Zusatz-Weiterbildung
11. Hämostaseologie
Definition:
Die Zusatz-Weiterbildung Hämostaseologie umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Erkennung und Behandlung von okkulten und manifesten Thromboembolien und Blutungsstörungen bei vererbten und erworbenen Hämostasestörungen.
Weiterbildungsziel:
Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen Kompetenz in Hämostaseologie nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte.
Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:
Facharztanerkennung in den Gebieten Chirurgie, Innere Medizin oder für Allgemeinmedizin, Anästhesiologie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Kinder- und Jugendmedizin, Laboratoriumsmedizin, Neurologie oder Transfusionsmedizin
Weiterbildungszeit:
12 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten für Hämostaseologie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2, davon können
- 6 Monate während der Weiterbildung in Innere Medizin, Innere Medizin und Angiologie, Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie, Kinder-Hämatologie und -Onkologie oder Transfusionsmedizin bei einem Weiterbildungsbefugten für Hämostaseologie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 abgeleistet werden
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
- der Symptomatologie und Diagnostik von arteriellen und venösen Thrombosen
- der antithrombotischen Therapie mit Antikoagulanzien, Thrombozytenfunktionshemmern und Fibrinolytika
- der Symptomatologie und Differentialdiagnostik von Störungen der zellulären und plasmatischen Hämostase
- der Therapie mit Gerinnungsfaktoren, Thrombozyten, anderen Blutkomponenten und Hämostyptika
- der Diagnostik thrombophiler und hämorrhagischer Diathesen
- der Prophylaxe von Hämostasestörungen bei hereditären und erworbenen Diathesen
- der Diagnostik und Therapiesteuerung bei disseminierter intravasaler Koagulopathie und anderen komplexen Hämostasestörungen
- der Therapieüberwachung und Chargendokumentation
letzte Änderung am: 19.02.2016
Kontakt zur Weiterbildung
Datenschutzgrundverordnung
Informationen zur Datenschutzgrundverordnung, die am 25.5.2018 Gültigkeit erlangte.
Neue Infoblätter und Mustervorlagen
Rheinisches Ärzteblatt
Heft 2/2019
Titelthema
Jüdische Ärzte in der NS-Zeit: "Die Erinnerung sucht uns im Alltag auf"
Bedeutung der Organspende - was können wir in NRW tun?
Gemeinsam mit veranstalten das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen, Ärztekammer Nordrhein, Ärztekammer Westfalen-Lippe und die Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen ein Symposium zu den Frage, wie die Organspende in Nordrhein-Westfalen gefördert werden kann. Die Veranstaltung findet am Dienstag, 26. Februar im Düsseldorfer Haus der Ärzteschaft statt.
Materialbestellung
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