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Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)


Beantragen Sie Ihren eHBA, um sicherzustellen, dass Sie digitale Anwendungen in der Patientenversorgung nutzen und verordnen können.

Austauschaktion aufgrund von Sicherheitslücken in Infineon-Chips

Betroffen sind eHBA der Anbieter D-Trust (Bundesdruckerei-Gruppe) und SHC+CARE.

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eHBA der Generation 2.0 müssen aus Sicherheitsgründen ersetzt werden

Betroffen sind eHBA der Anbieter D-Trust (Bundesdruckerei-Gruppe) und medisign.

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Der eHBA eröffnet den Zugang zur TI

Die Digitalisierung transformiert die medizinische Versorgung grundlegend. Das Fundament dieser Entwicklung ist die Telematikinfrastruktur (kurz TI). Die TI ist ein geschlossenes Netz, das Arztpraxen, Apotheken, Kliniken und weitere Gesundheitseinrichtungen sicher miteinander verbindet.

Der persönliche elektronische Heilberufsausweis (kurz eHBA) dient als Zugangsberechtigung zur Telematikinfrastruktur. Er legitimiert den Zugriff auf sensible Patientendaten und ermöglicht die qualifizierte elektronische Signatur (kurz QES), mit der Dokumente rechtsverbindlich unterschrieben werden.

Die Ärztekammer Nordrhein gibt den eHBA für ihre Mitglieder in der Region Nordrhein heraus. Aufgrund der hohen Sicherheitsanforderungen bei der Produktion und Verwaltung arbeiten wir mit zertifizierten Trust Service Providern (kurz TSP) zusammen. Diese spezialisierten Anbieter sind für die Herstellung und den sicheren Versand des eHBA verantwortlich.

Was tun, wenn der eHBA abläuft?

Ihr Anbieter weist Sie drei Monate vorab auf das Ende der Zertifikatslaufzeit hin, damit Sie rechtzeitig einen neuen Antrag stellen können.

Da eine Verlängerung des eHBA technisch nicht möglich ist, muss der eHBA bei Ihrem Anbieter neue beantragt werden.

Bitten achten Sie beim Bestellvorgang unbedingt darauf, Ihre bestehende Telematik-ID beizubehalten, um bereits erteilte Zugriffsrechte nicht zu verlieren.

Da die Bearbeitungszeiten bei den Anbietern variieren können, sollten Sie die Bestellung zeitnah durchführen und mindestens 8 Wochen für den Prozess einplanen. Dieser Zeitraum umfasst neben der Antragstellung und der erneuten Identifizierung auch die Freigabe durch die Ärztekammer Nordrhein, die Produktion und Auslieferung sowie die abschließende Inbetriebnahme. 

Bei unveränderten Daten bieten einige Anbieter einen verkürzten Folgeprozess an. Sollte dies nicht möglich sein oder liegen Änderungen der Daten vor, stellen Sie einen neuen Antrag über unser Mitgliederportal "meine ÄkNo".

meine ÄkNo


Anbieter

Alle aufgeführten Anbieter haben einen umfassenden Zulassungsprozess erfolgreich durchlaufen und bieten technisch gleichwertige eHBAs an.

Es ist technisch und regulatorisch zulässig, mehrere eHBA parallel zu führen – auch von unterschiedlichen Anbietern.

Detaillierte Informationen zu Preisen, Zahlungsbedingungen und Vertragslaufzeiten finden Sie auf den jeweiligen Webseiten der Anbieter.

Aktuelle Anbieter (in alphabetischer Reihenfolge)

D-Trust GmbH - Ein Unternehmen der Bundesdruckerei-Gruppe

medisign GmbH / DGN-Service GmbH

T-Systems International GmbH


Antragsverfahren

Die Beantragung des eHBA für die Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) erfolgt über das Mitgliederportal der Ärztekammer Nordrhein MeineÄkNo. Den genauen Ablauf entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Schritten.
Sollten Sie noch nicht im Besitz von Zugangsdaten für das Portal sein, ist vorab eine Registrierung am Portal erforderlich. Die Zugangsdaten werden Ihnen auf dem Postweg zugesandt.

meineÄkNo

  • Beantragung in 4 Schritten
    • 1. Schritt: Überprüfung Ihrer persönlichen Daten

      Bitte überprüfen Sie sorgfältig alle persönlichen Daten (Nachname, Vorname, Privatanschrift usw.), die Ihnen angezeigt werden. Vergleichen Sie diese unbedingt mit den Angaben auf Ihrem Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel. Achten Sie darauf, dass alle Daten, die Ihnen angezeigt werden, mit Ihrem Ausweisdokument übereinstimmen. Nur so kann Ihre Beantragung reibungslos bearbeitet werden. 

      Bitte beachten Sie: Eine Änderung der persönlichen Daten ist während der laufenden Antragsbearbeitung leider nicht mehr möglich. In diesem Fall müsste ein neuer Antrag gestellt werden. Sollten Sie feststellen, dass bestimmte Angaben nicht korrekt sind, wenden Sie sich bitte umgehend und vor der Antragstellung an Ihre zuständige Kreisstelle. Dort erhalten Sie weitere Informationen dazu, wie Sie die Daten korrigieren können und welche Unterlagen dafür erforderlich sind.

    • 2. Schritt: Bearbeitung des Antrags

      Nach Auswahl des gewünschten Anbieters und dem Klicken auf "Antrag beim Anbieter stellen", werden Sie zur Webseite des Anbieters weitergeleitet. Sie werden dort einige Angaben ergänzen müssen, wie bspw. das Hochladen eines Fotos. Folgen Sie den weiteren Anweisungen des Anbieters, insbesondere im Hinblick auf das Identifizierungsverfahren. Abschließend sind die Antragsunterlagen auszudrucken und zu unterschreiben.

      Sie können Ihren eHBA-Antrag ausschließlich über unser Mitgliederportal stellen. Ihre persönliche Vorgangsnummer wird anschließend automatisch generiert.

    • 3. Schritt: Identifizierungsverfahren

      Die Identifizierung, beispielsweise mittels PostIdent in der Postfiliale oder online über den neuen Personalausweis, basiert auf dem im Antrag angegebenen Ausweisdokument. Der jeweilige Anbieter stellt Ihnen detaillierte Informationen zum gewählten Verfahren zur Verfügung.

    • 4. Schritt: Versand der Antragsunterlagen

      Den ausgedruckten und unterschriebenen Antrag senden Sie bitte an die vom Anbieter angegebene Adresse. Nach Eingang prüft der Anbieter den Antrag auf Vollständigkeit. Ist alles in Ordnung, wird der Antrag an die Ärztekammer Nordrhein weitergeleitet. Diese bestätigt Ihre Zugehörigkeit zur Berufsgruppe Ärztin / Arzt und gibt die Freigabe zur Produktion des eHBA.

      Bevor Sie den eHBA nutzen können, müssen Sie ihn aktivieren, indem Sie individuelle PINs festlegen (Aktivierung). Anschließend müssen Sie den Erhalt und die erfolgreiche Aktivierung beim Anbieter bestätigen (Freischaltung). Erst dann können Sie mit dem eHBA rechtsgültig elektronische Signaturen erstellen. 

      Die einfachste Möglichkeit zur Aktivierung ist die Nutzung Ihres Praxisverwaltungssystems (PVS) oder Ihres Krankenhausinformationssystems (KIS), sofern diese mit einem TI-Konnektor verbunden sind. Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrem IT-Dienstleister oder dem ausgewählten Anbieter.

    Starten Sie nun Ihren Antrag

    Bitte halten Sie Ihre Login-Daten bereit beziehungsweise registrieren Sie sich einmal initial auf www.meineaekno.de.

    Sie erhalten dann in Kürze Ihre Zugangsdaten auf dem Postweg.

  • Wichtige Hinweise: Datenschutz - Wettbewerb - Gesetzliche Verankerung des eHBA im SGB V
    Wettbewerb

    Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen wählt die Ärztin oder der Arzt selbst den Vertrauensdienstanbieter (VDA) aus. Der gewählte VDA produziert dann - nach Freigabe und Beauftragung durch die Ärztekammer - den HBA und versendet ihn direkt an den Arzt.

    Datenschutz
    Gesetzliche Verankerung des eHBA im SGB V

    Die Pflicht zur Vorhaltung und Nutzung eines eHBA resultiert aus der gesetzlich verankerten Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) sowie der Nutzung ihrer Fachanwendungen; begründet auf den regulatorischen Vorgaben des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V).

    Der Gesetzgeber sieht vor, dass der eHBA sowohl eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) als auch eine sichere Authentifizierung ermöglicht. Er dient weiter als Sichtausweis mit Lichtbild und wird von der Ärztekammer an ihre Mitglieder auf der Basis einer gemeinsamen einheitlichen Infrastruktur ausgegeben, die bei der Bundesärztekammer (BÄK) verankert ist.

Der Weg zum elektronischen Arztausweis im Video erklärt


Hier geht es zum Portal "meine ÄkNo"

Hinweis

Die Anmeldung am Portal "meine ÄkNo" (www.meineaekno.de) erfolgt nicht über das LogIn auf der Homepage www.aekno.de, auf der Sie sich derzeit befinden.

An dieser Stelle kommen Sie auf das Portal "meine ÄkNo". Die erstmaligen Zugangsdaten zu dem Login auf "meine ÄkNo" erhalten Sie per Post.

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