Düsseldorf, 21. März 2015. Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein lehnt die von der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein beschlossene Notfalldienstreform in der Fassung vom 11. Februar 2015 ab. Einen entsprechenden Beschluss fassten die Delegierten am Samstag, 21. März 2015, in Düsseldorf.
„Gewachsene Strukturen der Notfallversorgung im Kammerbereich Nordrhein, die sich bewährt haben und funktionieren, müssen erhalten bleiben“, heißt es darin. Die Reform müsse sich darauf beschränken, Lösungen für die Regionen zu finden, in denen die Versorgung nicht ausreichend gewährleistet ist, ohne dabei funktionierende Strukturen zu belasten.
In einem weiteren Antrag betonen die Delegierten, dass eine Neuorganisation des Bereitschaftsdienstes, der von „vorneherein viele Betroffene außen vor lässt“, seitens der Ärztekammer nicht mitgetragen werden könne. Die Kammer biete der KV Nordrhein deshalb an, unter Berücksichtigung der den beiden Institutionen vorliegenden Daten eine umfassende, zukunftsfähige Organisationsreform mit zu entwickeln.
Die Bürger wollten sich auch in Zukunft darauf verlassen können, dass in zumutbarer Entfernung in der bewährt hohen Qualität die notwendige ärztliche Versorgung zur Verfügung steht. Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte erwarteten für ihr hohes Engagement eine effektive und effiziente Organisation des Notfalldienstes, bei leistungsgerechter Honorierung.
Sie wollten darüber hinaus in die Planungen einbezogen werden, verabschiedeten die Delegierten einen weiteren Antrag. Darin heißt es weiter, dass die Klinikärzte ihre Arbeit in der stationären Notfallversorgung weiterhin konzentriert wahrnehmen können möchten, ohne dass es zu einer Mehr- oder sogar Überlastung durch die Versorgung ambulanter Notfälle kommt. Gemeinsam wünschten sich Niedergelassene und Krankenhausärzte schließlich mehr Kooperationsmöglichkeiten.
Die Kammerversammlung forderte den Kammervorstand auf,
- sorgfältig zu prüfen, ob die Vorschläge, die sich aus den von der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein am 11. Februar 2015 gefassten Beschlüssen ergeben, den eingangs formulierten berechtigten Erwartungen gerecht werden,
- gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung die Organisation des ambulanten Notdienstes in Nordrhein weiterzuentwickeln,
- Dienstbelastung und Kostenfolgen für die ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte zu bewerten,
- die Konsequenzen für die Inanspruchnahme der Notfallambulanzen der Krankenhäuser sowie des Rettungsdienstes und damit der dort tätigen Ärztinnen und Ärzte zu prüfen,
- regionale Besonderheiten in die Bewertung einzubeziehen und dabei die Einschätzung der Kreisstellenvorstände und Bezirksstellenausschüsse zu berücksichtigen,
- die Wirtschaftlichkeit veränderter Strukturen zu bewerten und dabei zu berücksichtigen, dass Verlagerungseffekte, die zu einer Schwächung der Regelversorgung führen würden, vermieden werden müssen. In diesem Zusammenhang sind auch die am 1. April 2015 in Kraft tretenden Änderungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab zu berücksichtigen.
Die Delegierten beauftragten den Vorstand der Kammer, gemeinsam mit den Bürgermeistern und Landräten sowie Kommunal- und Landespolitikern in einer konzertierten Aktion auf die Krankenkassen einzuwirken, eine kostendeckende Vergütung für den Betrieb der Notfallpraxen in NRW zu zahlen. Der Notfalldienst, so die Delegierten in einem weiteren Beschluss, sei hierzu aus der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung auszugliedern. Vertraglich sei, mindestens in der bisherigen Höhe, eine feste Vergütung in Euro und Cent als Einzelleistung zu vereinbaren.
Ihr Ansprechpartner:
Horst Schumacher, 0211 / 4302 2010
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