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Allgemeinmedizin

Quereinstieg wird weiter gefördert

17.01.2024 Seite 9
RAE Ausgabe 2/2024

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 2/2024

Seite 9

Die Vereinbarung zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen, Ärztekammern, Kassenärztlichen Vereinigungen und gesetzlichen Krankenkassen zur Förderung des Quereinstiegs in eine hausärztliche Tätigkeit wird auch 2024 fortgesetzt. Damit haben Krankenhausärztinnen und -ärzte aus Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung weiterhin die Möglichkeit, für einen Zeitraum zwischen zwölf und 24 Monaten eine Förderung von bis zu 7.500 Euro monatlich zu erhalten, wenn sie in die allgemeinmedizinische Tätigkeit einsteigen. Das Land gibt weitere 500 Euro dazu, wenn die Qualifizierung in einem Fördergebiet des Hausarztaktionsprogramms erfolgt.

Den Quereinstieg haben in den vergangen fünf Jahren insgesamt 400 Ärztinnen und Ärzte gewagt und ihre Facharztanerkennung in der Allgemeinmedizin erworben. Rund 50 Prozent der Quereinsteiger ließen sich in Gemeinden mit weniger als 40.000 Einwohnern nieder. „Ich sehe in der verabredeten Fortführung zum Quereinstieg in die Allgemeinmedizin eine gute Chance, die hausärztliche Versorgung auf dem Land zu stärken und den Hausärztemangel zu bekämpfen“, sagte Rudolf Henke, Präsident der Ärztekammer Nordrhein. Die Kammer unterstütze interessierte Ärztinnen und Ärzte durch Beratung, die Nennung von geeigneten Weiterbildungsstätten und Qualifizierungsangebote. 

Der Quereinstieg eröffnet den in Frage kommenden Fachärztinnen und Fachärzten aus den Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung eine Gelegenheit, sich neu zu orientieren sowie eine weitere Facharztkompetenz in deutlich verkürzter Zeit zu erwerben.
Zudem können über das Qualifizierungsjahr bisher stationär tätige Allgemeininternistinnen und Allgemeininternisten den Praxisalltag in der hausärztlichen Versorgung kennenlernen, ohne finanzielle Verluste zu erleiden.    

bre