Informationen zum neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2 / Covid-19)
Finanzielle Hilfen für Ärztinnen und Ärzte in der Corona-Krise
Die Corona-Pandemie stellt viele niedergelassene Ärztinnen und Ärzte vor besondere wirtschaftliche Herausforderungen. Vielfach sind Patientinnen und Patienten ausgeblieben. Die Versorgung der Patienten, die weiterhin kommen, verursacht unter den Bedingungen der Pandemie einen ungleich höheren Aufwand.
Nachfolgend sind einige Hinweise auf Unterstützungsmöglichkeiten zusammengestellt.
NRW-Soforthilfe - Antragstellung nicht mehr möglich
Eine Antragstellung für das Soforthilfeprogramm ist nicht mehr möglich, da der Bewilligungszeitraum abgelaufen ist. Derzeit arbeiten Bund und Länder an einer Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen. Informationen entnehmen Sie beim Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen.
Coronavirus - Informationen und Ansprechpartner für Unternehmen
Informationen des Bundesfinanzministeriums zu Corona-Hilfen
Der Antrag ist dann beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Eine Fristverlängerung zur Abgabe der Jahressteuererklärung kann ebenfalls beantragt werden.
Informationen des Finanzministeriums Nordrhein-Westfalen zu Corona-Hilfen für die Wirtschaft
Ausgleich für Einbußen durch behördliche Anordnungen
Haben Sie durch eine behördliche Anordnung zum Beispiel Erwerbstätigkeitsverbot / Anordnung einer Quarantäne durch das Gesundheitsamt einen Verdienstausfall steht Ihnen eine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz zu.
Anträge aus Nordrhein müssen an den Landschaftsverband Rheinland gerichtet werden.
Entschädigung bei Quarantäne oder Tätigkeitsverbot
Der Entschädigungsanspruch richtet sich nach dem Verdienstausfall. Informationen der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNo) finden Sie auf deren Homepage (Praxisinfos vom Mai 2020).
Schutzschirm für Vertragsarztpraxen
Zusätzlich wurde auch ein sogenannter Schutzschirm für Vertragsarztpraxen beschlossen. Informationen finden Sie auf der Homepage der KVNo, Stand 14. April 2020 und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) vom 27. März 2020.
Praxisinfo: Finanzielle Hilfen für Praxen in der Krise (KVNo)
Praxisnachrichten: Schutzschirm für Praxen beschlossen (KBV)
Zweite Runde für den Schutzschirm beschlossen, letzte Änderung 7. Juli 2021 (KVNo)
Kurzarbeit
Kurzarbeit steht auch für niedergelassene Ärztinnen und Ärzten als Instrument bereit, in Zeiten schwacher Nachfrage eine finanzielle Unterstützung zu erhalten.
Nach einer Information der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) vom 11. Mai 2020 habe die Bundesagentur für Arbeit (BfA) sich grundsätzlich bereit erklärt, einen Antrag im Sinne einer Einzelfallprüfung zu untersuchen. Dies war notwendig geworden, da die Zahlung von Kurzarbeitergeld für vertragsärztliche Praxen zunächst von der BfA mit Hinweis auf den vom Deutschen Bundestag beschlossene Schutzschirm (siehe oben) abgelehnt wurden.
Nun sei es möglich, die Verluste aus verminderten Einkünften privatärztlicher oder arbeitsmedizinischer Tätigkeit im Sinne einer Einzelfallprüfung zu untersuchen. Komme es in diesen Bereichen zu deutlichen Einnahmeverlusten, könnten die Voraussetzungen für den Antrag für Kurzarbeitergeld erfüllt sein.
Notwendige Klarstellung: Niedergelassene Ärzte können grundsätzlich Kurzarbeitergeld beantragen (KBV)
Corona-Virus: Informationen für Unternehmen zum Kurzarbeitergeld
Nähere Informationen zum Kurzarbeitergeld (KUG) für in Praxen beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gibt es auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit.
Vergütungsregelungen
Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer im Rahmen der COVID-19-Pandemie
Eine extrabudgetäre Vergütung für COVID-19-Leistungen gilt seit dem 1. April 2020 (EBM).
Telemedizinische Angebote zum Beispiel Videosprechstunde können unter bestimmten Voraussetzungen genutzt werden, um eine medizinische Versorgung unter den jetzigen Bedingungen aufrechtzuerhalten beziehungsweise zu ergänzen. Informationen dazu hat die KVNo zusammengestellt.
Was für Sie jetzt wichtig ist
Informationen der Deutschen Apotheker- und Ärztebank finden Sie auf deren Homepage.