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Long COVID

Land NRW fördert Telekonsile mit bis zu einer Million Euro

15.09.2023 Seite 6
RAE Ausgabe 10/2023

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 10/2023

Seite 6

Noch gibt es keine standardisierten Diagnostik- und Therapieverfahren bei Long COVID. Das führt der NRW-Landesregierung zufolge mitunter dazu, dass Betroffene Leistungen der Kranken- oder Rentenversicherung nicht erhalten. © Zerbor/stock.adobe.com

Um die Versorgung von Patientinnen und Patienten zu verbessern, die an Long COVID erkrankt sind oder am Post-VAC-Syndrom leiden, setzt Nordrhein-Westfalen unter anderem auf Telekonsile, die einen Fachaustausch zwischen Hausarztpraxen und den bestehenden Corona-Ambulanzen ermöglichen. Auf diese Weise könnten außerdem die Ambulanzen entlastet und die Weiterbehandlung beim Hausarzt vor Ort ermöglicht werden, teilte die Landesregierung Ende August mit. Die Konsilvermittlung soll über das Virtuelle Krankenhaus NRW (VKh.NRW) erfolgen. Das Landesgesundheitsministerium stellt im Haushaltsjahr 2023 hierfür kurzfristig eine Million Euro zur Verfügung. Das Geld dient der Landesregierung zufolge in erster Linie dazu, die Vergütung von Televisiten anzuheben und die digitale Anbindung an das Netzwerk des Virtuellen Krankenhauses zu bezuschussen.

Eine valide Aussage darüber, wie viele Patienten von Long COVID, dem Post-VAC-Syndrom und dem Chronic Fatigue-Syndrom in NRW betroffen sind, sei bislang nicht möglich, räumte die Landesregierung ein. Zudem gebe es derzeit keine standardisierten Diagnostik- und Therapieverfahren, da Kenntnisse über die Ursachen der Erkrankungen fehlten. Auch die Bundesregierung wolle die Versorgung der Betroffenen verbessern und habe bis spätestens Ende dieses Jahres eine entsprechende Richtlinie angekündigt.    

HK