Düsseldorf, 7.8.2015. Praktische Hinweise für die medizinische Versorgung von Asylbewerbern und Flüchtlingen wie zum Beispiel zum Leistungsanspruch, der Verordnung oder zur Abrechnung haben die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein sowie die Bezirksregierung Arnsberg auf ihren Internetseiten zusammengestellt.
Die Bezirksregierung Arnsberg ist für die Erstunterbringung von Asylbewerbern in Nordrhein-Westfalen zuständig. Sie organisiert die Unterbringung der Flüchtlinge in den zentralen Einrichtungen des Landes und die anschließende Verteilung der Menschen auf die nordrhein-westfälischen Städte und Gemeinden. Zudem trägt sie nach dem Asylbewerberleistungsgesetz alle Kosten im Zusammenhang mit der Erkrankung von Asylsuchenden wie beispielsweise Arztrechnungen oder Rechnungen für Krankenfahrten.
Die Ärztekammer Nordrhein stellt auf ihrer Homepage zudem ausführliche Informationen rund um die medizinische Versorgung von Patienten ohne Papiere bereit.
Abrechnung bei der Behandlung von Flüchtlingen (KV Nordrhein)
Informationen zur Krankenhilfe für Asylsuchende(Bezirksregierung Arnsberg)
Anamnesebögen für Erstgespräch in 15 Sprachen (Landesärztekammer Rheinland-Pfalz, Armut und Gesundheit in Deutschland e.V.)