Düsseldorf, 21. März 2015. Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein lehnt den im Zuge der flächendeckenden Einführung der elektronischen Gesundheitskarte vorgesehenen Online-Abgleich der Versichertenstammdaten in der Arztpraxis mit den gespeicherten Daten bei den Krankenkassen entschieden ab.
„Die Verpflichtung der Ärzteschaft zur Übernahme einer originären Aufgabe der Krankenkassen mit der Androhung einer scharfen Sanktion zu verbinden, schwächt die ohnehin geringe Akzeptanz der Telematik-Infrastruktur erheblich. Es handelt sich um einen erheblichen Eingriff in das professionelle Handeln eines freien Berufes und eine weitere Belastung der Arztpraxis mit staatlicher Bürokratie“, heißt es in einer Entschließung, die die Delegierten am Samstag, 21. März 2015, in Düsseldorf verabschiedeten. Die Verpflichtung der Ärzte zur Durchführung des Stammdatenmanagements sei daher gänzlich zu streichen. Hintergrund ist, dass Vertragsärzten, die ab dem 1. Juli 2018 keine Stammdatenprüfung vornehmen, eine Honorarkürzung von einem Prozent droht.
Statt auf eine unsinnige und die ärztliche Akzeptanz weiter schädigende Bürokratie setzen die rheinischen Ärzte beim Thema eHealth auf konkrete medizinische Anwendungen zum Wohle ihrer Patienten. Dazu gehören Medikationspläne, um Arzneimittelinteraktionen zu minimieren und den Patienten einen besseren Überblick über ihre Medikation zu geben. Allerdings lehnt die rheinische Ärzteschaft die bisher vorgesehene Untergrenze von fünf Medikamenten ab, ab der ein solcher Plan aufgestellt werden soll, und fordert auch die Einbeziehung der Selbstmedikation. Darüber hinaus sei eine Anschubfinanzierung der Anwendung notwendig, so die Delegierten in ihrem Antrag.
Die Kammerversammlung forderte den Gesetzgeber auf, für jede Anwendung vor ihrer flächendeckenden Einführung eine Evaluation in den Testregionen zur Voraussetzung zu machen. „Unreife und praxisuntaugliche telematische Anwendungen, die den Ablauf in Praxis und Krankenhaus stören, müssen ausgeschlossen sein.“
Darüber hinaus sprachen sich die Delegierten des rheinischen Ärzteparlamentes dafür aus, dass sowohl für den elektronischen Arztbrief als auch für den Entlassbrief deren Inhalte, Struktur und technische Spezifikationen nur unter verbindlicher Mitwirkung auch der Bundesärztekammer entwickelt werden dürfen. Dabei seien auch die Empfehlungen des Ärztlichen Beirates NRW zu beachten.
Auch der Schutz der Patientendaten muss nach Ansicht der rheinischen Ärzteschaft Priorität genießen: „Die Kammerversammlung besteht darauf, dass alle Komponenten der Telematik-Infrastruktur vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik geprüft und zertifiziert werden müssen.“ Jede geplante Anwendung müsse zudem einer Nutzenanalyse unter Berücksichtigung der Patient-Arzt-Beziehung, der Kosten und der Risiken unterzogen werden.
Schließlich fordert die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein, alternativ zur zentralen Speicherung von Patienten-Daten innerhalb der Telematik-Infrastruktur „mit ihren bekannten Datenschutzrisiken“ dezentrale Speichermedien in der Hand des Patienten „ergebnisoffen zu testen“.
ÄkNo
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Entschließungen der Kammerversammlung am 21. März 2015 im Wortlaut
Entschließung der Kammerversammlung vom 21.3.2015 im Wortlaut
E-Health: Versichertenstammdatendienst streichen – Patientenzentrierte medizinische Anwendungen fördern!
Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein unterstreicht das Interesse der Ärzteschaft an einer sicheren elektronischen Vernetzung untereinander sowie mit anderen an der Gesundheitsversorgung Beteiligten. Das geplante Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen („E-Health-Gesetz“) soll dazu dienen, durch schnellen und gut organisierten Informationsaustausch die Qualität der Patientenbehandlung zu verbessern sowie die Abläufe in Praxis und Klinik zweckmäßiger zu gestalten. Der Referentenentwurf des Gesetzes enthält jedoch Regelungen, die der Überarbeitung bedürfen:
1. Versichertenstammdatendienst
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Vertragsärzte entgegen ihrem erklärten Willen diese originären Verwaltungsaufgaben der Krankenkassen übernehmen sollen. Mittels eines Online-Verfahrens soll in der Arztpraxis abgeglichen werden, ob die auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeicherten Versichertendaten aktuell sind und die elektronische Gesundheitskarte noch gültig ist. Vertragsärzten, die ab dem 1. Juli 2018 keine Versichertenstammdatenprüfung vornehmen, droht eine Honorarkürzung in Höhe von 1 Prozent.
Die Verpflichtung der Ärzteschaft zur Übernahme einer originären Aufgabe der Krankenkassen mit der Androhung einer scharfen Sanktion zu verbinden, schwächt die ohnehin geringe Akzeptanz der Telematik-Infrastruktur erheblich. Es handelt sich um einen erheblichen Eingriff in das professionelle Handeln eines freien Berufes und eine weitere Belastung der Arztpraxis mit staatlicher Bürokratie.
Die Kammerversammlung fordert, die Verpflichtung der Ärzte zur Durchführung des Versicherten-Stammdatenmanagements gänzlich zu streichen.
2. Förderung medizinischer Anwendungen
Der vom Gesetzgeber 2003 eingeleitete Aufbau einer Telematik-Infrastruktur im Gesundheitswesen macht nur Sinn, wenn dabei medizinisch sinnvolle Anwendungen zum Nutzen der Patienten im Mittelpunkt stehen - zum Beispiel ein Medikationsplan oder der Notfalldatensatz auf der elektronischen Gesundheitskarte.
Sowohl für chronisch kranke Patienten als auch bei Notfällen ist ein Medikationsplan sinnvoll, um sowohl Arzneimittelinteraktionen zu minimieren als auch den Patienten einen besseren Überblick über ihre notwendigen Medikationen zu geben. Dies sollte die Compliance deutlich verbessern. Eine Untergrenze von 5 Medikamenten, die zur Erstellung eines Medikationsplanes führen soll, erscheint nicht sinnvoll. Die Selbstmedikation muss mit einbezogen werden.
Um die positiven Effekte eines Medikationsplanes und des Notfalldatensatzes auf die Patientenversorgung in Patientenverantwortung möglichst zügig nutzen zu können, ist eine Anschubfinanzierung notwendig. Die Kammerversammlung fordert, die bedarfsgerechte Entwicklung medizinischer Anwendungen zu fördern und eine bessere Patientenversorgung in den Mittelpunkt der Telematik-Entwicklung zu rücken, nicht aber Verwaltungsfunktionalitäten.
3. Evaluation der Tests
Nach Angaben des GKV-Spitzenverbandes haben die Kassen bereits fast eine Milliarde Euro aus Beitragsgeldern in das Telematikprojekt gesteckt. Weitere unnötige Geldausgaben können nur vermeiden werden, wenn innerhalb der Ärzteschaft eine ausreichende Akzeptanz geschaffen wird:
- Unreife und praxisuntaugliche telematische Anwendungen, die den Ablauf in Praxis und Krankenhaus stören, müssen ausgeschlossen sein.
- In Nordrhein-Westfalen hat die Ärzteschaft die Einrichtung eines Ärztlichen Beirats erreicht
Dieser begleitet die Tests und spricht Empfehlungen aus. Der Beirat leistet einen wesentlichen Beitrag dazu, die Telematik-Anwendungen frühzeitig und ergebnisoffen intensiv auf ihre Praxistauglichkeit hin zu prüfen und die Interessen von Patienten und Ärzten zu wahren. So ist auf Vorschlag der Ärzteschaft auch eine sogenannte "Stand-Alone-Lösung" vorgesehen, sodass Ärztinnen und Ärzte Daten auch ohne direkte Online-Anbindung der Praxisverwaltungssysteme abgleichen können.
Die Kammerversammlung fordert, dass der Gesetzgeber für jede Anwendung eine Evaluation der Tests in den Regionen zur Voraussetzung macht, sodass nur nachweislich erfolgreiche Anwendungen flächendeckend eingeführt werden dürfen.
4. Arztbriefschreibung
Arztbriefe unter Vertragsärzten sowie zwischen Vertragsärzten und Krankenhausärzten sind für die Qualität der Versorgung von großer Bedeutung.
Dasselbe gilt für den elektronischen Entlassbrief, der nichts anderes als ein vorläufiger Arztbrief ist, welcher am Tag der Entlassung mit den bis dahin vorhandenen Informationen ausgestellt werden kann. Er muss strukturell und technisch genauso ausgestaltet sein wie der elektronische Arztbrief.
Die Kammerversammlung fordert sowohl für den elektronischen Arztbrief als auch für den Entlassbrief, dass deren Inhalte, Struktur und technische Spezifikationen nur unter verbindlicher Mitwirkung auch der Bundesärztekammer als der einzigen sektorenübergreifenden Vertretung der Ärztinnen und Ärzte entwickelt werden dürfen. Die Empfehlung des Ärztlichen Beirats NRW(„Anforderungen an den elektronischen Arztbrief aus ärztlicher Sicht“) ist dabei zu beachten.
Anforderungen an den elektronischen Arztbrief aus ärztlicher Sicht (51,07 KB) Stand: 27.10.2010
5. Schutz der Patientendaten
Die ärztliche Schweigepflicht ist kein Arztprivileg, sondern ein Patientenrecht. Wenn moderne Telekommunikations- und Informationstechnologie den Alltag in Klinik und Praxis immer stärker durchdringt, so ist es ärztliche Aufgabe, zum Schutz des Patienten auf einem hinreichenden Schutz der Patientendaten zu bestehen.
Die Kammerversammlung besteht darauf, dass alle Komponenten der Telematik-Infrastruktur vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik geprüft und zertifiziert werden müssen.
Jede geplante Anwendung muss einer Nutzenanalyse unter Berücksichtigung der Patient-Arzt-Beziehung, der Kosten und der Risiken unterzogen werden.
6. Testung dezentraler Speichermedien in der Hand des Patienten
Gemäß der gültigen Beschlusslage Deutscher Ärztetage und weiterer ärztlicher Gremien fordert die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein, dezentrale Speichermedien in der Hand des Patienten, alternativ zu einer zentralen Telematik-Infrastruktur mit ihren bekannten Datenschutzrisiken, ergebnisoffen zu testen.