Fortbildungsverpflichtungen für Hygienebeauftragte Ärztinnen und Ärzte
Nach der Verordnung über die Hygiene- und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (HygMedVO) des Landes Nordrhein-Westfalen werden an Krankenhäusern, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Dialyseeinrichtungen und Tageskliniken klinisch tätige Ärztinnen oder Ärzte bestellt, die über entsprechende Kenntnisse und Erfahrungen in Hygiene- und Infektionsprävention verfügen.
Nach § 6 Abs. 2 der HygMedVO sind die Hygienebeauftragten verpflichtet, sich laufend mit den neuesten Erkenntnissen über die Hygiene vertraut zu machen und bedürfen der regelmäßigen Fortbildung in längstens 2-jährigem Abstand. Diese Fortbildungen sollen insbesondere folgende Gebiete umfassen:
- Regelungen auf dem Gebiet der Krankenhaushygiene,
- mikrobiologische und epidemiologische Grundlagen von nosokomialen Infektionen unter besonderer Berücksichtigung des Antibiotikaeinsatzes,
- Analyse und Dokumentation von nosokomialen Infektionen
- Umgebungsuntersuchungen,
- Anforderungen an Funktion, Bau und Ausstattung von bestimmten Funktionsbereichen,
- gezielte hygienisch- bzw. mikrobiologische Kontrollmaßnahmen,
- Maßnahmen auf dem Gebiet der Desinfektion, Sterilisation und Entwesung, der apparativen und instrumentalen Ausstattung und Versorgung sowie der Wasserversorgung und -aufbereitung, der Schwimmbadhygiene, der Abwasser- und Abfallbeseitigung,
- besondere Methoden zur Verhütung von Infektionen des Personals,
- Zusammenwirken mit Instituten und Laboratorien sowie medizinischen Untersuchungsämtern, unteren Gesundheitsbehörden und anderen Behörden.
Diese Fortbildungsverpflichtung wird unter anderem durch Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen für Ärztinnen und Ärzte erfüllt, die unter den Stichworten „Refresherkurs für Hygienebeauftragte Ärzte“ von den folgenden Institutionen angeboten werden:
- Akademien für ärztliche Fort- und Weiterbildung der Ärztekammern
- Akademien für Öffentliches Gesundheitswesen
- Institute für (Krankenhaus-)Hygiene der Universitäten
Bei Fragen zur Anerkennung von Veranstaltungen sollten Sie Kontakt zu Ihrem Gesundheitsamt aufnehmen.
letzte Änderung am: 14.12.2017
Datenschutzgrundverordnung
Informationen zur Datenschutzgrundverordnung, die am 25.5.2018 Gültigkeit erlangt.
Materialbestellung
Die Ärztekammer Nordrhein hält zahlreiche Informationsbroschüre und Flyer für Ärztinnen und Ärzte, Bürgerinnen und Bürger oder auch zur Auslage im Wartezimmer bereit. Die Materialien können einfach ein bereitgestelltes Online-Formular bestellt werden.
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