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Pressemitteilung

Neue Weiterbildungsordnung für Nordrhein beschlossen - Weiterbildung wird digital

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Düsseldorf, 16.11.2019. Die Ärztekammer Nordrhein hat am Samstag, 16. November 2019 eine neue Weiterbildungsordnung (WBO) für Ärztinnen und Ärzte in Nordrhein beschlossen. Vorbehaltlich der Genehmigung durch das Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen soll sie zum 1.7.2020 in Kraft treten. "Statt wie bisher auf den Nachweis von abgeleisteten Zeiten zu fokussieren, setzt die neue Weiterbildungsordnung auf den Erwerb von Kompetenzen, die im eLogbuch digital erfasst werden sollen“, beschreibt Rudolf Henke, Präsident der Ärztekammer Nordrhein die wichtigsten Änderungen. „Mit den Kompetenzblöcken entsteht für uns als Kammer die Chance, die Unterstützungsprozesse für unsere Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung ganz neu aufzustellen und mehr Verbindlichkeit zu schaffen“, so der Präsident.

Die Kammerversammlung setzt mit dem heutigen Beschluss die im November 2018 vom Vorstand der Bundesärztekammer verabschiedete Novelle der Muster-Weiterbildungsordnung (MWBO) in Landesrecht um.

Allerdings verzichtet die Kammerversammlung bei der neuen WBO auf die
Zusatzbezeichnung Homöopathie, die in den vergangenen fünf Jahren lediglich von 17 Ärztinnen und Ärzten in Nordrhein erworben wurde. Alle bisher erworbenen Zusatzbezeichnungen können weitergeführt werden. Ärztinnen und Ärzte, die sich bereits in Weiterbildung befinden, können diese innerhalb bestimmter Fristen auf der bisherigen Grundlage fortführen oder auf die neue WBO umsteigen. Ärztinnen und Ärzte, die erst nach Inkrafttreten der neuen WBO mit ihrer Weiterbildung beginnen, müssen diese gemäß der neuen WBO gestalten.

ÄkNo


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