Düsseldorf, 17.12.2021. Ärztinnen und Ärzte im Justizvollzug behandeln die Gefangenen in Justizvollzugseinrichtungen im Sinne einer hausärztlichen Versorgung. Sie arbeiten als Anstaltsarzt in Teil- oder Vollzeit direkt vor Ort. Das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen sucht derzeit Ärztinnen und Ärzte für diese Aufgabe.
Bewerberinnen und Bewerber für eine Stelle als Anstaltsärztin oder -arzt müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Approbation oder die Voraussetzungen für eine Berufserlaubnis in Deutschland
- Vorliegen einer Gebietsbezeichnung beziehungsweise Voraussetzungen für die Erlangung einer Gebietsbezeichnung nahezu erfüllt, zum Beispiel Fachärztin / Facharzt für Allgemeinmedizin oder als Fachärztin / Facharzt für Innere Medizin
- Zusatzbezeichnung Suchtmedizinische Grundversorgung beziehungsweise Bereitschaft, diese zu erlangen
- Kenntnisse in IT-Standard- und -Fachanwendungen und Bereitschaft, sich in neue Anwendungen einzuarbeiten
In NRW gibt es 36 Justizvollzugseinrichtugnen, die jeweils über einen medizinischen Dienst verfügen.
Weitere Informationen (Justizministerium NRW)
ÄkNo