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Meinung

Die Kraft der Selbstverwaltung

13.12.2023 Seite 3
RAE Ausgabe 1/2024

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 1/2024

Seite 3

  • Rudolf Henke © Jochen Rolfes
  • Bernd Zimmer, Vizepräsident der Ärztekammer Nordrhein © Jochen Rolfes
Im Sommer 2024 ist es nach fünf Jahren wieder soweit: Die aktuelle Wahlperiode endet und Neuwahlen stehen an. Vom 24. Mai bis zum 28. Juni können Sie, die Mitglieder der Ärztekammer Nordrhein, Ihre Stimme abgeben und damit den Kurs der Kammer für die Legislaturperiode 2024–2029 mitbestimmen, indem Sie das neue „rheinische Ärzteparlament“ sowie die 27 Vorstände der Kreisstellen wählen. (Siehe Seite 14 ff.)

Was wir uns für die kommenden Wahlen wünschen? Viele weitere engagierte Kolleginnen und Kollegen, die sich in die Gremien der Selbstverwaltung einbringen, um ein zukunftssicheres Gesundheitswesen zu gestalten, und natürlich eine hohe Wahlbeteiligung, die diese engagierten Kolleginnen und Kollegen als Rückhalt benötigen. 

Die Freude an einem solchen Engagement wird bei manchen durch die aktuell schwierigen Rahmenbedingungen und die spürbare Skepsis einiger Gesundheitspolitiker gegenüber der ärztlichen Selbstverwaltung vielleicht getrübt. Doch das sollte uns alle nicht mutlos machen, sondern anspornen: Die Selbstverwaltung, getragen durch tatkräftige Ärztinnen und Ärzte, hat eine nicht zu unterschätzende Gestaltungskraft, die durchaus Einfluss auf den politischen Meinungsbildungsprozess nimmt. Überall dort, wo wir beharrlich und mit konstruktiven Lösungsvorschlägen aufwarten, können wir Erfolge vorweisen.  

Erfolgreich haben wir gemeinsam mit den Bundesländern bislang das Vorhaben des Bundes und der von Berlin installierten Kommission zur Krankenhauspolitik verhindert, die Länder und damit auch uns Kammern aus der Krankenhausplanung heraus zu drängen. In der Folge hat Bundesgesundheitsminister Lauterbach angekündigt, einen neuen Arbeitsentwurf vorzulegen, der die Bedenken der Länder berücksichtigt und deren Planungshoheit nicht infrage stellt.

Ebenso erfolgreich kommen wir Schritt für Schritt bei der Einbindung des von der Bundesärztekammer entwickelten ärztlichen Personalbemessungssystems (ÄPSBÄK) in die Krankenhausreform voran, dass eine wichtige Rolle bei der sachgerechten Kalkulation der geplanten Vorhaltevergütung spielen kann. Mitte Dezember stellte die BÄK das ÄPS den Länderministern vor, ein weiteres Beispiel dafür, dass konstruktive Vorschläge der Selbstverwaltung in der Politik Resonanz finden und sich Engagement lohnt.

In Nordrhein sind wir überdies, gegen den bundesweiten Trend, sehr erfolgreich bei den Abschlüssen neuer Ausbildungsverträge mit angehenden Medizinischen Fachangestellten. So ist es uns aufgrund des hohen Engagements unserer ehrenamtlich Tätigen auch im Jahr 2022 wieder gelungen, über 2.800 Ausbildungsverträge abzuschließen und damit an das Rekordhoch von 2021 anzuknüpfen. 
Diese drei Beispiele zeigen, dass sich Engagement in der Selbstverwaltung lohnt und dass es uns gelingen kann, auch zukünftig eine qualitativ hochstehende Patientenversorgung zu sichern, wenn wir die Kompetenzen und Lösungsideen der Kolleginnen und Kollegen aus sämtlichen ärztlichen Versorgungsbereichen bündeln. 

Geben Sie Ihrer Selbstverwaltung daher auch zukünftig die Legitimation, sich konstruktiv in die Ausgestaltung unseres Gesundheitssystems einzubringen. Beteiligen Sie sich an den Wahlen oder besser noch, bringen Sie Ihre eigenen Erfahrungen unmittelbar in unsere Gremienarbeit ein. Tragen Sie dazu bei, unser Bild vom Arztberuf als einem Freien Beruf in Politik und Gesellschaft überzeugend zu vertreten und durchzusetzen. 

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Jahr neigt sich dem Ende zu. Für Ihr tägliches Engagement in der Patientenversorgung möchten wir uns an dieser Stelle bedanken und Ihnen ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein gutes Jahr 2024 wünschen.

Rudolf Henke, Präsident der Ärztekammer Nordrhein
Bernd Zimmer, Vizepräsident der Ärztekammer Nordrhein