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Entschließungen der Kammerversammlung am 13. März 2021 im Wortlaut


Suizidprävention ist die erste Konsequenz aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Suizidbeihilfe

Die Kammerversammlung fordert Politik und Gesellschaft auf, das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Suizidbeihilfe zum Anlass zu nehmen, der Suizidprävention in Deutschland einen deutlich größeren Stellenwert zu geben.

Die Kammerversammlung fordert den Deutschen Bundestag auf, als erste Konsequenz aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes:

  • kurzfristig eine umfassende Bestandsaufnahme der bestehenden Programme und Initiativen zur Suizidprävention in Deutschland in Auftrag zu geben,
  • das psychosoziale Hilfesystem und das Gesundheitswesen personell und finanziell besser auszustatten, damit allen Betroffenen ein niederschwelliges, zielgruppengerechtes, menschlich und fachlich kompetentes Hilfsangebot gemacht werden kann,
  • das ehrenamtliche, gesellschaftliche Engagement für die Suizidprävention nachhaltig zu fördern,
  • durch geeignete Informations- und Aufklärungsangebote ein gesellschaftliches Klima zu fördern, in dem suizidale Menschen über ihre Situation sprechen und Hilfe in Anspruch nehmen können.
  • Werbung für Suizid oder Suizidbeihilfe ist konsequent zu untersagen.

Die Kammerversammlung bittet den Kammervorstand und den Vorstand der Ärztlichen Akademie für medizinische Fort- und Weiterbildung in Nordrhein, das Thema Suizidprävention im kommenden Jahr verstärkt aufzugreifen.

Ärztliche Hilfe bei der Selbsttötung

Die Kammerversammlung begrüßt die Absicht des Vorstands der Bundesärztekammer, die ärztliche Haltung zum assistierten Suizid nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26.2.2020 (2 BvR 2347/15) erneut auf dem Deutschen Ärztetag zum Gegenstand der Beratung zu machen. Die Kammerversammlung betont, dass eine solche Beratung eine ausreichende Vorbereitung im Vorfeld und genügend Zeit auf dem Ärztetag erfordert. Notwendig sind Rahmenbedingungen, die für eine eingehende Erörterung dieses sensiblen Themas durch die Delegierten des Ärztetages geeignet sind.

Corona-Pandemie: So kommen wir auf die Zielgerade

Die Bewältigung der Corona-Pandemie wird auch in den nächsten Monaten die zentrale Herausforderung für das Gesundheitswesen und die gesamte Gesellschaft bleiben. Die Kammerversammlung benennt folgende zentrale Anforderungen, um auch weiterhin eine Überlastung des Gesundheitswesens zu verhindern, möglichst viele Erkrankungen und Todesfälle zu vermeiden und eine sichere Perspektive für eine schrittweise Rückkehr zur Normalität zu entwickeln:

1. Hygieneregeln weiter konsequent umsetzen

Die Kammerversammlung erneuert ihren Appell vom November 2020 und fordert die Bevölkerung in unserem Kammerbereich auf, auch weiterhin konsequent die grundlegenden Hygieneregeln umzusetzen:

Reduzieren Sie Kontakte auf das notwendige Minimum! - Halten Sie Abstand! - Beachten Sie die Hygieneregeln! - Tragen Sie die jeweils vorgeschriebenen Masken! - Lüften Sie regelmäßig! - Nutzen Sie die Corona-Warn-App!

Gerade in einer Phase, die von ersten Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen trotz weiterhin hoher Neuinfektionszahlen geprägt ist, kommt der Einhaltung der basalen Hygieneregeln eine wesentliche Bedeutung zu. Der wirksamste Schutz bleibt die Vermeidung von Kontakten.

2. Das Potential der Impfungen voll ausschöpfen

Impfstoffe gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 haben das Potential, die Beherrschung der Pandemie Wirklichkeit werden zu lassen. Damit dies gelingt

  • müssen alle in Deutschland zugelassenen Impfstoffe auch genutzt werden. Impftermine dürfen nicht verfallen, der Impfstoff darf nicht liegenbleiben. Die Kammerversammlung unterstützt ausdrücklich den Gemeinsamen Aufruf „Jeder zugelassene Impfstoff gegen Covid-19 ist sicher und wirksam – Nutzen Sie das Impfangebot, das sich Ihnen bietet!“ (Anlage).
  • müssen alle im Gesundheitswesen Tätigen nun umgehend ein Impfangebot erhalten, soweit dies noch nicht erfolgt ist. Dies gilt auch für Studierende im Praktischen Jahr. Dies sichert die Funktionsfähigkeit der Gesundheitsversorgung in den kommenden Monaten, in denen sich aus der Rücknahme von Schutzmaßnahmen Risiken für einen erneuten Anstieg von Infektions- und Erkrankungszahlen ergeben werden.
  • müssen die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte und die Betriebsärzte so schnell wie möglich in die Durchführung der Impfungen einbezogen werden. Nur so kann bei steigender Impfstoffverfügbarkeit eine rasche Impfung der Bevölkerung erreicht werden. Die Praxen der niedergelassenen Ärzte bieten den niederschwelligsten und zugleich vom größten Vertrauen der Menschen getragenen Verteilungsweg. Wichtig ist, dass die Impfungen nicht durch ein Übermaß an Dokumentations- und Statistik-Bürokratie behindert werden. Auch die angesichts der Impfstoffknappheit gerechtfertigte Priorisierung kann flexibilisiert werden, je mehr die Impfstoffverfügbarkeit wächst, damit das Ziel einer schnellen Impfung der Bevölkerung erreicht wird.

3. Schnell- und Selbsttests richtig einsetzen

Schnell- und Selbsttests können einen wesentlichen Beitrag zur Beherrschung der Pandemie und zur Absicherung von Normalisierungsschritten leisten. Dies gilt aber nur, wenn die Tests sinnvoll eingesetzt, korrekt durchgeführt und richtig interpretiert werden. Deswegen

  • dürfen Schnell- und Selbsttests nicht in einem ungesteuerten „Gießkannenverfahren“ vergeudet werden. Stattdessen sind für alle Anwendungszusammenhänge stimmige Testkonzepte umzusetzen, die von der Auswahl der zu testenden Personen über die Durchführung bis zur Ableitung der richtigen Konsequenzen aus den Ergebnissen reichen.
  • darf die Bevölkerung bei der Durchführung / Nutzung und Interpretation von Tests nicht alleine gelassen werden. Erforderlich ist eine breit angelegte Kommunikationskampagne über das „wann“ und „wie“ der Testungen, über die Bedeutung des Testergebnisses und die daraus abzuleitenden Konsequenzen.
  • dürfen bereits entwickelte elektronische Verfahren zur Erfassung und freiwilligen Weitergabe der Ergebnisse von Schnell- und Selbsttests nicht länger ungenutzt bleiben. Stattdessen müssen entsprechende Apps breit zugänglich gemacht und konsequent beworben werden.

4. Die personelle und finanzielle Basis des Gesundheitswesens nachhaltig stärken

Die Corona-Pandemie hat die Bedeutung eines funktionierenden Gesundheitswesens unübersehbar deutlich gemacht. Ärztinnen und Ärzte machen sich gemeinsam mit den Angehörigen der anderen Berufsgruppen im Gesundheitswesen seit nun über einem Jahr oft weit über die eigenen Belastungsgrenzen hinaus und unter Inkaufnahme großer Risiken für die eigene Gesundheit dafür stark, dass die Gesundheitsversorgung in Deutschland verlässlich funktioniert. Zugleich gehen viele niedergelassene Ärztinnen und Ärzte wie auch die Krankenhäuser durch eine Phase großer finanzieller Unsicherheiten.

Die Kammerversammlung fordert den Gesetzgeber auf Bundes- und Landesebene deswegen auf, für einen verlässlichen und vollständigen Ausgleich aller pandemiebedingten Einbußen einzustehen. Nur so kann auch die notwendige Personalausstattung des Gesundheitswesens, an der es vielerorts fehlt, wieder erreicht werden. Die auf den Weg gebrachte Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes muss konsequent weitergeführt werden. Dazu gehört die arztspezifische tarifvertragliche Vergütung der Ärztinnen und Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst.

Schließlich darf nicht vergessen werden: Wenn die Pandemie vorbei ist, wird sich erst zeigen, wie viele gesundheitliche Probleme sich aus den zahlreichen COVID-Erkrankungen und auch aus der pandemiebedingt eingeschränkten Versorgung anderer Erkrankungen ergeben. Damit der zusätzliche Versorgungsbedarf bewältigt werden kann, müssen jetzt die Weichen für eine verlässliche finanzielle Ausstattung aller Versorgungsbereiche auch über die Zeit der Pandemie hinaus gestellt werden.

Schaffung von gesetzlichen Vorgaben für versorgungsorientierte digitale Angebote im deutschen Gesundheitswesen

Um ein Gegengewicht zu digitalen Angeboten von vorwiegend marktorientierten Anbietern zu schaffen, ist die Entwicklung von versorgungsorientierten, validierten digitalen Angeboten im nationalen Raum zwingend erforderlich.

Die Kammerversammlung fordert das Bundesministerium für Gesundheit auf, ein Umfeld zu schaffen, in dem Ärzteschaft, Kostenträger und Anwendungs-Entwickler gemeinsam versorgungsorientierte Anwendungen entwickeln.

Die Erfahrungen von Ärztinnen und Ärzte werden dabei im Hinblick auf die Definition von Versorgungsdefiziten sowie die Beschreibung von digitalen Unterstützungsmöglichkeiten benötigt; die Kostenträger werden benötigt, um die epidemiologischen Daten zu liefern und die Anwendungs-Entwickler für die technische Umsetzung.

Integration von digitalen medizinischen Kompetenzen in die ärztliche Aus-, Weiter- und Fortbildung

Ärztinnen und Ärzte müssen die Leistungsfähigkeit digitaler Anwendungen einschätzen können. Die Kammerversammlung fordert deshalb erstens die Integration der Vermittlung von Grundlagen digitaler medizinischer Kompetenzen in das Medizinstudium sowie in die ärztliche Weiterbildung.

Zweitens sind Fortbildungsangebote für Ärztinnen und Ärzte zu schaffen, um diese auf dem jeweils aktuellen Wissensstand zu halten.

Haftungsfragen im Zusammenhang mit der elektronischen Patientenakte

Die Kammerversammlung fordert den Gesetzgeber auf, die ärztliche Haftung im Zusammenhang mit der elektronischen Patientenakte eindeutig zu regeln.

Umsetzungsstand der Telematikinfrastruktur

Die geplante Umsetzung der Telematikinfrastruktur ist derzeit weit entfernt von einer Alltagstauglichkeit. In der aktuellen Umsetzung gibt es außerdem keinen erkennbaren Mehrwert für die Umsetzung in Praxis oder Klinik. Die zur zügigen Einführung vorgesehenen Anwendungen sind nicht oder nicht ausreichend auf Funktion, Ausfallsicherheit und Alltagtauglichkeit getestet.

Die Kammerversammlung fordert den Bundesgesundheitsminister auf, die Voraussetzungen für ein ordnungsgemäßes Funktionieren zu schaffen, statt die Anwender mit empfindlichen Strafen zu bedrohen.

Deutscher Ärztetag 2021

Die Kammerversammlung nimmt die angedachte Verkürzung des Deutschen Ärztetages auf 2 Tage mit Erstaunen zur Kenntnis. Sie sieht ein Jahr nach Ausbruch einer globalen Pandemie und einem abgesagten Deutschen Ärztetag erheblichen Diskussionsbedarf des höchsten Organes der deutschen Ärzteschaft zu den Themen, Sterbehilfe, Klimawandel, und Corona.

Sie fordert die Tagesordnung zu überdenken und ausreichend Zeit für die notwendigen Debatten zu geben. Sie weist darauf hin, dass neben einem 4-tägigen Format auch ein außerordentlicher Deutscher Ärztetag ein angemessenes Forum für die notwendige Debatte ist.

Medizinstudium: Neue Approbationsordnung 2025 – Nachbesserungen erforderlich

Am 17. November 2020 hat das Bundesministerium für Gesundheit den Referentenentwurf einer Verordnung zur Neuregelung der ärztlichen Ausbildung (Approbationsordnung für Ärzte und Ärztinnen, ÄApprO) vorgelegt. Die Ärztekammer Nordrhein unterstützt das darin formulierte Ziel, eine qualitativ hochwertige, anspruchsvolle und attraktive Ausbildung von Ärzten und Ärztinnen auch in Zukunft gewährleisten zu wollen.

Die Kammerversammlung erwartet vom Gesetzgeber jedoch Nachbesserungen zu folgenden Punkten:

  • Keine weitere Ausbildungsverdichtung im Studium u. a. durch Ausweitung des patientennahen Unterrichts ohne gleichzeitige Verkürzung oder Streichung anderer Formate. Insgesamt muss darauf geachtet werden, dass die Ausbildung inhaltlich nicht überfrachtet wird.
  • Keine Einschränkung der Studierenden bei den Gestaltungsmöglichkeiten der Wahlquartale.
  • Beibehaltung der vom Wissenschaftsrat als vorbildlich bezeichneten Modellstudiengänge, die eine frühe und intensive Verschränkung von Grundlagen und Klinik zum Ziel haben.
  • Die Reform bedarf eines soliden Finanzierungsmodells, damit der zu erwartende Mehraufwand, der sich unter anderem aus der praxisnäheren und interprofessionellen Ausbildung ergeben wird, ausgeglichen werden kann. Die praktische Ausbildung, auch in ambulanten Praxen und Akademischen Lehrkrankenhäusern, wird nur mit zusätzlichem Personal und entsprechenden Finanzmitteln zu bewältigen sein. Dabei ist neben der quantitativen auch die qualitative Verbesserung mittels Qualifizierung für die Lehre zu berücksichtigen. Auch die personalintensiven Prüfungen, insbesondere der dritte Abschnitt der ärztlichen Prüfung am Patienten und die anwendungsorientierte Parcoursprüfung, sowie die geforderte Wissenschaftlichkeit im Studium, sind adäquat zu kalkulieren.
  • Bei der Ausdifferenzierung der Ausbildungsziele soll „Freiberuflichkeit im Sinne der ärztlichen Unabhängigkeit in fachlichen Entscheidungen“ künftig im Studium verstärkt vermittelt werden, um so einen Kontrapunkt zur Kommerzialisierung des ärztlichen Berufes zu setzen. Auch sollten die für jeden Arzt elementaren Kenntnisse zu Schweigepflicht, Informations-, Aufklärungs- und Dokumentationspflicht sowie der Einwilligung aufgenommen werden.
  • Eine angemessene Aufwandsentschädigung als Kompensation für die erbrachte Arbeitsleistung von Studierenden im Praktischen Jahr ist vorzuhalten.
  • Die Reform sollte zu einer Verkürzung des Zeitraumes des Pflegepraktikums führen. Das Pflegepraktikum sollte strukturiert sein und zur Stärkung der Interprofessionalität und Interdisziplinarität im Studium beitragen.
  • Bei der Festlegung von Anforderungen für Lehrpraxen soll die Verantwortung weiterhin bei den Universitäten verbleiben.
  • Es darf keine Formulierungen in der neuen Approbationsordnung geben, die das für Nordrhein-Westfalen entwickelte Konzept der Kenntnisprüfung (Simulationspatientinnen und -patienten) konterkarieren.
 

Medizinstudium: Bestandserhebung der Ressourcen für die ambulante Lehre notwendig vor Verabschiedung der neuen Approbationsordnung 2025

Der Referentenentwurf der neuen Approbationsordnung für Ärzte und Ärztinnen sieht grundsätzlich in der Ausbildung der Medizinstudenten folgende Abschnitte in der ambulanten Krankenversorgung vor:

  • eine vierwöchige Famulatur (§ 28),
  • ein sechswöchiges Blockpraktikum (§ 35) im Bereich der hausärztlichen Versorgung
  • im Praktischen Jahr (§§ 43-47) ein dreimonatiges Pflicht-Quartal in niedergelassenen Lehrpraxen.

In dem Referentenentwurf werden die Anforderungen an Lehrpraxen (§§ 13 -16) definiert. Dazu gehören u. a.:

  • Die Lehre in Lehrpraxen erfolgt durch niedergelassene oder angestellte Fachärzte, die von der Universität ausgewählt und auf ihre Tätigkeit in der Lehre vorbereitet werden.
  • Die Lehrärztin oder der Lehrarzt wendet täglich ein auf die Ausbildung abgestimmtes Maß an Zeit für den Studierenden oder die Studierende auf.
  • Mindestens zeitweise sollte ein Sprechzimmer mit Computerausstattung zur Verfügung stehen, in dem unter Aufsicht und Anleitung Patientengespräche durchgeführt und Untersuchungen vorgenommen werden können.
  • Die Studierenden erhalten Zugang zum elektronischen Praxisverwaltungssystem oder einem entsprechenden System.

Außerdem ist im Rahmen des 3. Staatsexamens (§§ 115-118) eine Prüfung an einem Patienten aus dem ambulanten Bereich vorgesehen. Die Prüfung soll zwischen 2 und 6 Stunden dauern und es ist ein Prüfer aus dem Bereich der hausärztlichen Versorgung und ein Hochschullehrer vorgesehen. Die Anzahl der Studierenden in Nordrhein beträgt pro Jahr für die fünf Hochschulstandorte 1.893.

Die Kammerversammlung fordert vom Verordnungsgeber und von den Bundesländern vor Verabschiedung der neuen Approbationsordnung für Ärzte und Ärztinnen eine Klärung der folgenden Punkte durch eine Bestandserhebung:

  • Wie viele Plätze für Famulaturen in der ambulanten Krankenversorgung, sowie für Blockpraktika im Bereich der hausärztlichen Versorgung und für das Praktische Jahr in ambulanten Lehrpraxen stehen im Einzugsgebiet der hochschulmedizinischen Standorte zur Verfügung?
  • Wie viele der Praxen, die zur Teilnahme bereit wären, können die geforderte Infrastruktur und die zeitlichen Ressourcen garantieren?
  • Was wäre eine angemessene Vergütung des zeitlichen Mehraufwandes für die Lehrärzte und Lehrärztinnen?
  • Welche Praxen haben in den Ferienzeiten durchgehend geöffnet, um die Kontinuität des Quartals im Praktischen Jahr zu gewährleisten?
  • In welchem Umfang wären Ärzte aus dem Bereich der hausärztlichen Versorgung zu Prüfungen im 3. Staatsexamen bereit und zu welchen Bedingungen?

Medizinstudium: Studienplätze erhöhen

Die Ärztekammer Nordrhein fordert die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen auf, die Zahl der Studienplätze in der Humanmedizin auch an den fünf Medizinischen Fakultäten Aachen, Bonn, Düsseldorf, Duisburg-Essen und Köln deutlich zu erhöhen.

Gleichzeitig darf die Qualität der Lehre nicht beeinträchtigt werden. Dafür ist im Vorfeld die Bereitstellung der entsprechenden Ressourcen, wie zum Beispiel eine ausreichende Anzahl von Praktikumsplätzen, zu klären.

In Anbetracht

  • der sich abzeichnenden großen Zahl der in den nächsten Jahren aus dem Beruf ausscheidenden Ärztinnen und Ärzte aller Fachrichtungen,
  • vieler neuer Teilzeitarbeitszeitmodelle in Praxen, MVZ’s und Kliniken, die eine bessere Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf ermöglichen sollen und
  • einer Gesellschaft des langen Lebens mit erhöhtem medizinischem Versorgungsbedarf

wird der heute schon verzeichnete Ärztemangel zunehmend gravierender werden.

Zwar sollen nach Willen der Landesregierung in Nordrhein-Westfalen auf Dauer an der neugegründeten Medizinischen Fakultät in Ostwestfalen in Bielefeld bis 2025 zusätzlich 300 neue Studienplätze entstehen und die Zahl der Medizinstudierenden an der Privatuniversität Witten/Herdecke – von heute 84 auf 168 erhöht werden. Doch reicht diese Kapazitätserhöhung nicht aus, um den erforderlichen Arztzeitbedarf zu decken.

Sitzungstermine der Kammerversammlung

(Wahlperiode 2019 - 2024)



(Wahlperiode 2024 - 2029)

Die Konstituierende und 1. Sitzung der Kammerversammlung findet am Samstag, 31. August 2024 ab 10 Uhr statt.

Die 2. Sitzung der Kammerversammlung findet am Samstag, 16. November 2024 ab 10 Uhr statt.