Vorlesen

Palliativmedizin: Ärzte und Apotheker erarbeiten Notfall-Liste für Betäubungsmittel und Analgetika


Notfallbevorratung: Liste für Betäubungsmittel und Analgetika

Die ambulante Versorgung sterbenskranker Patienten wollen Ärzte und Apotheker im Rheinland weiter verbessern: Hierzu haben Apothekerkammer und Ärztekammer Nordrhein eine Empfehlungsliste von Wirkstoffen erarbeitet, die es Palliativärzten und Hausärzten in den Regierungsbezirken Köln und Düsseldorf ermöglichen soll, ihre Patienten in kritischen Situationen und auch an Wochenenden im häuslichen Umfeld gut zu versorgen. Zu den ständig zu bevorratenden Wirkstoffen, die die Vorgaben des § 15 Apothekenbetriebsordnung erfüllen, zählen Morphin, Fentanyl und Adrenalin. Ergänzend wollen die Apotheken des Rheinlandes künftig unter anderem Arzneimittel zur Sedierung, gegen Übelkeit und Erbrechen oder bei Hirndrucksymptomatik vorhalten. Eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes im Oktober 2012 hatte bereits eine Erleichterung für ambulant versorgte Palliativpatienten erbracht: Seitdem dürfen Ärzte unter bestimmten, sehr eng definierten Bedingungen ihren Patienten erforderliche Opioid-haltige Fertigarzneimittel überlassen, wenn der Bedarf des Patienten durch eine Verschreibung nicht rechtzeitig gedeckt werden kann.

Gemeinsame Liste zur Notfallbevorratung (14,51 KB)  

Dr. Monika Schutte