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Hämotherapie-Richtlinie

Neue Regeln zu Sexualverhalten und Alter

15.09.2023 Seite 8
RAE Ausgabe 10/2023

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 10/2023

Seite 8

Um die Sicherheit von Blutspenden zu gewährleisten, passt die Bundesärztekammer ihre Richtlinien regelmäßig an den Stand der Wissenschaft an. © toeytoey/stock.adobe.com

Die Bundesärztekammer (BÄK) hat im Einvernehmen mit dem Paul-Ehrlich-Institut die „Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten“ novelliert. Danach sind künftig Menschen für vier Monate von der Blutspende zurückzustellen, die innerhalb der zurückliegenden vier Monate ein Sexualverhalten aufgewiesen haben, das ein deutlich erhöhtes Übertragungsrisiko für durch Blut übertragbare schwere Infektionskrankheiten birgt. Die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität der spendewilligen Person oder ihrer Sexualpartner spielen bei der Bewertung des Risikos keine Rolle mehr, stellte die BÄK klar. Die Einschränkung hatte zuvor in erster Linie für Männer gegolten, die Sex mit Männern hatten. Der Bundestag hatte diese Regelung als diskriminierend abgelehnt. Zum risikoreichen Sexualverhalten zählt die neue Richtlinie Sexualverkehr mit mehr als zwei Personen, mit einer neuen Person, wenn Analverkehr praktiziert wurde, Sexarbeit und deren Inanspruchnahme sowie Sexualverkehr mit einer Person, die mit Hepatitis B oder C oder mit HIV infiziert ist oder die in einem Hochprävalenzland für diese Viren lebt oder von dort eingereist ist. Des weiteren sieht die Richtlinie vor, dass zur Untersuchung der Spendetauglichkeit auch telemedizinische Verfahren eingesetzt werden können. Außerdem sind die oberen Altersgrenzen für die Blutspende entfallen. Jetzt muss die Eignung bei über 60-Jährigen alle fünf Jahre ärztlich überprüft werden.    

HK