Vorlesen
Gewaltschutz

Beschwerdestelle für Pflegebedürftige

15.09.2023 Seite 6
RAE Ausgabe 10/2023

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 10/2023

Seite 6

Zum Schutz vor Gewalt hat das Land NRW eine Monitoring- und Beschwerdestelle für Menschen in Pflegeeinrichtungen geschaffen. Der neuen Anlaufstelle nach dem Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) müssen künftig sämtliche freiheitsbeschränkende und -entziehende Maßnahmen gemeldet werden. Zu den Einrichtungen, die unter das WTG fallen, zählen Werkstätten für Menschen mit Behinderung, Alten- und Pflegeheime, Wohneinrichtungen der Eingliederungshilfe, Anbieterverantwortete Wohngemeinschaften, Hospize und Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege. Menschen, die in den betroffenen Einrichtungen leben oder arbeiten sowie Angehörige, die Gewalt erlebt oder beobachtet haben, können sich ebenfalls an die Monitoring- und Beschwerdestelle wenden (www.lbbp.nrw.de/monitoring-und-beschwerdestelle).    

bre