlleiter eingegangen sein, damit Ihre Stimme zählt. |
29. Juni 2019 | Mitteilung der vorläufigen Wahlergebnisse auf der Homepage im Laufe des Abends. Mitteilung der vorläufigen Wahlergebnisse auf der Wahlparty im Haus der Ärzteschaft ab 19.00 Uhr |
7. September 2019 | Die Kammerversammlung wählt in ihrer konstituierenden Sitzung den Präsidenten und den Kammervorstand.
Wahl der Bezirksstellenausschüsse. |
bis 11. September 2019 | konstituierende Sitzung der Kreisstellenvorstände |

Amtliche Bekanntmachungen zu den Wahlen
Wahl zur Kammerversammlung
Wahl zur Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein für die Wahlperiode 2019 - 2024 - Öffentliche Bekanntmachung des Kammervorstandes
(veröffentlicht am 15. November 2018)
Ergänzender Hinweis für die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis für die Wahl zur Kammerversammlung
(veröffentlicht am 15. November 2018)
Wahl zur Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein für die Wahlperiode 2019 - 2024 - Erste Wahlbekanntmachung des Hauptwahlleiters
(veröffentlicht am 15. November 2018)
Wahl zu den Kreisstellenvorständen
Wahl der Kreisstellenvorstände der Ärztekammer Nordrhein für die Wahlperiode 2019 - 2024 - Öffentliche Bekanntmachung des Kammervorstandes
(veröffentlicht am 15. November 2018)
Ergänzender Hinweis für die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis für die Wahl zu den Kreisstellenvorständen
(veröffentlicht am 15. November 2018)
Wahl der Kreisstellenvorstände der Ärztekammer Nordrhein für die Wahlperiode 2019 - 2024 - Erste Wahlbekanntmachung des Präsidenten
(veröffentlicht am 15. November 2018)
Rechtsvorschriften
Auszug aus dem Heilberufsgesetz §§ 10 bis 18
Wahlordnung
Wahlordnung für die Wahl zu den Kammerversammlungen der Heilberufskammern
(vom 20. September 2013)Wahlordnung für die Wahl zu den Kreisstellenvorständen der Ärztekammer Nordrhein
(vom 9. März 2013)
Informationen zur Datenverarbeitung
Ansprechpartnerinnen | |
---|---|
Leitung Kammerwahlen |
Christa Schalk Aggi Schneider |
Kammerversammlungswahl |
Aggi Schneider Alexandra Langer-Brudek |
Kreisstellenwahl |
Ivonne Hüsken Jennifer Mohr |
Unterstützung vor Ort |
Tanja Stöver ![]() |
E-Mail für Fragen rund um die Wahlen 2019 |
letzte Änderung am: 21.01.2019
Ansprechpartnerinnen zu den Kammerwahlen 2019
Leitung Kammerwahlen:
Christa Schalk 0211 / 4302 2110
Aggi Schneider 0211 / 4302 2102
Kammerversammlungswahl:
Aggi Schneider 0211 / 4302 2102
Alexandra Langer-Brudek 0211 / 4302 2121
Kreisstellenwahl:
Ivonne Hüsken 0211 / 4302 2101
Jennifer Mohr 0211 / 4302 2111
Frist zur Stimmabgabe endet in
Datenschutzgrundverordnung
Informationen zur Datenschutzgrundverordnung, die am 25.5.2018 Gültigkeit erlangte.
Neue Infoblätter und Mustervorlagen
Rheinisches Ärzteblatt
Heft 2/2019
Titelthema
Jüdische Ärzte in der NS-Zeit: "Die Erinnerung sucht uns im Alltag auf"
Bedeutung der Organspende - was können wir in NRW tun?
Gemeinsam mit veranstalten das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen, Ärztekammer Nordrhein, Ärztekammer Westfalen-Lippe und die Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen ein Symposium zu den Frage, wie die Organspende in Nordrhein-Westfalen gefördert werden kann. Die Veranstaltung findet am Dienstag, 26. Februar im Düsseldorfer Haus der Ärzteschaft statt.
Materialbestellung
Die Ärztekammer Nordrhein hält zahlreiche Informationsbroschüre und Flyer für Ärztinnen und Ärzte, Bürgerinnen und Bürger oder auch zur Auslage im Wartezimmer bereit. Die Materialien können einfach ein bereitgestelltes Online-Formular bestellt werden.
Jobbörse für MFA

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Die Medizinsuchmaschine "Medisuch" bestätigt der Ärztekammer Nordrhein, dass die Homepage ohne kommerzielle Einflussnahme erstellt ist.
eArztausweis light
Merkblatt zur Freischaltung
von PIN und PUK (387,70 KB)
Merkblatt über Kartenlesegeräte
für den eA-light (769,34 KB) Stand: 8.1.2015
Video über die Ärztekammer Nordrhein
Video (7 Minuten): Die Aufgaben der Ärztekammer Nordrhein