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Fortbildung

Wie vorbereiten auf Ämter in Aufsichtsräten & Co.?

25.03.2020 Seite 8
RAE Ausgabe 4/2020

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 4/2020

Seite 8

Ärztinnen und Ärzte in -Aufsichtsräten oder mit anderen Mandaten im Sozial- oder Gesundheitswesen brauchen rechtliche, ökonomische und unternehmensstrategische Kenntnisse, um den wachsenden Anforderungen an Mitglieder in Aufsichtsgremien zu begegnen. Eine entsprechende Fortbildung sollte praxisnah ökonomische und rechtliche Grundlagen des Verantwortungsbereichs vermitteln sowie in Best-Practice-Beispielen Steuerungs- und Managementansätze reflektieren. Ärztinnen und Ärzte brauchen Schulungen in Kommunikationsstrategien und Krisenbewältigungstechniken. Die ursprünglich als Ehrenamt verstandene Tätigkeit hat im Zusammenspiel mit Vorständen und Geschäftsführungen zunehmend eine Führungs- und Steuerungsfunktion übernommen, die entscheidend für die Unternehmensstrategie ist. Ärztinnen und Ärzte werden insbesondere aufgrund ihres ärztlichen Sachverstandes ins Amt berufen, sind dort aber zunehmend auch zum Beispiel mit Fragen des Haftungsrechts oder des Schadensersatzanspruches konfrontiert. Die Überwachung von Krankenhäusern durch Aufsichtsgremien ist insbesondere für leitende Ärztinnen und Ärzte relevant, um Krankenhäuser strukturell nach medizinischen Qualitätsstandards auszurichten. 

Anja Mitrenga-Theusinger und Barbara Rosenthal