Kritik an „IGeL-Monitor“ - FÄ: Ärzte müssen ihren Patienten Wahlleistungen anbieten

Individuelle Gesundheitsleistungen stehen seit Jahren unter
Beschuss der Krankenkassen. Foto: Kim Schneider/Fotolia.com
Die Kritik an medizinischen Wahlleistungen, wie sie der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes der Krankenkassen kürzlich in seinem „IGeL-Monitor“ geäußert hat, ist nach Ansicht der Freien Ärzteschaft (FÄ) nicht gerechtfertigt, im Gegenteil: „Rechtlich ist der Arzt oftmals sogar dazu verpflichtet, dem Patienten medizinische Wahlleistungen anzubieten“, sagte FÄ-Vorsitzender Wieland Dietrich kürzlich in Essen. Gebe es einen Hinweis auf eine mögliche Erkrankung und reichten die von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlten Untersuchungen nicht aus, um diesem Verdacht genau nachzugehen, müsse der Arzt auch geeignete Untersuchungen anbieten, die der Patient selbst bezahlen müsste. Damit sind nach FÄ-Angaben Untersuchungen gemeint, die nach den Leitlinien und dem wissenschaftlichen Erkenntnisstand dem sogenannten Facharztstandard entsprechen. Das Gleiche gelte für Behandlungsmethoden, die Alternativen zu Kassenleistungen darstellen oder die den Krankheitsverlauf verbessern, aber privat bezahlt werden müssen. Dietrich: „Andernfalls macht sich der Arzt unter Umständen strafbar. Unterlässt er zumindest das Angebot und klärt den Patienten nicht vollständig über alle geeigneten Untersuchungs- und Behandlungsmethoden auf, kann das als Kunstfehler gewertet werden – das haben Gerichte in einigen Urteilen bereits klargestellt.“ Ärzte müssten ihre Patienten stets unabhängig von den Interessen Dritter – und damit auch von Wünschen oder Einschränkungen der Krankenkassen – behandeln beziehungsweise ihnen alle geeigneten Behandlungen und Untersuchungen anbieten, auch wenn es Privatleistungen seien.
letzte Änderung am: 31.03.2017
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Heft 2/2019
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