Düsseldorf, 12.7.2019. Die Ärztekammer Nordrhein richtet ein Komitee zur medizinethischen Beratung ein. Das Gremium soll Ärztinnen und Ärzte auf deren Wunsch hin bei ihren Entscheidungen in ethischen Grenzfällen unterstützen, die etwa im Umgang mit schwerstkranken und sterbenden Patienten zu treffen sind. Rund um das Komitee hat die Ärztekammer Nordrhein kürzlich eine eigene Informationsseite unter www.aekno.de eingerichtet, auf der alle relevanten Informationen zusammengefasst sind.
Der Gründungsausschuss hilft, wenn Sie in Ihrer täglichen Arbeit in Grenzsituationen geraten und sich mit Fragen beispielsweise zu den Themen
Lebensanfang, -ende
mutmaßlicher und vorsorglicher Patientenwille
Vorsorgevollmacht
Patientenverfügung
Betreuungsverfügung
Therapiebegrenzung
Behinderung
auseinandersetzen. Der Gründungsausschuss bietet Ihnen als Beratungsgremium die Möglichkeit, die Entscheidungsfindung zu erleichtern.
Weitere Information und Kontaktdaten, um mit dem Komitee in Verbindung zu treten finden sich auf der Homepage in der Rubrik "Service/Presse".
Komitee zur medizinethischen Beratung
ÄkNo