Düsseldorf, 21. März 2015. Die Regresse in der Arzneimittelverordnung in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung gehören nach Ansicht der rheinischen Ärzteschaft ersatzlos abgeschafft: Mit einem solchen Schritt könne die Politik „ein klares Zeichen für die Attraktivität der ambulanten ärztlichen Tätigkeit und die freiberufliche Orientierung am Patientenwohl setzen“, heißt es in einem am 21. März 2015 gefassten Beschluss der Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein in Düsseldorf, in dem die Delegierten auch auf das geplante GKV-Versorgungsstärkungsgesetz eingingen.
So soll auch mit der im Vergleich zu anderen Bundesländern geringeren Vergütung ärztlicher Leistungen in NRW ab Januar 2016 endlich Schluss sein. „Patientinnen und Patienten in Nordrhein haben das Recht, nicht schlechter gestellt zu werden als Patienten in anderen Bundesländern“, begründeten die Delegierten ihre Forderung nach einem „basiswirksamen Ausgleich für unbegründete Unterschiede in der durchschnittlichen morbiditätsorientierten Gesamtvergütung je Versicherten“. Damit unterstützen sie einen Vorschlag des Bundesrates, die Angleichung 2016 vorzunehmen und nicht erst 2017.
Darüber hinaus appellierten die Ärztinnen und Ärzte im Rheinland an die Große Koalition, ihre Pläne zur Schaffung sogenannter Terminservicestellen zurückzunehmen. Auf Ablehnung stößt auch die geplante Verschärfung der Regelungen zum Aufkauf von Praxissitzen in „überversorgten Gebieten“. Statt diese Instrumente einzuführen, sei eine Analyse des tatsächlichen Versorgungsbedarfs der Menschen erforderlich, forderten die Delegierten der Kammerversammlung. „Denn die gegenwärtig in der Planung verwendeten Parameter bilden weder im ambulanten noch im stationären Sektor die eigentliche Zielgröße ‚Bedarf‘ angemessen ab.“
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Entschließungen der Kammerversammlung am 21. März 2015 im Wortlaut