Delegiertenversammlung der Ärztekammer Nordrhein
Hoppe: Arztgeheimnis darf nicht angetastet werden
Düsseldorf, 20.11.2004. Auch bei der immer weiter fortschreitenden elektronischen Datenübermittlung im Gesundheitswesen muss das Arztgeheimnis unangetastet bleiben. Das hat der Präsident der Ärztekammer Nordrhein und der Bundesärztekammer, Professor Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, am Samstag, 20. November 2004 in Düsseldorf gefordert.
„Die Vertraulichkeit der Arzt-Patient-Beziehung muss auch in der Welt elektronischer Kommunikationsmöglichkeiten gewährleistet bleiben“, sagte Hoppe vor der Delegiertenversammlung der rheinischen Ärztekammer. Allein der Patient müsse entscheiden können über die Weitergabe von Informationen, die er seinem Arzt anvertraut.
Die jüngste Gesundheitsreform sieht die Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte für die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen vor. Diese Karte ist der Schlüssel zum Beispiel für die elektronische Übermittlung von Rezepten, den elektronischen Arztbrief und die elektronische Patientenakte. Laut Gesetz soll die Karte zum 1. Januar 2006 eingeführt werden und die bisherige Krankenversichertenkarte ablösen.
Die Karte müsse so ausgelegt sein, dass sie auch im Alltag von Patienten und Ärzten sicher zu beherrschen ist, sagte Hoppe.

Präsident der Ärztekammer Nordrhein und der Bundesärztekammer, Professor Dr. Jörg-Dietrich Hoppe
letzte Änderung am: 30.09.2008
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