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Fortbildungspunktekonto


(nur für Mitglieder der Ärztekammer Nordrhein)

Um Ihren Punktekontostand abfragen zu können, benötigen Sie

  • Ihre Arztnummer / Mitgliedsnummer (nicht lebenslange Arztnummer)
  • Ihre Einheitliche Fortbildungsnummer (EFN) 

Tipps und Hilfen


  • Wo finde ich meine Arztnummer und EFN?
    Arztnummer

    Nordrheinische Ärztinnen und Ärzte finden ihre Arztnummer / Mitgliedsnummer (nicht die lebenslange Arztnummer LAN) zum Beispiel im Adressfeld des Adressaufklebers des Rheinischen Ärzteblattes (die sechs Ziffern) oder auf dem Schreiben zur Erhebung des Kammerbeitrags der Ärztekammer Nordrhein.


    Einheitliche Fortbildungsnummer (EFN)

    Die 15-stellige EFN finden Sie auf Ihrem Fortbildungsausweis für die Anwesenheitslisten bei anerkannten Fortbildungsveranstaltungen.


    Hinweis

    Ihre Eingaben werden lediglich zur Identifizierung Ihrer Person benötigt und werden nicht gespeichert.

  • Probleme beim Login?

    Ansprechpartner:
    Jürgen Brenn
    0211 / 4302 2020
    onlineredaktion(at)aekno.de

  • Fragen zum Punktekonto - Ansprechpartnerinnen

    Wenn Sie Fragen rund um Ihr Fortbildungspunktekonto oder das Fortbildungszertifikat haben, wenden Sie sich bitte an die Weiterbildungsabteilung.

    punktekonto(at)aekno.de
    0211 / 4302-2251, -2253 bis -2256
    0211 / 4302 2259

    Unter der angegebenen E-Mail-Adresse und Faxnummer können Fortbildungsnachweise eingereicht werden. Bitte senden Sie uns keine Originale Ihrer Teilnahmebescheinigungen zu.

  • Statushinweis

    Die Ärztekammer Nordrhein gibt mit dem elektronischen Fortbildungspunktekonto jedem Mitglied die Möglichkeit, sich über den Stand seiner anerkannten und bei der Ärztekammer Nordrhein registrierten Fortbildungspunkte zu informieren.

    Es werden die erworbenen und anerkannten Punkte des ausgewählten Fünfjahreszeitraums angezeigt. Bitte beachten Sie, dass auch die Fortbildungspunkte angezeigt werden, die über die 250-Punkte-Grenze hinaus von Ihnen erworben wurden, auch wenn diese für den Erwerb des Fortbildungszertifikates nicht benötigt werden.

  • Informationen zum Fortbildungszertifikat

    Antrag auf Ausstellung des Fortbildungszertifikats (Zum Herunterladen und Ausfüllen am Computer)

    Fortbildungsnachweise einreichen

    Bestellung von Bar-Codes (zum Fortbildungsnachweis)
    meldewesen(at)aekno.de


    Für Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein

    Einverständniserklärung zur Einsicht in das Fortbildungspunktekonto durch die KV Nordrhein (Zum Herunterladen und Ausfüllen am Computer)

  • Fortbildungsverpflichtung - FAQ

    Hier finden Sie häufig gestellte Fragen zur Fortbildungsverpflichtung.

Hintergrund
Mit dem zum 1. Januar 2004 in Kraft getretenen GKV-Modernisierungsgesetz hat der Gesetzgeber sowohl Vertragsärzte als auch Fachärzte im Krankenhaus zum Nachweis der fachlichen Fortbildung verpflichtet. Vertragsärzte, ermächtigte Ärzte und angestellte Ärzte eines medizinischen Versorgungszentrums oder eines Vertragsarztes nach § 95d SGB V müssen in einem Fünf-Jahreszeitraum 250 Fortbildungspunkte gesammelt haben und diese gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung nachweisen. Ohne Nachweis drohen für die Ärztinnen und Ärzte finanzielle Einbußen.

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an die Weiterbildungsabteilung unter
E-Mail: punktekonto(at)aekno.de
Tel.: 0211 / 4302-2251, -2253 bis -2256
Fax: 0211 / 4302 2259