Düsseldorf, 22. August 2017. Zum Fall des Heilpraktikers Klaus R., der im Kreis Viersen nicht praktizieren darf, aber im Kreis Wesel tätig ist, sagt Rudolf Henke, Präsident der Ärztekammer Nordrhein:
„Niemand kann verstehen, wenn zwei Gebietskörperschaften zu einer völlig…