Zusatz-Weiterbildung
3. Allergologie
Definition:
Die Zusatz-Weiterbildung Allergologie umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Vorbeugung, Erkennung und Behandlung der durch Allergene und Pseudoallergene ausgelösten Erkrankungen verschiedener Organsysteme einschließlich der immunologischen Aspekte.
Weiterbildungsziel:
Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen Kompetenz in Allergologie nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte.
Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:
Facharztanerkennung
Weiterbildungszeit:
18 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten für Allergologie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2, davon können bis zu
- 12 Monate während der Weiterbildung in Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Innere Medizin und Pneumologie und/oder Kinder- und Jugendmedizin bei einem Weiterbildungsbefugten für Allergologie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 abgeleistet werden
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
- der Biologie, chemischen und physikalischen Eigenschaften und der Ökologie der Allergene und der Allergenextrakte sowie deren umweltmedizinischer Bedeutung
- der Allergieprävention einschließlich Allergenkarenz und Allergen-Elimination
- der Indikationsstellung und Bewertung von serologischen, zellulären und pharmakologischen in-vitro-Testverfahren
- der Ernährungsberatung einschließlich Eliminationsdiäten
- der spezifischen Immuntherapie (Hyposensibilisierung) einschließlich der Erstellung des Behandlungsplans
- der Notfallbehandlung des anaphylaktischen Schocks
- psychosozialer Problematik einschließlich berufsbedingter Aspekte
- der Diagnostik psychogener Symptome und somatopsychischer Reaktionen
- der Indikationsstellung und Beurteilung von zellulären in-vitro-Testverfahren, z. B. Antigenabhängige Lymphozytenstimulation, Durchflußzytometrie, Histamin- und Leukotrien-Freisetzung
Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:
- Erhebung und Dokumentation der speziellen allergologischen Anamnese
- Kutan- und Epikutanteste bei Soforttyp- und Spättyp-Reaktionen
- Bestimmung hautsensibilisierender Antikörper vom Soforttyp (Ig E)
- gebietsbezogene Provokationsteste, z. B. nasal, bronchial, oral, parenteral
- Stichprovokationstestung zur Therapiekontrolle
- Auswertung von Pollen-, Schimmelpilz- oder Hausstaubproben
- Durchführung der spezifischen Immuntherapie bis zur Erhaltungsdosis
- besondere Methoden der spezifischen Immuntherapie einschließlich der Therapie mit Insektengiften
letzte Änderung am: 19.02.2016
Kontakt zur Weiterbildung
Datenschutzgrundverordnung
Informationen zur Datenschutzgrundverordnung, die am 25.5.2018 Gültigkeit erlangte.
Neue Infoblätter und Mustervorlagen
Rheinisches Ärzteblatt
Heft 2/2019
Titelthema
Jüdische Ärzte in der NS-Zeit: "Die Erinnerung sucht uns im Alltag auf"
Bedeutung der Organspende - was können wir in NRW tun?
Gemeinsam mit veranstalten das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen, Ärztekammer Nordrhein, Ärztekammer Westfalen-Lippe und die Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen ein Symposium zu den Frage, wie die Organspende in Nordrhein-Westfalen gefördert werden kann. Die Veranstaltung findet am Dienstag, 26. Februar im Düsseldorfer Haus der Ärzteschaft statt.
Materialbestellung
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Video (7 Minuten): Die Aufgaben der Ärztekammer Nordrhein