Berlin, 17.7.2015. Die lange erwartete Vierte Fortschreibung der Richtlinie zur Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls nach § 16 Abs. 1 Transplantationsgesetz ist Anfang Juli veröffentlicht worden. Das Bundesministerium hat am 30. März 2015 die vom Vorstand der Bundesärztekammer verabschiedete neue Fassung ohne Änderung genehmigt. Damit ist gleichzeitig die vorangehende Fassung außer Kraft gesetzt.
Die aktuallisierte Richtlinie soll den in der Intensivmedizin mit der Feststellung und Dokumentation des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls befassten Ärztinnen und Ärzten auf der Basis des aktuellen Standes der Erkenntnisse der medizinsichen Wissenschaft ein übersichtliches Regelwerk bieten. Der enthaltene Begründungstext stellt Änderungen und Ergänzungen gegenüber der vorherigen Fassung der Richtlinie erklärend dar.
Die Richtlinie im Internet: