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Ärztlicher Beirat zur Begleitung des Aufbaus einer Telematik-Infrastruktur für das Gesundheitswesen in Nordrhein-Westfalen

Ärztlicher Beirat fordert: Qualität und Nutzen der Telematik müssen im medizinischen Versorgungsalltag getestet werden

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Düsseldorf/Münster (ÄkNo/ÄKWL, 2.11.2017). Technische Funktion darf nicht vor medizinischen Nutzen gehen: Der Ärztliche Beirat zum Aufbau einer Telematik-Infrastruktur für das Gesundheitswesen in Nordrhein-Westfalen (Ärztlicher Beirat) kritisiert den aktuellen Beschluss der gematik, bei der Einführung der medizinischen Anwendungen auf die Telematik-Infrastruktur auf ausreichende Test zu verzichten. „Mit dem Beschluss der gematik wird ein Marktmodell eingeführt, dass nur noch auf die technische Funktionsfähigkeit setzt und nicht mehr darauf achtet, ob die Instrumente in der medizinischen Anwendung nutzen oder im schlimmsten Fall dem Patienten sogar schaden“, so die Vorsitzenden des Ärztlichen Beirats, Dr. Christiane Groß und Dr.Dr. Hans-Jürgen Bickmann. Gemeinsam haben sie ihre Kritik gegenüber Bundesgesundheitsminister Gröhe geäußert. Es könne nicht sein, dass die Anbieter der Konnektoren eine Marktzulassung erhielten, sobald sie den Nachweis der Funktionsfähigkeit in einer von ihnen selbst definierten und durchgeführten Feldtest-Umgebung erbracht hätten, ohne dabei die praktischen Anforderungen aus dem Versorgungsalltag sowie die Bedürfnisse der Patienten zu beachten.

Groß und Bickmann urteilen: „Wir sehen dann die medizinischen Anwendungen der Telematik-Infrastruktur als unzureichend getestet an, um sie gefahrlos einsetzen zu können. Eine Bewertung der einzelnen Anwendung in Bezug auf Qualität, Nutzen und Nutzbarkeit im Versorgungsalltag bleibt aber unabdingbar. Auch darf die Patientensicherheit unter keinen Umständen gefährdet werden. Ärzteschaft sowie Patientinnen und Patienten dürfen nicht Nutzer von unzureichend erprobten Anwendungen der Telematik sein.“

Die Festlegung der allgemeinen und anwendungsspezifischen Kriterien ist nach Ansicht des Ärztlichen Beirates „eine ureigene ärztliche Aufgabe“. Auch qualifizierte Tests der medizinischen Anwendung müssten von Ärzten begleitet werden. Deshalb verlangt der Ärztliche Beirat: die Erprobung einer medizinischen Anwendung vor der Einführung in den Wirkbetrieb, offene und herstellerunabhängige Schnittstellen, repräsentative Testteilnehmer, statistisch relevante Teilnehmerzahlen, eine den Aufgaben angemessene Umsetzung in den Primärsystemen sowie eine herstellerunabhängige Modularität der Lösungsbausteine.

„Wir fordern die handelnden Akteure in Politik und Selbstverwaltung auf, die bislang bestehende Organisationsstruktur der gematik für die Festlegung von Zulassungskriterien und Durchführung der Erprobung einzelner medizinischen Anwendungen beizubehalten und umzusetzen, innerhalb derer die praktisch tätigen Ärztinnen und Ärzte mit ihren Anforderungen eine gestaltende Rolle einnehmen“, so Groß und Bickmann abschließend.


DerÄrztliche Beirat NRW begleitet den Aufbau der elektronischen Vernetzung des Gesundheitswesens und bringt den Sachverstand der kurativ tätigen Ärztinnen und Ärzte ein. Die sogenannte Telematik-Infrastruktur soll nach dem Willen des Gesetzgebers zum Beispiel Praxen, Krankenhäuser und Krankenkassen elektronisch vernetzen. Dem Beirat gehören neben Ärztinnen und Ärzten aus Praxis und Krankenhaus auch Zahnärzte, ein Vertreter der Psychologischen Psychotherapeuten, Vertreter der Krankenhausträger und des NRW-Gesundheitsministeriums an. Die Geschäftsführung liegt bei der Ärztekammer Nordrhein.

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