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Leitfaden für die persönliche Vorsorge


Vollmacht für Gesundheitsangelegenheiten - Patientenverfügung - Betreuungsverfügung - Vollmacht

Hinweis: Leitfaden nach BGH-Urteil weiterhin gültig

Der Bundesgerichthof (BGH) hat im August 2016 die Anforderungen an Patientenverfügungen konkretisiert. Die Ärztekammer Nordrhein hat das Urteil zum Anlass genommen, ihren „Leitfaden für die persönliche Vorsorge“ bezüglich der Vorgaben des BGH zu überprüfen und ist zum Ergebnis gekommen, dass dieser weiterhin verwendet werden kann.

Der BGH hat im Rahmen eines Rechtsstreits entschieden, dass sich Formulierungen in Patientenverfügungen auf konkrete ärztliche Maßnahmen oder Krankheiten und Behandlungssituationen beziehen müssen. Eine Formulierung, wonach „lebensverlängernde Maßnahmen“ ausgeschlossen werden sollen, sei zu unspezifisch und damit nicht rechtswirksam, urteilten die Richter. „Der Leitfaden enthält hinreichend konkrete Formulierungsvorschläge, die den Vorgaben des Bundesgerichtshofes genügen“, sagte die Justiziarin der Ärztekammer Nordrhein, Christina Hirthammer-Schmidt-Bleibtreu.

Leitfaden

Was unterscheidet eine Vollmacht in Gesundheitsangelegenheiten von einer Generalvollmacht? Was ist eine Betreuungsverfügung? Wie verfasse ich eine Patientenverfügung? Antworten auf diese und weitere Fragen gibt der neue „Leitfaden für die persönliche Vorsorge“ der Ärztekammer Nordrhein.

In ihrer Broschüre stellt die Kammer verschiedene Möglichkeiten der rechtlichen Vorsorge für den Fall vor, dass ein Bürger als Patient zum Beispiel aufgrund von chronischen oder altersbedingten Krankheiten oder von Unfällen nicht mehr in der Lage ist, selbstständig zu handeln oder Entscheidungen zu treffen. Der kostenfrei erhältliche Ratgeber im Umfang von 24 Seiten enthält Mustervordrucke zur Vollmacht für Gesundheitsangelegenheiten, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung und zur sogenannten Generalvollmacht.

Leitfaden für die persönliche Vorsorge (zum Herunterladen und Ausfüllen am Computer)